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VG Aachen, 20.01.2020 - 6 K 292/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kosten Polizeieinsatz; Androhung Amoklauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung (Schadensersatz) - Kosten von Polizeieinsätzen nach Amokdrohung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Klage abgewiesen: Kläger zahlt für Polizeieinsätze nach Amokdrohungen
- nrw.de (Pressemitteilung)
Klage abgewiesen: Kläger zahlt für Polizeieinsätze nach Amokdrohungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Amokdrohungen: Wer zahlt die Polizeieinsätze ?
- lto.de (Kurzinformation)
Amokdrohungen: Wer Amokläufe androht, muss Polizeieinsätze zahlen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Person, die Amokläufe per E-Mail androht, trägt Kosten des Polizeieinsatzes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Täter muss Kosten für Polizeieinsätze nach Amokdrohungen übernehmen - Gebührengesetz NRW sieht Gebühr zwischen 50 und 100.000 Euro für notwendige Polizeieinsätze vor
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2017 - 9 A 1405/16
Auszug aus VG Aachen, 20.01.2020 - 6 K 292/18
Zwar entfaltet das in der Hauptverhandlung zu Protokoll des Strafgerichts abgegebene Geständnis für das hier vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren keine Bindung, auch nicht bei rechtskräftiger Verurteilung, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 9 A 1405/16 -, juris Rn. 16 ff., m. zahlr.