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   VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99   

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VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99 (https://dejure.org/1999,18581)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.1999 - 6 K 284/99 (https://dejure.org/1999,18581)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 1999 - 6 K 284/99 (https://dejure.org/1999,18581)
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    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ermächtigungsgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91

    Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG §

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Das Fahrerlaubnisrecht enthielt in § 4 StVG a.F. und enthält in § 3 StVG n.F. i.V.m. § 46 FeV eine gegenüber § 48 LVwVfG spezielle bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991 - 10 S 2855/91; Hess.VGH, Urteil vom 04.06.1985, NJW 1985, 2909).

    Dies hat zur Folge, dass in Verfahren nach § 3 StVG mit Blick auf die drohenden Gefahren für höchste Rechtsgüter, die von ungeeigneten und/oder nichtbefähigten Kraftfahrzeugführern ausgehen, keine Vertrauensschutz- oder Billigkeitserwägungen zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers möglich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991, a.a.O.; Hess.VGH, Urteil vom 04.06.1985, a.a.O.).

    Durch diese Gesetzesformulierung soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass die Nichtbefähigung des Kraftfahrers im maßgeblichen Entscheidungspunkt der Behörde feststehen muss (BVerwG, Beschluss vom 12.10.1982, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991 - 10 S 2855/91 (zur Nichteignung)).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1980 - 10 S 1778/80

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Alkohol; Ungeeignetheit; Rückfall

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Dabei ist davon auszugehen, dass die sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis schon dann im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Fahrerlaubnisinhaber i.S.v. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 und 5 StVG und § 46 Abs. 1 und 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV vom 18.08.1998 (BGBl. I S. 2214 - inkraft seit 01.01.1999) zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und/oder nicht befähigt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.1980, VBlBW 1982, 21).

    Denn die von einem ungeeigneten oder nicht befähigten Kraftfahrer ausgehende Verkehrsgefährdung kann jahrelang latent bleiben, aber dennoch jederzeit in einen schweren Schaden umschlagen (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.1980 - VBlBW 1982, 21; BVerwG, Beschluss vom 01.03.1988, Buchholz, a.a.O., § 4 Nr. 80).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Der Schluss von der Nichtbefolgung einer derartigen behördlichen Anordnung auf die Nichteignung eines Kraftfahrers hat seine Grundlage in der Verletzung der dem Verkehrsteilnehmer obliegenden Mitwirkungspflicht; dieser hat zur Klärung der Zweifel beizutragen, die an seiner Eignung/Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (BVerwG, Urteil vom 13.11.1997 - 3 C 1/97).

    Das ist der Fall, wenn hinreichender Anlass besteht, an der Fahrbefähigung zu zweifeln, und wenn die Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, gerade die konkret aufgetauchten Zweifel an der Fahrbefähigung aufzuklären (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.11.1997, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 04.06.1985 - 2 OE 65/83
    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Das Fahrerlaubnisrecht enthielt in § 4 StVG a.F. und enthält in § 3 StVG n.F. i.V.m. § 46 FeV eine gegenüber § 48 LVwVfG spezielle bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991 - 10 S 2855/91; Hess.VGH, Urteil vom 04.06.1985, NJW 1985, 2909).

