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   VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10.KO   

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https://dejure.org/2010,24028
VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10.KO (https://dejure.org/2010,24028)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2010 - 6 K 279/10.KO (https://dejure.org/2010,24028)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2010 - 6 K 279/10.KO (https://dejure.org/2010,24028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jagdsteuerverpflichtung einer kommunalen Gebietskörperschaft in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin eines Waldstückes; Wirksamkeit der Unterscheidung zwischen privaten Jagdbezirken und Jagdbezirken der Gebietskörperschaften im Hinblick auf Art. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
    Ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden ( BVerfG, Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152).

    Dabei setzt die Ausübung des Jagdrechts in der Regel einen besonderen Aufwand voraus, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfes hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, a.a.O.).

    Es verstößt daher nicht gegen Art. 3 GG , wenn bei der Besteuerung der nicht verpachteten Jagden zwischen privaten Jagdbezirken und Jagdbezirken der Gebietskörperschaften differenziert wird ( BVerfG, Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - , a.a.O.).".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10

    Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
    Ein besonderer persönlicher Lebensbedarf, den nur natürliche Personen, nicht aber Körperschaften des öffentlichen Rechts haben können, sei jedoch nicht Voraussetzung der Erhebung der Jagdsteuer (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2010 - 6 A 10951/10.OVG - ).

    Die Berufung war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der streitgegenständlichen Frage und angesichts der jüngsten Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz, in der die Frage der Jagdsteuerpflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft ausdrücklich unerörtert blieb, da es im konkreten Fall um die Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft ging ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2010 - 6 A 10951/10.OVG - ), gemäß § 124 a Abs. 1 , § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 116/80
    Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
    Die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit, eine Kommune zu Jagdsteuer heranzuziehen, wurde damit jedoch implizit bejaht (vgl. Urteil vom 16. Juni 1981 - 7 A 116/80 -, AS 16, S.380ff).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
    Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Vermögens- und Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen ( BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07

    Anforderungen an das Bestehen einer Jagdsteuerpflicht für nicht verpachtete

    Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
    Ergänzend verwies die Klägerin auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, das eine Jagdsteuerpflicht von Kommunen nach dem niedersächsischen KAG für nicht gegeben erachtet (vgl. Urteil vom 15. August 2008, 9 LB 9/07).
  • VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

    Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
    Auch wenn die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Kommune keine Eigenschaft ist, die ihr als juristischer Person des öffentlichen Rechts zugeschrieben werden kann, sondern diese Leistungsfähigkeit aus der Leistungsfähigkeit privater Steuerpflichtiger resultiert und die Jagdsteuer deshalb im Ergebnis beliebige Private trifft, die keinerlei Bezug zur Jagd haben (so VG Freiburg, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 K 103/10 -, [...] ), vermag dies zwar die Erhebung der Jagdsteuer von Kommunen politisch in Frage zu stellen, rechtlich folgt daraus zumindest nicht die Verfassungswidrigkeit der Jagdsteuererhebung.
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