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   VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11   

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https://dejure.org/2011,4974
VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11 (https://dejure.org/2011,4974)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.2011 - 6 K 2261/11 (https://dejure.org/2011,4974)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 2011 - 6 K 2261/11 (https://dejure.org/2011,4974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke anlässlich eines Stadtfestes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit der Errichtung einer ganztägigen "Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke" bei einem Straßenfest; Zulässigkeit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vor Einlegen eines Rechtsbehelfs bei unmittelbarer Erledigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkoholsperrzone beim Straßenfest

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Sinzheim: Erfolgreicher Eilantrag gegen Alkoholsperrzone beim Straßenfest

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10

    Wiesloch: Eilverfahren gegen Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
    Die rund um die Uhr von Samstag, 27.08.2011, 18.00 Uhr bis Sonntag, 28.08.2011, 24.00 Uhr angeordnete - und schon deshalb unverhältnismäßige - "Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke" dürfte die tatbestandlichen Voraussetzungen der polizeilichen Generalklausel nicht erfüllen und in der Mehrzahl Nichtstörer in Anspruch nehmen, ohne dass die Voraussetzungen von § 9 Abs. 1 PolG vorliegen dürften (so auch: VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 -zum Winzerfest der Stadt W.).

    Vielmehr hängt es von den äußeren Umständen, den individuellen Gegebenheiten und Befindlichkeiten sowie den situativen Einflüssen ab, welche Wirkungen der Alkoholgenuss bei dem Einzelnen zeigt (so auch: VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 - mit Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -).

    Angesichts der weitreichenden rechtlichen Normierung und des Ausscheidens bloßer Belästigungen aus dem polizeirechtlichen Gefahren- und Schadensbegriff bleiben ohnehin nur wenige Tatbestände übrig, die Maßnahmen allein zum Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertigen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 -, m.w.N.).

    Zudem hat die Antragsgegnerin auch nicht dargelegt, weshalb die Gefahrenabwehr auf andere Weise, die der Inanspruchnahme des Nichtstörers vorgeht, insbesondere durch die eigenen Mittel der Polizei, nicht möglich sein sollte; reichen die Mittel der Polizei nicht aus, muss diese - insbesondere wenn ein entsprechender Bedarf absehbar ist - im Wege der Amtshilfe um Verstärkung nachsuchen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94

    Keine lediglich konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
    Es spricht vieles dafür, dass ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bereits vor Einlegen eines Rechtsbehelfs, der Träger des Suspensiveffektes sein kann, zulässig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94 -, ).

    Dies gilt nach Ansicht der Kammer jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Einlegung eines Widerspruchs deshalb als entbehrlich erscheinen muss, weil sich der Verwaltungsakt unmittelbar durch Zeitablauf erledigen wird, bevor die Widerspruchsbehörde über ihn entscheiden kann und dann nicht mehr entscheiden darf (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, ).

    Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die polizeiliche Ermächtigungsgrundlage aber nicht gedeckt (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
    Vielmehr hängt es von den äußeren Umständen, den individuellen Gegebenheiten und Befindlichkeiten sowie den situativen Einflüssen ab, welche Wirkungen der Alkoholgenuss bei dem Einzelnen zeigt (so auch: VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 - mit Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -).
  • VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18

    Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr

    Dass sie dazu führen, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, an einer Auseinandersetzung beteiligt zu sein und dabei ein gefährliches Werkzeug zu verwenden, belegt die Begründung der Allgemeinverfügung und der Inhalt des Verwaltungsvorgangs dagegen nicht (vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 K 2261/11, juris Rn. 10).
  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

    c) Keiner Entscheidung bedarf es, ob der Umstand, dass der Antragsteller bislang wohl noch keinen Widerspruch bei der Antragsgegnerin eingelegt hat, der Zulässigkeit des Antrags entgegensteht (vgl. einerseits Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, 37. EGL 2019, § 80 Rn. 460 f.; Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 VwGO, Rn. 128; jeweils m.w.N.; andererseits VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 28.12.2018 - 12 B 1838/18 -, juris Rn. 4; VG Karlsruhe, Beschl. v. 25.08.2011 - 6 K 2261/11 -, juris Rn. 4; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 129).
  • VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14

    Alkohol- und Glasverbot in Teilen der Stadt Trier an Weiberdonnerstag wirksam

    Sicherlich sind die betroffenen Verhaltensweisen des Mitführens und Verzehrens von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit nicht an sich regelmäßig und typischerweise gefahrenauslösend (VG Karlsruhe B.v. 25.08.2011 - 6 K 2261/11-).
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