Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 31.03.2009

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   FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06 K, G, F   

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https://dejure.org/2009,5393
FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06 K, G, F (https://dejure.org/2009,5393)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2009 - 6 K 3127/06 K, G, F (https://dejure.org/2009,5393)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 6 K 3127/06 K, G, F (https://dejure.org/2009,5393)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art durch die Verpachtung eines Pflegeheims und durch mitunternehmerische Beteiligungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; Vorliegen einer Ertragssteuerbefreigung für die gesamte ...

  • Judicialis

    GewStG § 2; ; GewStG § 3; ; KStG § 1 Abs. 1; ; KStG § 4 Abs. 1; ; KStG § 5 Abs. 1; ; KStG § 27 Abs. 2; ; VAG § 54 Abs. 1

  • streifler.de

    Steuerrecht: Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art durch die Verpachtung eines Pflegeheims und durch mitunternehmerische Beteiligungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • streifler.de

    Steuerrecht: Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art durch die Verpachtung eines Pflegeheims und durch mitunternehmerische Beteiligungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art durch die Verpachtung eines Pflegeheims und durch mitunternehmerische Beteiligungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ertragssteuerbefreiung; öffentlich-rechtliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art durch die Verpachtung eines Pflegeheims und durch mitunternehmerische Beteiligungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbefreiung für Versorgungswerke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 103
  • EFG 2009, 1593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.02.1976 - I R 200/73

    Versorgungseinrichtung des öffentlichen Rechts für eine bestimmte Gruppe freier

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06
    Hiervon geht auch der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. grundlegend Urteil vom 4.02.1976 I R 200/73, BStBl II 1976, 355).

    Die Befreiungsvorschrift wurde ursprünglich damit gerechtfertigt, dass diese Pflichtversicherungseinrichtungen weitgehend Aufgaben der nicht der Körperschaftsteuer unterworfenen Sozialversicherungsträger, die von der Finanzverwaltung seit alters als Hoheitsbetriebe angesehen worden waren (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4.02.1976 I R 200/73, BStBl II 1976, 355), wahrnähmen (Bundestags-Drucksache IV 3189 S. 10).

  • BFH, 14.09.1994 - I R 153/93

    Modellbau - Köperschaftsteuerplicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06
    Denn ist die Steuerpflicht dem Grunde nach streitig, hängt die Beschwer nicht davon ab, ob es zur Festsetzung einer positiven Steuer kommt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14.09.1994 I R 153/93, BStBl II 1995, 499).
  • BFH, 19.08.1958 - I 182/57 U

    Unterliegen der Einkünfte aus Verpachtung von Bahnhofhotels und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06
    c) Dieses Verständnis der § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG und § 3 Nr. 11 GewStG als umfassende Befreiungsvorschrift für den dort hinreichend genau bezeichneten Betrieb gewerblicher Art wird durch das BFH-Urteil vom 19.08.1958 I 182/57 U, BStBl III 1958, 429 jedenfalls im Ergebnis nicht in Frage gestellt.
  • BFH, 29.10.2008 - I R 51/07

    Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06
    Fragen des Wettbewerbs sind lediglich bei der Abgrenzung des Hoheitsbetriebs i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG vom Betrieb gewerblicher Art bedeutsam (siehe hierzu zuletzt BFH-Urteil vom 29.10.2008 I R 51/07, BFH/NV 2009, 308).
  • BFH, 09.02.2011 - I R 47/09

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1593 veröffentlichtem Urteil vom 12. Mai 2009  6 K 3127/06 K,G,F statt.
  • FG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - 3 K 180/09

    Keine Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit

    Der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung, der das Gericht folgt, davon aus, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen trotz der insoweit bestehenden grundsätzlichen Pflichtmitgliedschaft der Kammerangehörigen anders als die öffentlich-rechtlichen Träger der gesetzlichen Sozialversicherung keine Tätigkeit ausüben, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts als Trägerin der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist und Versorgungswerke deshalb als Betriebe gewerblicher Art im Sinne der oben genannten Vorschrift zu qualifizieren sind (vgl. BFH-Urteile vom 04. Februar 1976 I R 200/73, a.a.O.; vom 09. Mai 1974 IV R 160/71, a.a.O.; FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2009 6 K 3127/06 K, G, F, EFG 2009, 1593).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2011 - 3 K 180/09

    Zur Frage der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

    Der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung, der das Gericht folgt, davon aus, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen trotz der insoweit bestehenden grundsätzlichen Pflichtmitgliedschaft der Kammerangehörigen anders als die öffentlich-rechtlichen Träger der gesetzlichen Sozialversicherung keine Tätigkeit ausüben, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts als Trägerin der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist und Versorgungswerke deshalb als Betriebe gewerblicher Art im Sinne der oben genannten Vorschrift zu qualifizieren sind (vgl. BFH-Urteile vom 04. Februar 1976 I R 200/73, a.a.O.; vom 09. Mai 1974 IV R 160/71, a.a.O.; FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2009 6 K 3127/06 K, G, F, EFG 2009, 1593).
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