    Dies hat zur Folge, dass in Verfahren nach § 3 StVG mit Blick auf die drohenden Gefahren für höchste Rechtsgüter, die von ungeeigneten und/oder nichtbefähigten Kraftfahrzeugführern ausgehen, keine Vertrauensschutz- oder Billigkeitserwägungen zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers möglich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991, a.a.O.; Hess.VGH, Urteil vom 04.06.1985, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1965 - 2 A 88/64
    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Das Gericht lässt vorliegend unerörtert, ob die Entscheidung des amtlichen Prüfers beim Technischen Überwachungsverein über Bestehen oder Nichtbestehen der Fahrprüfung ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt darstellt oder es sich hierbei um ein Verwaltungsinternum mit der Funktion und Bedeutung einer rechtlich geordneten Gutachtertätigkeit handelt und das Ergebnis der Fahrprüfung mithin im Rahmen eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens als ein rechtlich unselbständiger Bestandteil der Verwaltungsentscheidung über die Erteilung oder Versagung der Fahrerlaubnis zu würdigen ist (so OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.1967, NJW 1968, 468; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1965, NJW 1965, 1622; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1954, 1663 = DVBl. 1955, 338).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Für die Fahrbefähigung, die nunmehr in der FeV eigenständig geregelt ist, gilt nichts anderes (vgl. zur bisherigen Auffassung, nach der die Befähigung wesentlicher Bestandteil der Eignung war BVerwGE 65, 157 (158)).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Wird eine Überprüfung der theoretischen Kenntnisse durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr angeordnet, müssen demnach Zweifel am Vorhandensein gerade dieser Kenntnisse berechtigt sein (BVerwG, Urteil vom 17.07.1987, NJW 1988, 1042).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kann die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und demgemäß die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Kraftfahrer ein amts- oder fachärztliches Zeugnis bzw. Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines sonstigen Sachverständigen ohne ausreichenden Grund nicht beibringt, welches die Behörde zu Recht gefordert hat, um begründete Zweifel an der Fahreignung zu klären (vgl. erstmals BVerwG, Urteil vom 02.02.1960, BVerwGE 11, 274, sowie Urteile vom 18.03.1988 und 15.07.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65, 71, 74, 82 und 83, Beschluss vom 17.02.1994 - Buchholz a.a.O. Nr. 92 -, Urteil vom 27.09.1995, DVBl. 1996, 165 (jeweils zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen)).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kann die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und demgemäß die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Kraftfahrer ein amts- oder fachärztliches Zeugnis bzw. Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines sonstigen Sachverständigen ohne ausreichenden Grund nicht beibringt, welches die Behörde zu Recht gefordert hat, um begründete Zweifel an der Fahreignung zu klären (vgl. erstmals BVerwG, Urteil vom 02.02.1960, BVerwGE 11, 274, sowie Urteile vom 18.03.1988 und 15.07.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65, 71, 74, 82 und 83, Beschluss vom 17.02.1994 - Buchholz a.a.O. Nr. 92 -, Urteil vom 27.09.1995, DVBl. 1996, 165 (jeweils zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen)).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1967 - VI A 27/67
    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99
    Das Gericht lässt vorliegend unerörtert, ob die Entscheidung des amtlichen Prüfers beim Technischen Überwachungsverein über Bestehen oder Nichtbestehen der Fahrprüfung ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt darstellt oder es sich hierbei um ein Verwaltungsinternum mit der Funktion und Bedeutung einer rechtlich geordneten Gutachtertätigkeit handelt und das Ergebnis der Fahrprüfung mithin im Rahmen eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens als ein rechtlich unselbständiger Bestandteil der Verwaltungsentscheidung über die Erteilung oder Versagung der Fahrerlaubnis zu würdigen ist (so OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.1967, NJW 1968, 468; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1965, NJW 1965, 1622; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1954, 1663 = DVBl. 1955, 338).
  • VG Stuttgart, 05.03.2002 - 10 K 459/02
    Das Fahrerlaubnisrecht enthält in § 3 StVG i.V.m. § 46 FeV eine gegenüber § 48 LVwVfG spezielle bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis (VGH Baden-Württemberg, B. v. 17.12.1991 - 10 S 2855/91; VG Karlsruhe, B. v. 22.03.1999 - 6 K 284/99, zitiert nach juris).

    Denn das Verhältnis der Spezialität der Regelungen über die Fahrerlaubnisentziehung gegenüber den allgemeinen Rücknahmevorschriften nach dem LVwVfG hat zur Folge, dass in Verfahren nach § 3 StVG im Hinblick auf die drohenden Gefahren für höchste Rechtsgüter, die von ungeeigneten Kraftfahrzeugführern ausgehen, keine Vertrauensschutz- oder Billigkeitserwägungen zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers möglich sind (VGH Baden-Württemberg, B. v. 17.12.1991 - 10 S 2855/91; VG Karlsruhe, B. v. 22.03.1999 - 6 K 284/99, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    OVG, Beschluss vom 27.09.1991 - 12 M 7440/91 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2009 - 14 K 7374/08 -, juris, m.w.N.; VG Saarland, Beschluss vom 12.09.2007 - 10 L 1021/07 -, juris, m.w.N.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10.07.2007 - 4 K 1374/06 -, juris, m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 30.03.2007 - 11 A 158.07 -, juris, m.w.N.; VG Braunschweig, Beschluss vom 17.09.2002 - 6 K 530/02 -, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss, vom 22.03.1999 - 6 K 284/99 -, juris, m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 12.10.1982, NJW 1983, 1279; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 3 StVG RdNr. 40, m.w.N.; unklar: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.04.1994, NVwZ-RR 1995, 170, betr.
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