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   FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09 E   

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FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09 E (https://dejure.org/2010,7240)
FG Münster, Entscheidung vom 01.07.2010 - 6 K 2727/09 E (https://dejure.org/2010,7240)
FG Münster, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 6 K 2727/09 E (https://dejure.org/2010,7240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine in der Übergangsbilanz vorgenommenen Aktivierung des Feldinventars als Ausübung des Wahlrechts i.S.d. Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung durch Vornahme eines Gewinnabschlags für das Feldinventar

  • Betriebs-Berater

    Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt auch für Billigkeitsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel der Gewinnermittlung bei Landwirten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Land- und Forstwirtschaft: - Wechsel der Gewinnermittlung bei Landwirten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt auch für Billigkeitsmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2364
  • EFG 2010, 1873
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Bei dieser Sach- und Rechtslage können in der vom Begehren des Steuerpflichtigen, hier des Kl., abweichenden Steuerfestsetzung und in der dann im Einspruchsverfahren ergehenden abweisenden EE auch Entscheidungen gesehen werden, mit denen eine abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) abgelehnt wird (vgl. in diesem Sinne: BFH-Urteil vom 18.03.2010, IV R 23/07, BFH/NV 2010, 1157, 1158).

    Zutreffend gehen die Beteiligten davon aus, dass nach der durch den Gesetzgeber normierten Rechtslage bei einer Gewinnermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), die auch im Streitfall für das am 01.07.2005 beginnende Wirtschaftsjahr vorzunehmen ist, das Feldinventar als selbständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens zu aktivieren ist - § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG verlangt (grundsätzlich) den Ansatz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 18.03.2010, BFH/NV 2010, 1157, 1158 und BFH-Urteil vom 06.04.2000, IV R 38/99, BStBl II 2000, 422).

    Der Steuerpflichtige hat deshalb einen Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe dieser Verwaltungsanweisung besteuert zu werden, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.03.2010, BFH/NV 2010, 1157, 1159).

    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, der nach Auffassung des Senats auch im Rahmen von Billigkeitsmaßnahmen zu beachten ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.1994, BStBl. II 1994, 932, 933 f. zum Viehbestand sowie BFH-Urteil vom 18.03.2010, BFH/NV 2010, 1157, 1159 für den Fall einer Aktivierung des Feldinventars im Rahmen einer vorherigen Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1EStG).

  • BFH, 16.06.1994 - IV R 84/93

    Der Land- und Forstwirt ist an die beim Übergang von der Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Nach allgemeiner Meinung wird die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG einem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG rechtssystematisch gleichgestellt, auch wenn die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG Elemente einer Einnahme-Überschuss-Rechnung hat (vgl. z.B. BFH- Urteile vom 24.01.1985, IV R 155/83, BStBl. II 1985, 255, 256 und vom 16.06.1994, IV R 84/93, BStBl. II 1994, 932, 933 sowie Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Stand September 2009, Band 2, Abschnitt C 84 und C 104 ff. mwN).

    Bilanztechnisch handelt es sich um notwendige Ausgleichsposten (vgl. Kanzler in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Stand November 2009, 34 Rz 120 ff.) Im Rahmen dieser Übergangsbilanz zur Ermittlung von Gewinnzuschlägen und Gewinnabschlägen entscheidet der Steuerpflichtige zwangsläufig auch darüber, ob und wie er bestimmte Wahlrechte ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 08.08.1991, IV R 56/90, BStBl. II 1993, 272 zum Viehbestand, vom 16.06.1994, IV R 84/93, BStBl. II 1994, 932, 933 f. zum Viehbestand und vom 05.06.2001, IV R 56/01, BStBl. II 2003, 801 zur Minderung von Herstellungskosten um öffentliche Investitionszuschüsse).

    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, der nach Auffassung des Senats auch im Rahmen von Billigkeitsmaßnahmen zu beachten ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.1994, BStBl. II 1994, 932, 933 f. zum Viehbestand sowie BFH-Urteil vom 18.03.2010, BFH/NV 2010, 1157, 1159 für den Fall einer Aktivierung des Feldinventars im Rahmen einer vorherigen Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1EStG).

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 155/83

    Zum Ansatz von Korrektivposten beim Übergang von der

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Nach allgemeiner Meinung wird die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG einem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG rechtssystematisch gleichgestellt, auch wenn die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG Elemente einer Einnahme-Überschuss-Rechnung hat (vgl. z.B. BFH- Urteile vom 24.01.1985, IV R 155/83, BStBl. II 1985, 255, 256 und vom 16.06.1994, IV R 84/93, BStBl. II 1994, 932, 933 sowie Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Stand September 2009, Band 2, Abschnitt C 84 und C 104 ff. mwN).

    Diesem rechtsystematischen Ansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass alle Gewinnermittlungsarten " - auf das Ganze gesehen und auf Dauer gesehen - zu demselben Ergebnis führen" müssen, also sicherzustellen ist, dass sich der Totalgewinn eines Betriebes durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht ändert (vgl. BFH- Urteile vom 24.01.1985, BStBl. II 1985, 255, 256 und vom 15.08.1999, IV R 68/98, BStBl. II 1999, 481, 483).

