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   FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10   

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https://dejure.org/2011,8017
FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10 (https://dejure.org/2011,8017)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2011 - 6 K 2137/10 (https://dejure.org/2011,8017)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 6 K 2137/10 (https://dejure.org/2011,8017)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung anteiliger Absetzungen für Abnutzungen (AfA) für ein Mobiltelefon

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen

  • ra.de
  • beck.de PDF

    § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG
    Angemessenheit eines Mobiltelefons

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
    Angemessenheit eines Mobiltelefons

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit eines Mobiltelefons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Luxushandy für Zahnärzte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Luxushandy für Zahnärzte

  • beck.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Luxushandy eines Zahnarztes keine Betriebsausgaben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnarzt will Luxus-Handy von der Steuer absetzen - Luxusartikel werden aus privaten Motiven gekauft: keine Betriebsausgabe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für die Anschaffung eines Luxushandys (hier: 5.200 EUR) sind keine Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Betriebsausgabenabzug für Luxushandy

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    5200 Euro für ein Handy sind keine Betriebsausgaben

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Luxushandy mit einem Preis von 5.200

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Angemessenheitsprüfung: Kein Betriebsausgabenabzug für Gegenstände in Luxusausführung

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