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   FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03 F   

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https://dejure.org/2005,16242
FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03 F (https://dejure.org/2005,16242)
FG Münster, Entscheidung vom 15.02.2005 - 6 K 2381/03 F (https://dejure.org/2005,16242)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 6 K 2381/03 F (https://dejure.org/2005,16242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bildung einer 6b-Rücklage; Änderung der Betriebsvermögenseigenschaft eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die Übertragung des Betriebes; Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Überschreitung der Grenze von der privaten ...

  • Judicialis

    EStG § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 e; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z. B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Denn dagegen spreche, dass der Große Senat des BFH (GrS) mit Beschluss vom 3.7.1995 (GrS 1/93, BStBl II 1995, 617) die Tätigkeit einer Personengesellschaft gleichzeitig auch als Tätigkeiten ihrer Gesellschafter angesehen habe und dass deshalb bei der Veräußerung von Grundstücken durch die Personengesellschaft auf die Vorbesitzzeit des Gesellschafters abzustellen sei (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, EFG 2000, 944).

  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2001 - V 183/01

    Zur Zugehörigkeit von land- und forstwirtschaftlichem

    Auszug aus FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03
    Zwar hat das FG Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 12.10.2001, V 183/01, SIS 02 52 71, ausgeführt, dass zweifelhaft sei, ob die Einbringung von Grundbesitz in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft einen gewerblichen Grundstückshandel begründen kann.
  • FG Saarland, 15.05.2000 - 1 K 291/95

    Verjährungshemmung für alle Tochterunternehmen durch Antrag der Konzernmutter auf

    Auszug aus FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03
    Denn dagegen spreche, dass der Große Senat des BFH (GrS) mit Beschluss vom 3.7.1995 (GrS 1/93, BStBl II 1995, 617) die Tätigkeit einer Personengesellschaft gleichzeitig auch als Tätigkeiten ihrer Gesellschafter angesehen habe und dass deshalb bei der Veräußerung von Grundstücken durch die Personengesellschaft auf die Vorbesitzzeit des Gesellschafters abzustellen sei (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, EFG 2000, 944).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 22/07

    Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Münster vom 15. Februar 2005  6 K 2381/03 F sowie die Einspruchsentscheidung vom 4. April 2003 aufzuheben und die geänderten Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vom 2. April 2003 mit der Maßgabe zu ändern, dass eine Rücklage gemäß § 6b EStG in Höhe von 200.775 DM für 1998 und 256.043 DM für 1999 berücksichtigt wird.
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