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   FG Köln, 23.05.2013 - 6 K 2216/08   

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https://dejure.org/2013,18543
FG Köln, 23.05.2013 - 6 K 2216/08 (https://dejure.org/2013,18543)
FG Köln, Entscheidung vom 23.05.2013 - 6 K 2216/08 (https://dejure.org/2013,18543)
FG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 6 K 2216/08 (https://dejure.org/2013,18543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Berücksichtigung einer Vergütung an den Insolvenztreuhänder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Insolvenztreuhändervergütung als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen, Zwangsläufigkeit - Insolvenztreuhändervergütung als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Insolvenztreuhändervergütungen können außergewöhnliche Belastungen darstellen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzug einer Insolvenztreuhändervergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1593
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2013 - 6 K 2216/08
    Hilfsweise macht der Kläger geltend, dass die genannten Kosten vor allem angesichts der geänderten BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10) als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen seien.

    Während der BFH in früherer ständiger Rechtsprechung die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten nur im Ausnahmefall bejaht hat, hat er durch Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10 (BStBl II 2011, 1015) erkannt, das Zivilprozesskosten mit Rücksicht auf das staatliche Gewaltmonopol Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen.

    Die Revision wird zugelassen gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, da die Reichweite der durch das BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10 (BStBl II 2011, 1015) eingeleiteten Rechtsprechungsänderung und deren Übertragung auf die vorliegend streitbefangene Treuhändervergütung grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2013 - 6 K 2216/08
    Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die - wertende - Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum anderen dessen Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (BFH-Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).
  • BFH, 04.08.2016 - VI R 47/13

    Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23. Mai 2013 6 K 2216/08 aufgehoben.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 23. Mai 2013  6 K 2216/08 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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