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   VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19.WI.A   

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VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19.WI.A (https://dejure.org/2022,2510)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.01.2022 - 6 K 2132/19.WI.A (https://dejure.org/2022,2510)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 6 K 2132/19.WI.A (https://dejure.org/2022,2510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs. 2 BDSG, Art. 17 Abs. 1 lit d) DS-GVO, Art. 18 Abs. 1 lit b) DS-GVO, Art. 26 DS-GVO, Art. 30 DS-GVO
    Fragen zu den Folgen einer fehlenden bzw. unterlassenen oder unvollständigen Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen nach Art. 5 DS-GVO

  • rewis.io

    Fragen zu den Folgen einer fehlenden bzw. unterlassenen oder unvollständigen Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen nach Art. 5 DS-GVO

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorlage: Beweisverwertungsverbot aufgrund von DSGVO-Verstoß?

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird eine Datenverarbeitung rechtswidrig, wenn DSGVO-Vorgaben nicht eingehalten werden?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18

    Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    So wird behauptet, dass das positive Recht es zurzeit nicht erfordere, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu konzipieren und zu betreiben ist (Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 14.11.2019 - I AGH 6/18 -, Rn. 14 nach juris).

    Dafür, dass eine geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dem Stand der Technik entspräche und diese deshalb von der Bundesrechtsanwaltskammer verwendet werden müsste, bestünden keine Anhaltspunkte (Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 14. November 2019 - I AGH 6/18 -, Rn. 83nach juris).

  • EuGH, 13.06.2019 - C-193/18

    Google - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Zu dem internetbasierten Gmail-Dienst hat der EuGH entscheiden, dass es sich um keinen Kommunikationsdienst handelt, da der Dienst keinen Internetzugang vermittele, der nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehe und daher kein "elektronischer Kommunikationsdienst" ist (Urteil vom 13.06.2019, C-193/18, ECLI:EU:C:2019:498).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-272/19

    Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Dabei hat der EuGH in dem Urteil vom 09.07.2020 (C-272/19 -, Rn 42 ff.; ECLI:EU:C:2020:535) ausdrücklich klargestellt, dass sich die Unabhängigkeit des nationalen Richters nur auf die persönliche Unabhängigkeit beschränke (Rn. 49) und nicht die Institution des Gerichtes als Ganzes einbezieht.
  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Solche werden auch nicht vorgegeben (BGH, Urteil vom 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20 -, BGHZ 229, 172-213, Rn 88).
  • VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21

    Vorlagefragen zur Einsicht in die Behördenakten des Bundesamtes für Migration und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Bezüglich der Fragen zur vollständigen Aktenübermittlung wird auf die dem EuGH bereits vorgelegten Fragen (EuGH, Az. C-564/21; Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2021, Az. 6 L 582/21.WI.A ) Bezug genommen.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Der EuGH hat bereits entschieden, dass zum Zeitpunkt der Verarbeitung die "Meldung" (heute das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) vollständig vorliegen muss, jedoch nicht früher (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09, Urteil vom 09.11.2011, ECLI:EU:C:2010:662, Rn. 95 ff.).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-564/21

    Bundesrepublik Deutschland (Accès au dossier en matière d'asile) - Vorlage zur

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Bezüglich der Fragen zur vollständigen Aktenübermittlung wird auf die dem EuGH bereits vorgelegten Fragen (EuGH, Az. C-564/21; Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2021, Az. 6 L 582/21.WI.A ) Bezug genommen.
  • VG Wiesbaden, 19.04.2023 - 6 L 582/21

    Iran: Keine Verpflichtung zur Übersendung der Behördenakte als einzelne pdf-Datei

    Der Antragsteller ist iranischer Staatsangehöriger und begehrt im Hauptsacheverfahren (Az. 6 K 2132/19.WI.A) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise die Zuerkennung subsidiären Schutzes, weiter hilfsweise die Feststellung von Abschiebungsverboten.

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren 6 K 2132/19.WI.A am 06.07.2020 erging ein Beweisbeschluss, insbesondere zur Aktenführung beim Bundesamt.

    Mit Beschluss vom 27.01.2022 setzte das VG Wiesbaden das Verfahren 6 K 2132/19.WI.A aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV, insbesondere zum Verarbeitungsverzeichnis, vor.

    6 L 582/21.WI.A Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte, der Gerichtsakte des Verfahrens 6 K 2132/19.WI.A und der in diesem Verfahren übermittelten Behördenakten Bezug genommen.

  • VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Hiergegen wendet sich der Rechtsanwalt des Antragstellers, welcher in dem Anhängigen Klageverfahren (6 K 2132/19.Wi.A) mit Schriftsatz vom 21.04.2021 wenigstens eine vollständige Behördenakte als eine einzige PDF-Datei mit durchpaginierten Seiten begehrt.

    Den in dem Hauptsacheverfahren gestellten Antrag auf Akteneinsicht (6 K 2132/19.WI.A, Bl. 98), begehrt der Bevollmächtigte nun in dem vorliegenden Eilantrag durchzusetzen um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

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