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   FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01 K   

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https://dejure.org/2003,14651
FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01 K (https://dejure.org/2003,14651)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2003 - 6 K 3001/01 K (https://dejure.org/2003,14651)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2003 - 6 K 3001/01 K (https://dejure.org/2003,14651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichende Steuerfestsetzung; Billigkeitsgründe; Körperschaftsteuerliche Organschaft; Registergericht - Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    § 163 AO bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 833, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (u.a. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271;vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, undvom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die durch das Gericht nur nach Maßgabe des § 102 Finanzgerichtsordnung - FGO - auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens oder Ermessensfehlgebrauch geprüft werden darf (Beschluß des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 07.05.1968 - II 151/64

    Zur Frage der Anwendung von Billigkeitsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    Der Streitfall liegt anders als der vom Beklagten zitierte Fall, über den der BFH mit Urteil vom 07.05.1968 (II 151/64, BStBl II 1968, 663) entschieden hat.
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (u.a. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271;vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, undvom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441).
  • BFH, 15.02.1973 - V R 152/69

    Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (u.a. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271;vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, undvom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (u.a. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271;vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, undvom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441).
  • BFH, 23.08.2017 - I R 80/15

    Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung

    (4) Der Senat hat nicht auf die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteile vom 25. November 2003  6 K 3001/01 K, juris, und vom 17. Mai 2011  6 K 3100/09 K,G,AO, juris) einzugehen, nach der dann eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen ist, wenn aufgrund falscher Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften durch andere Behörden die Finanzämter belastende steuerliche Folgen ziehen müssten, ohne diese kompensieren zu können.
  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14

    Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines

    Der Bundesfinanzhof habe seine Vorbehalte gegen die Entscheidung des FG in seinem Beschluss vom 23. April 2012 - I B 100/11 (BFH/NV 2012, 1327) deutlich zum Ausdruck gebracht und auch an anderer Stelle (nämlich in seinem Beschluss vom 4. November 2004 - I B 43/04, BFH/NV 2005, 707) zu erkennen gegeben, dass er die Spruchpraxis des 6. Senats des FG Düsseldorf (dort bezogen auf dessen Urteil vom 25. November 2003 - 6 K 3001/01 K, nicht veröffentlicht) nicht uneingeschränkt teile.
  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 438/09

    Organschaft: Fehlende finanzielle Eingliederung einer rückwirkend umgewandelten

    Für Fälle, in denen die steuerliche Wirksamkeit eines Organschaftsverhältnisses gemäß §§ 14 bis 17 KStG ausschließlich an der nicht durch den Steuerpflichtigen zu verantwortenden verspäteten Eintragung der Handelsregisteranmeldung gescheitert ist und die von der fristgemäßen Eintragung abhängige steuerliche Wirkung des Ergebnisabführungsvertrags durch behördliches Fehlverhalten vereitelt wurde, hat die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z. B: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2011 6 K 3100/09 K, G, AO, juris-Dokument, Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. November 2003 6 K 3001/01 K, diesem nachfolgend: BFH-Beschluss vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707) mit guten Gründen einen Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen im Rahmen einer Ermessensreduktion auf Null bejaht, soweit es die Festsetzung der Mehrsteuer betraf, die wegen der Nichtanerkennung des Ergebnisabführungsvertrages aufgrund nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretender verspäteten Eintragung in das Handelsregister festgesetzt worden ist.
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