Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04 K   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12072
FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04 K (https://dejure.org/2009,12072)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2009 - 6 K 308/04 K (https://dejure.org/2009,12072)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2009 - 6 K 308/04 K (https://dejure.org/2009,12072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KStG § 14 Abs. 1; ; DBA F Art. 2 Abs. 1; ; DBA F Art. 4 Abs. 1; ; DBA IT Art. 5; ; DBA IT Art. 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung einer Verrechnung ausländischer Betriebsstätten im Inland - Möglichkeit der Verlustverrechnung im Streitjahr; Verluste; Ausländische Betriebsstätte; Verlustverrechnung; Betriebsstättenstaat; Phasengleicher Abzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzung einer Verrechnung ausländischer Betriebsstätten im Inland - Möglichkeit der Verlustverrechnung im Streitjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Phasengleiche Verlustberücksichtigung bei endgültigen Betriebsstättenverlusten?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.07.2008 - I R 84/04

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04
    Mit Beschluss vom 27. Dezember 2005 hat das Gericht im Einvernehmen mit den Beteiligten das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren I R 84/04 (zur Frage, ob die Abschaffung des unbeschränkten Verlustabzuges aus ausländischen Betriebsstätten durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 europarechtswidrig ist) angeordnet.

    Nach Abschluss des Verfahrens des BFH (I R 84/04; BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630) ist mit Verfügung vom 14. Januar 2000 das Verfahren fortgeführt worden.

    Aufgrund des Urteils des BFH vom 17. Juli 2008 (I R 84/04) sei davon auszugehen, dass auch Verluste ausländischer Betriebsstätten wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen seien.

    Diese ausländischen Betriebsstättenverluste sind, was nunmehr zwischen den Beteiligten gleichfalls unstreitig ist, aufgrund der Art. 2 Abs. 1 Nr. 7, Art. 4 Abs. 1 DBA Deutschland-Frankreich bzw. Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1 DBA Deutschland-Italien wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen (Symmetriethese, vgl. hierzu inbesondere BFH Urteil vom 17. Juli 2008 I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630).

    Eine Berücksichtigung im Inland bereits im Verlustentstehungsjahr kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich des ausländischen Betriebsstättenverlust bereits im Verlustentstehungsjahr ausgeschlossen ist, dass es künftig zu einer Verrechnung im Betriebsstättenstaat kommen kann (vgl. Gosch Anm. zu I R 84/04 in BFH-PR 2009, 491).

  • BFH, 13.11.2002 - I R 13/02

    Verlustausgleich bei Auslandsimmobilien?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04
    Dies sei jedoch aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH vom 13. November 2002 (I R 13/02, BFHE 201, 73, BStBl II 2003, 795, DStR 2003, 685) fraglich geworden.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 17. Juli 2008 unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 15. Mai 2008 (C-414/06, DStR 2008, 1030) ausführt, verstößt eine so verstandene Abkommensregelung im Grundsatz dann nicht gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgte Grundfreiheit des Niederlassungsrechts (Art. 43 EG) sowie des Kapitalverkehrs (Art. 56 EG), wenn die Verluste der in dem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte in jenem Mitgliedstaat für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können.
  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    So gesehen kann es auf der Basis der sog. Symmetriethese für den ausnahmsweisen Verlustabzug im Ansässigkeitsstaat nur auf jenen Veranlagungszeitraum ankommen, in welchem die Verluste tatsächlich "final" geworden sind (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2009  6 K 308/04 K, EFG 2010, 389; vgl. auch z.B. Mayr in Lang/Schuch/Saringer/ Stefaner [Hrsg.], Grundfragen der Gruppenbesteuerung, 2007, S. 24; Englisch, IStR 2008, 404; Gosch, BFH/PR 2008, 302 und 491; de Weerth, IStR 2008, 405; anders z.B. Ditz/Plansky, DB 2009, 1669; Intemann, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2009, 3092; Breuninger/Ernst, DStR 2009, 1981; Schnitger, IWB Fach 11 Gruppe 2, 829; Sedemund, DB 2008, 1120; Sedemund/ Wegner, DB 2008, 2565; von Brocke, DStR 2008, 2201, Rehm/ Nagler, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2008, 1175; Mayr, BB 2008, 1816; Roser, Die Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2010, 30, 33 f.).
  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

    Auch mit der anschließenden Klage hatte die Klägerin keinen Erfolg (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2009  6 K 308/04 K, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 389).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07

    Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten einer ausländischen

    Es kommt mithin darauf an, ob aus der Perspektive des Streitjahres eine Verlustnutzung im ausländischen Mitgliedstaat ausgeschlossen ist (vgl. das eine Betriebsstätte behandelnde Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08. September 2009, 6 K 308/04 K, EFG 2010, 389; Rev. unter Az. I R 100/09 bei dem BFH anhängig; a.A. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 18. November 2009, 6 K 147/08, EFG 2010, 265; Rev. unter Az. I R 107/09 bei dem BFH anhängig; vgl. zum Ganzen auch Gosch, BFH-PR 2008, 490).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht