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   VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01   

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VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01 (https://dejure.org/2002,21565)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2002 - 6 K 2415/01 (https://dejure.org/2002,21565)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2002 - 6 K 2415/01 (https://dejure.org/2002,21565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachtragsgenehmigung oder neues Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 03.02.1997 - 2 CS 96.3563
    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Ihr Regelungsinhalt beschränkt sich auf die Feststellung, dass die vorgesehenen Änderungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, während Grundlage des Vorhabens als solchem die ursprüngliche Baugenehmigung bleibt (vgl. VGH München, Urteil vom 22.03.1984, BayVBl. 1984, 596 und Urteil vom 03.02.1997, NVwZ-RR 1998, 487).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle, von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999, NVwZ 1999, 1110).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Der Kläger hat jedoch einen Anspruch auf Zulassung des Bauvorhabens nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO, wobei auch eine Reduzierung auf Null in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 25.01.2000, VBlBW 2000, 286).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Dieses verlangt aus rechtsstaatlichen Gründen sowie im Hinblick auf die Rechtsnatur und den Sinn und Zweck der Bebauungspläne, dass sich Inhalt, Umfang und Reichweite der einzelnen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan eindeutig feststellen und erkennen lassen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.11.2000, DÖV 2001, 652 und Urteil vom 17.05.2001 - 5 S 901/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Die vorhandene Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass das Grundstück XXX im Eigentum des Klägers bzw. seiner Eltern steht und deshalb ein zumindest stillschweigendes Einverständnis dazu besteht, dass die Abstandsflächen zum Teil auch auf dem Grundstück XXX liegen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98

    Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Dieses verlangt aus rechtsstaatlichen Gründen sowie im Hinblick auf die Rechtsnatur und den Sinn und Zweck der Bebauungspläne, dass sich Inhalt, Umfang und Reichweite der einzelnen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan eindeutig feststellen und erkennen lassen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.11.2000, DÖV 2001, 652 und Urteil vom 17.05.2001 - 5 S 901/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88

    Gebäudebegriff bei Reihenhaus; Nachbarschutz bei Festlegung der Höhenlage des

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01
    Im Übrigen würde die vom Satzungsgeber in Nr. 1.2.3 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Hintersehningen getroffene Regelung des unteren Bezugspunktes dazu führen, dass der jeweilige Bauherr und die Baurechtsbehörde durch entsprechende Gestaltung des künftigen Geländes die Höhe der baulichen Anlage bestimmen könnten; dies hätte Zufälligkeiten zur Folge, die mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar wären (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 08.03.1988, BRS 48 Nr. 169).
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