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   FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07   

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https://dejure.org/2010,27664
FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07 (https://dejure.org/2010,27664)
FG Köln, Entscheidung vom 16.12.2010 - 6 K 2370/07 (https://dejure.org/2010,27664)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 6 K 2370/07 (https://dejure.org/2010,27664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Feststellungslast für die tatsächliche Verwendung einer Darlehensvaluta trägt der Steuerpflichtige; Herabsetzung der Einkommensteuer durch Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abzug von Schuldzinsen als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Wirtschaftlicher Zusammenhang von Darlehenszinsen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung derselben Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schuldzinsen
    Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
    Umwidmung von Darlehen
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1775
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.01.2008 - IX B 127/07

    Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung nach unentgeltlicher Übertragung

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Die Feststellung, wofür ein Darlehen und dementsprechend die Zinsen, deren Abzug begehrt wird, im Einzelfall tatsächlich verwendet worden sind, obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz (BFH, Beschluss vom 10. Januar 2008 IX B 127/07, BFH/NV 2008, 941).

    Die Feststellungslast für die tatsächliche Verwendung der Darlehensvaluta hat der Steuerpflichtige, weil die Schuldzinsen zu einer Steuerminderung führen würden (vgl. BFH, Beschluss vom 10.01.2008 IX B 127/07, BFH/NV 2008, 941).

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Eine Streichung dieser Aufwendungen würde zu einer höheren Einkommensteuer als bisher führen; hierzu ist das Gericht wegen des Verböserungsverbots aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht befugt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BStBl II 2010, 1079).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08

    Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Das kann allerdings nur dadurch geschehen, dass er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich diejenigen Aufwendungen begleicht, die gerade für die Anschaffung oder Herstellung dieses einen Wirtschaftsgutes anfallen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389 und vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl II 2009, 663).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 34/01

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1 EStG liegt nur vor, wenn die Schuldzinsen durch die Erzielung von steuerbaren Einnahmen veranlasst sind (vgl. etwa BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 34/01, BFH/NV 2004, 1091).
  • BFH, 08.04.2003 - IX R 36/00

    Abzugsfähigkeit bei Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Es spielt deswegen keine Rolle, ob ein Grundstück mit einer Grundschuld belastet ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 2003 IX R 63/00, BStBl II 2003, 706).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00

    Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Das kann allerdings nur dadurch geschehen, dass er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich diejenigen Aufwendungen begleicht, die gerade für die Anschaffung oder Herstellung dieses einen Wirtschaftsgutes anfallen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389 und vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl II 2009, 663).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 57/96

    Umwidmung von Verbindlichkeiten: Schuldzinsenzuordnung

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Hat ein Steuerpflichtiger seine Finanzierungsentscheidung einmal getroffen und die aufgenommenen Fremdmittel entsprechend eingesetzt und verwendet, steht es danach nicht mehr in seinem Belieben, ungeachtet der objektiven Umstände lediglich aufgrund einer bloßen Willensentscheidung diese Fremdmittel einer anderen Vermögensanlage zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 57/96, BFH/NV 1999, 594).
  • BFH, 30.01.1990 - IX R 182/84

    Entstehung von Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Denn das Darlehen verliert durch den Übergang in den privaten Bereich des Steuerpflichtigen seine Objektsbezogenheit (BFH, Urteil vom 30. Januar 1990 IX R 182/84, BFH/NV 1990, 560).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Das Vorliegen eines solchen Veranlassungszusammenhangs ist danach zu beurteilen, ob das für die in Frage stehenden Aufwendungen auslösende Moment - der sog. maßgebliche Bestimmungsgrund - der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzurechnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817; vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
    Das Vorliegen eines solchen Veranlassungszusammenhangs ist danach zu beurteilen, ob das für die in Frage stehenden Aufwendungen auslösende Moment - der sog. maßgebliche Bestimmungsgrund - der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzurechnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817; vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193).
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