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   FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO   

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FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO (https://dejure.org/2011,68562)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO (https://dejure.org/2011,68562)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO (https://dejure.org/2011,68562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herabsetzung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Zulässigkeit der Festsetzung von Mehrsteuer bei Entstehung dieser wegen der Nichtanerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages aufgrund einer nicht von dem Betroffenen zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Billigkeitsgründe bei verspäteter Eintragung des Ergebnisabführungsvertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    § 163 AO bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 20.05.2010 V R 42/08, BStBl II; Bundessteuerblatt - BStBl - II, 2010, 955 m.w.N.).

    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2010, 955; ferner BFH-Urteile vom 26.10.1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271; vom 15.02.1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, und vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; Auch das Fehlverhalten von Behörden kann eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen erfordern (vgl. Loose in: Tipke/Kruse AO/FGO § 227 AO Rz. 70).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die durch das Gericht nur nach Maßgabe des § 102 Finanzgerichtsordnung - FGO - auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens oder Ermessensfehlgebrauch geprüft werden darf (Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    Gründe für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO sind weiterhin nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 04.11.2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707) und vom Beklagten im Übrigen auch nicht geltend gemacht worden.
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2010, 955; ferner BFH-Urteile vom 26.10.1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271; vom 15.02.1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, und vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; Auch das Fehlverhalten von Behörden kann eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen erfordern (vgl. Loose in: Tipke/Kruse AO/FGO § 227 AO Rz. 70).
  • BFH, 15.02.1973 - V R 152/69

    Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2010, 955; ferner BFH-Urteile vom 26.10.1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271; vom 15.02.1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, und vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; Auch das Fehlverhalten von Behörden kann eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen erfordern (vgl. Loose in: Tipke/Kruse AO/FGO § 227 AO Rz. 70).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2010, 955; ferner BFH-Urteile vom 26.10.1972 I R 125/70, BStBl II 1973, 271; vom 15.02.1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466, und vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; Auch das Fehlverhalten von Behörden kann eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen erfordern (vgl. Loose in: Tipke/Kruse AO/FGO § 227 AO Rz. 70).
  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
    Soweit der Gesetzgeber laut Gesetzesbegründung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (BT-Drs. 15/119, S. 43) eine Rückwirkung im "Grundsatz" verneint habe, schließe dies eine abweichende Einschätzung in Ausnahmefällen nicht aus.
  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14

    Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines

    Ergänzend weist die Klägerin darauf hin, dass zwischenzeitlich das FG Düsseldorf mit Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO (nicht veröffentlicht) zu einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden habe, dass zu dem durch eine Billigkeitsmaßnahme zu korrigierenden Fehlverhalten von Behörden auch ein solches von Behörden gehöre, die nicht Teil der Finanzverwaltung seien.

    Der Beklagte weist ferner darauf hin, dass das von der Klägerin angeführte Urteil des FG Düsseldorf vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO nicht verallgemeinerungsfähig sei.

    Der Senat vermag insoweit der gegenteiligen Rechtsprechung des FG Düsseldorf in dessen Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO nicht beizutreten, das zu einem ähnlichen Sachverhalt wie dem Streitfall die Auffassung vertritt, die Ablehnung des Erlasses der Körperschaftsteuer sei im Falle einer von der Justiz verschuldeten verspäteten Handelsregistereintragung grundsätzlich ermessensfehlerhaft (gleicher Ansicht offenbar auch Thüringer FG, Urteil in Der Konzern 2015, 131).

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat jedenfalls im Ergebnis von der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf in dessen Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO ab, die er - wie dargelegt - nicht teilt.

  • BFH, 23.08.2017 - I R 80/15

    Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung

    (4) Der Senat hat nicht auf die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteile vom 25. November 2003  6 K 3001/01 K, juris, und vom 17. Mai 2011  6 K 3100/09 K,G,AO, juris) einzugehen, nach der dann eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen ist, wenn aufgrund falscher Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften durch andere Behörden die Finanzämter belastende steuerliche Folgen ziehen müssten, ohne diese kompensieren zu können.
  • BFH, 23.04.2012 - I B 100/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Billigkeitsmaßnahme - Keine

    Das FG gab der Klage mit Urteil vom 17. Mai 2011 (Az. 6 K 3100/09 K,G,AO) statt.
  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 438/09

    Organschaft: Fehlende finanzielle Eingliederung einer rückwirkend umgewandelten

    Für Fälle, in denen die steuerliche Wirksamkeit eines Organschaftsverhältnisses gemäß §§ 14 bis 17 KStG ausschließlich an der nicht durch den Steuerpflichtigen zu verantwortenden verspäteten Eintragung der Handelsregisteranmeldung gescheitert ist und die von der fristgemäßen Eintragung abhängige steuerliche Wirkung des Ergebnisabführungsvertrags durch behördliches Fehlverhalten vereitelt wurde, hat die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z. B: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2011 6 K 3100/09 K, G, AO, juris-Dokument, Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. November 2003 6 K 3001/01 K, diesem nachfolgend: BFH-Beschluss vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707) mit guten Gründen einen Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen im Rahmen einer Ermessensreduktion auf Null bejaht, soweit es die Festsetzung der Mehrsteuer betraf, die wegen der Nichtanerkennung des Ergebnisabführungsvertrages aufgrund nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretender verspäteten Eintragung in das Handelsregister festgesetzt worden ist.
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