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86

    Aktivierungswahlrecht für selbsterzeugte, nicht zum Verkauf bestimmte Vorräte

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Aus der Entscheidung des BFH vom 14.04.1988 (IV R 96/86, BStBl II, 1988, 672) ergibt sich im Ergebnis nichts anderes.
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 56/01

    Buchwertansatz in einer Übergangsbilanz

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Bilanztechnisch handelt es sich um notwendige Ausgleichsposten (vgl. Kanzler in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Stand November 2009, 34 Rz 120 ff.) Im Rahmen dieser Übergangsbilanz zur Ermittlung von Gewinnzuschlägen und Gewinnabschlägen entscheidet der Steuerpflichtige zwangsläufig auch darüber, ob und wie er bestimmte Wahlrechte ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 08.08.1991, IV R 56/90, BStBl. II 1993, 272 zum Viehbestand, vom 16.06.1994, IV R 84/93, BStBl. II 1994, 932, 933 f. zum Viehbestand und vom 05.06.2001, IV R 56/01, BStBl. II 2003, 801 zur Minderung von Herstellungskosten um öffentliche Investitionszuschüsse).
  • BFH, 12.12.1985 - IV R 225/83

    Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Aus dem Umstand, dass auch beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) zum Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1EStG) eine Übergangsbilanz zu erstellen ist, folgt nichts anderes, denn diese Notwendigkeit ergibt sich lediglich aus den Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zu der nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. BFH- Urteil vom 12.12.1985, IV R 225/83, BStBl. II 1986, 392, 393).
  • BFH, 16.02.1989 - IV R 64/87

    Landwirt - Gewinnermittlung - Ausstehende Raten - Nichtvermarktungsprämie -

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Daraus folgt, dass bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart, wie sie im Streitfall im Jahre 2001 vollzogen wurde - § 13 a EStG zu § 4 Abs. 3 EStG - neben den Gewinnen für die jeweiligen Wirtschaftsjahre nach § 13 a EStG und § 4 Abs. 3 EStG auch ein Übergangsgewinn ermittelt werden muss, damit Betriebsvorgänge nicht doppelt oder gar nicht erfasst werden (vgl. BFH-Urteile vom 16.02.1989, IV R 64/87, BStBl II, 1989, 708).
  • BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Auch folgt der Senat der Rechtsprechung des BFH, wonach ein Bilanzierungswahlrecht, dem die Verwaltungsregelung nachgebildet ist, nicht während eines Gewinnermittlungszeitraumes nach § 13 a EStG ausgeübt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1988, IV R 82/87, BStBl II 1988, 770).
  • BFH, 08.08.1991 - IV R 56/90

    1. Übergang von der Schätzung nach Richtsätzen zur Gewinnermittlung durch

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Bilanztechnisch handelt es sich um notwendige Ausgleichsposten (vgl. Kanzler in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Stand November 2009, 34 Rz 120 ff.) Im Rahmen dieser Übergangsbilanz zur Ermittlung von Gewinnzuschlägen und Gewinnabschlägen entscheidet der Steuerpflichtige zwangsläufig auch darüber, ob und wie er bestimmte Wahlrechte ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 08.08.1991, IV R 56/90, BStBl. II 1993, 272 zum Viehbestand, vom 16.06.1994, IV R 84/93, BStBl. II 1994, 932, 933 f. zum Viehbestand und vom 05.06.2001, IV R 56/01, BStBl. II 2003, 801 zur Minderung von Herstellungskosten um öffentliche Investitionszuschüsse).
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99

    Aktivierung von Feldbeständen

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09
    Zutreffend gehen die Beteiligten davon aus, dass nach der durch den Gesetzgeber normierten Rechtslage bei einer Gewinnermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), die auch im Streitfall für das am 01.07.2005 beginnende Wirtschaftsjahr vorzunehmen ist, das Feldinventar als selbständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens zu aktivieren ist - § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG verlangt (grundsätzlich) den Ansatz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 18.03.2010, BFH/NV 2010, 1157, 1158 und BFH-Urteil vom 06.04.2000, IV R 38/99, BStBl II 2000, 422).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

    Ob die zusprechende Entscheidung nach den Maßgaben der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil in BFHE 228, 526, BStBl II 2011, 654; s. auch Urteil des FG Münster vom 1. Juli 2010  6 K 2727/09 E, EFG 2010, 1873; Leingärtner/Wendt, Besteuerung der Landwirte, Kap. 29a Rz 221) eventuell rechtswidrig war, da der die Billigkeitsregelung tragende Vereinfachungszweck (Verzicht auf eine unter Umständen aufwendige Bewertung) in der im Streitfall vorliegenden Konstellation der bisherigen Bilanzierung des Feldinventars nicht erfüllt sei und zugleich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs, hier i.V.m. § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes) vorliegen könnte, kann angesichts dessen offenbleiben.
  • BFH, 12.12.2013 - IV R 31/10

    Berücksichtigung von Feldinventar beim Übergang von der

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1873 abgedruckt.
  • FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10

    Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann aus Billigkeitsgründen von der

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass bei Bescheidung des Hilfsantrages die Klage wegen der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2010, IV R 23/07, BFHE 228, 526, BFH/NV 2010, 1157 und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Juli 2010, 6 K 2727/09, EFG 2010, 1873, nicht rechtskräftig) wohl unbegründet gewesen wäre.
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