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FG München, 20.11.2007 - 6 K 3122/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b (a.F.)
Abgrenzung: häusliches Arbeitszimmer; Betriebsstätte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung: häusliches Arbeitszimmer - Betriebsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.12.2004 - XI R 14/03
Büroräume im Souterrain des selbstgenutzten Einfamilienhauses als häusliches …
Auszug aus FG München, 20.11.2007 - 6 K 3122/06
Denn die Rechtfertigung für einen lediglich eingeschränkten Abzug betrieblich oder beruflich veranlasster Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer ergibt sich allein aus der Berührung mit der privaten Lebensführung und der damit verbundenen fehlenden Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörden (vgl. insgesamt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 2004 XI R 14/03, HFR 2005, 1068, m.w.N.).(vgl. Urteil des BFH vom 15. Dezember 2004 a.a.O.).
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
c) Entsprechendes gilt für die dort nur gelegentlich von der Ehefrau eines Mitgesellschafters ausgeführten Sekretariatsarbeiten (…vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 311, BStBl II 2012, 770 unter Hinweis auf die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2006, 517, und in BFH/NV 2007, 677; ebenso FG München, Urteil vom 20. November 2007 6 K 3122/06, juris, zur Ausführung von Büroarbeiten von zwei fest angestellten Mitarbeitern auf "400 EUR-Basis" unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in HFR 2005, 1068: Unerheblichkeit stundenweise ausgeübter Büroarbeiten durch Aushilfskräfte).