Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57303
FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14 (https://dejure.org/2017,57303)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 6 K 243/14 (https://dejure.org/2017,57303)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 6 K 243/14 (https://dejure.org/2017,57303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,57303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Saldierung beim Cash-Pooling

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zurechnung von Entgelten für Schulden Saldierung von Zinserträgen und aufwendungen innerhalb eines "Cash-Pooling-Systems"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.10.1988 - VIII R 168/83

    Keine Verrechnung des Zwischenkredits und der darauf entfallenden Schuldzinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Eine Zusammenfassung kommt demnach nur bei Einheitlichkeit, Regelmäßigkeit oder gleichbleibender Zweckbestimmung der Kreditgeschäfte, bei regelmäßiger Verrechnung der Konten oder dann in Betracht, wenn der über ein Konto gewährte Kredit jeweils zur Abdeckung der auf dem anderen Konto ausgewiesenen Schuld verwendet wird (BFH-Urteil vom 4.10.1988 VIII R 168/83, BStBl II 1989, 299).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung als Dauerschuldzinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Entgelt für Schulden ist dabei die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung von Fremdkapital (BFH-Urteile vom 29.03.2007 IV R 55/05, BStBl II 2007, 655; vom 09.08.2000 I R 92/99, BStBl II 2001, 609; vom 25.02.1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473).
  • FG Köln, 27.03.2003 - 10 K 6346/98

    Dauerschulden bei mehreren Kontokorrentkonten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Dies gelte auch für Verrechnungskonten zwischen verbundenen Unternehmen (FG Köln vom 27.03.2003, 10 K 6346/98) sowie bei weitergereichten Krediten (gleichlautende Ländererlasse vom 02.07.2012, BStBl I 2012, Seite 654 Rz. 11).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 92/99

    Verwaltungskostenbeiträge als Entgelt für Dauerschulden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Entgelt für Schulden ist dabei die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung von Fremdkapital (BFH-Urteile vom 29.03.2007 IV R 55/05, BStBl II 2007, 655; vom 09.08.2000 I R 92/99, BStBl II 2001, 609; vom 25.02.1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473).
  • BFH, 15.09.2011 - I R 51/10

    Hinzurechnung von sog. Dauerschuldzinsen: Rahmenkreditvertrag mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Mehrere Verbindlichkeiten sind nur ausnahmsweise als eine einheitliche Schuld zu werten, nämlich dann, wenn die einzelnen Schuldverhältnisse wirtschaftlich zusammenhängen und es dem Zweck des § 8 Nr. 1 a GewStG widerspräche, diesen Zusammenhang unberücksichtigt zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.09.2011 I R 51/10, BFH/NV 2012, 446 zu § 8 Nr. 1 GewStG a. F.).
  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 145/15

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei durchlaufenden Krediten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Auf dieser Grundlage lässt die Rechtsprechung u.a. eine Verrechnung der Zinsaufwendungen zu, wenn mit der empfangenen Leistung eine unmittelbare Verringerung der Zinslast beabsichtigt ist wie z. B. bei der Gewährung eines zweckgebundenen Zinsverbilligungszuschusses (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2004 XI R 65/03, BStBl II 2005, 102; FG Hamburg vom 15.4.2016 3 K 145/15, EFG 2016, 1460).
  • BGH, 16.01.2006 - II ZR 76/04

    Cash-Pool

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Auch die Kapitalströme im Cash-Pool zwischen dem Quell- und dem Zielkonto sind als wechselseitige Darlehensverträge zu qualifizieren, so dass auch die damit zusammenhängenden Entgelte im Rahmen des § 8 Nr. 1a GewStG zu erfassen sind (vgl. BGH-Urteil vom 16.1.2006 II RZ 75/04 (Anm. Dok-Stelle: richtiges Az. II ZR 76/04), GmbHR 2006, 477 m.w.N.; Köster in Lenski/Steinberg, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a, Rz 71).
  • BFH, 16.01.1974 - I R 254/70

    Kein einheitliches Kreditgeschäft bei Kontokorrentverhältnissen mit verschiedenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Kontokorrentverhältnisse mit verschiedenen Kreditgebern könnten ausnahmsweise dann als ein Kreditgeschäft angesehen werden, wenn das Kreditgeschäft durch ein entsprechendes Zusammenwirken der verschiedenen Kreditgeber entstanden sei (BFH vom 16.01.1974, I R 257/70, BStBl II 1974, 388).
  • BFH, 06.06.1973 - I R 257/70

    Zur Zusammenrechnung mehrerer bei einer Bank unterhaltener Konten (z. B.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Kontokorrentverhältnisse mit verschiedenen Kreditgebern könnten ausnahmsweise dann als ein Kreditgeschäft angesehen werden, wenn das Kreditgeschäft durch ein entsprechendes Zusammenwirken der verschiedenen Kreditgeber entstanden sei (BFH vom 16.01.1974, I R 257/70, BStBl II 1974, 388).
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 55/05

    Avalgebühr ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 243/14
    Entgelt für Schulden ist dabei die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung von Fremdkapital (BFH-Urteile vom 29.03.2007 IV R 55/05, BStBl II 2007, 655; vom 09.08.2000 I R 92/99, BStBl II 2001, 609; vom 25.02.1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 65/03

    Dauerschuldzinsen bei Kreditgewährung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 11.10.2018 - III R 37/17

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. September 2017 6 K 243/14 aufgehoben.

    Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1381 veröffentlichten Gründen ab.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht