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   FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09   

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https://dejure.org/2011,27705
FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09 (https://dejure.org/2011,27705)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2011 - 6 K 3103/09 (https://dejure.org/2011,27705)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 6 K 3103/09 (https://dejure.org/2011,27705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückwirkende notarielle Berichtigung der Laufzeit eines Gewinnabführungsvertrages?

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrages infolge einer notariellen Berichtigung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuerliche Organschaft - Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrages nach notarieller Berichtigung - k eine Berichtigung bzw. Auslegung entgegen dem Wortlaut des nicht mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laufzeit eines Gewinnabführungsvertrages

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rettung eines Gewinnabführungsvertrags durch notariellen Nachtrag?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.2007 - I R 94/06

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09
    Der Nachtragsvermerk sei anders zu beurteilen als eine privatrechtliche Ergänzungsvereinbarung, der der BFH wegen des steuerlichen Rückwirkungsverbotes die rückwirkende Wirksamkeit versagt habe (BFH vom 28. November 2007 I R 94/06); der notarielle Nachtragsvermerk als öffentliche Urkunde erbringe den Beweis der Erklärung, dass die Parteien des Vertrages eine Mindestlaufzeit von mindestens fünf Jahren von Beginn an abgeschlossen hätten (§§ 415 Abs. 1, 418 Abs. 1 ZPO).

    Zwar haben die Vertragspartner nach der Auffassung des berichtigenden Notars keine Vertragsänderung vorgenommen wie im vom BFH entschiedenen Fall I R 94/06 (vgl. oben).

    Außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge sind bei der Kündigungsklausel eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auch dann nicht einzubeziehen, wenn deren Kenntnis bei den Mitgliedern und Organen allgemein vorausgesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2007 I R 94/06, BFHE 220, 51, m.w.N.).

    Findet sich nämlich im Vertrag und in den allgemein zugänglichen Unterlagen kein eindeutiger Beleg für den dem Wortlaut entgegenstehenden subjektiven Willen der Vertragsparteien, ist kein Raum für dessen Berücksichtigung (BFH-Urteil vom 28. November 2007 I R 94/06, BFH/NV 2008, 1270).

  • BFH, 22.10.2008 - I R 66/07

    Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsverträgen und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09
    Gemäß dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Oktober 2008, BFH/NV 2009, 299 bedürften alle eventuellen späteren Ergänzungen und Änderungen eines Gewinnabführungsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Handelsregister.
  • BFH, 02.11.2010 - I B 71/10

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09
    Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849).
  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Die nach Zurückweisung des Einspruchs erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 12. Dezember 2011  6 K 3103/09, das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 656 abgedruckt ist, ab.
  • BFH, 13.07.2022 - I R 42/18

    Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags - Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung

    Es muss ausgeschlossen sein, dass den Vertragsparteien --je nach wirtschaftlicher und steuerlicher Situation-- ein "faktisches Wahlrecht" eingeräumt wird, sich auf den konkreten Vertragstext oder auf ein Redaktionsversehen zu berufen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 989, unter Verweis auf Köster, DStZ 2012, 177).
  • FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15

    Steuerrechtliche Anerkennug eines Gewinnabführungsvertrags einer Gesellschaft als

    In der Vorinstanz zu diesem Revisionsverfahren hatte das FG Baden Württemberg jedenfalls einer Korrektur der Mindestlaufzeit zu einem Zeitpunkt, in dem die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen war, die steuerliche Anerkennung versagt ( Urteil vom 12. Dezember 2011, 6 K 3103/09 , EFG 2012, 656 ).
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