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   FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05 K, F   

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https://dejure.org/2008,3966
FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05 K, F (https://dejure.org/2008,3966)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2008 - 6 K 3224/05 K, F (https://dejure.org/2008,3966)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 6 K 3224/05 K, F (https://dejure.org/2008,3966)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer entstandenen Betriebsvermögensminderung i.R.e. aktiven Rechnungsabgrenzungspostens von der Laufzeit eines Mobilfunkdienstleistungsvertrages; Bestimmung von Rechnungsabgrenzungsposten nach § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auf der ...

  • Betriebs-Berater

    Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens auch bei erbrachter geldwerter Sachleistung

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 5 Satz 1; ; EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; KStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 1
    Rechnungsabgrenzung; Ausgabe; Dienstleistungsvertrag - Geldwerte Sachleistungen als den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens rechtfertigende Ausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geldwerte Sachleistungen als den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens rechtfertigende Ausgaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aktive Rechnungsabgrenzung bei verbilligter Überlassung von Mobilfunktelefonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bei verbilligter Abgabe von Mobilfunkgeräten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2065
  • DB 2008, 2800
  • EFG 2008, 1607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.2006 - I R 46/05

    Emissionsdisagien als aktive Rechnungsabgrenzungsposten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05
    Als Ausgabe im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG sind neben allen Zahlungsvorgängen in Geld (bar oder unbar) auch alle geldwerten Sachleistungen anzusehen, die erbracht werden bzw. in das Vermögen eines anderen übergehen und damit zu einer Minderung des Vermögens führen (vgl. Bauer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 5 Rdnr. 78 f.; Schreiber in Blümig, EStG/KStG/GewStG, § 5 EStG Rz. 671 - 673; anderer Ansicht: Weber/Grellet in Schmidt, EStG, § 5 Rz. 247; vgl. auch BFH vom 29.11.2006 I R 46/05, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2007, 573).

    Damit stellt sich wirtschaftlich die Hingabe des subventionierten Mobilfunktelefons als eine Art Prämie für den Abschluss eines Mobilfunkdienstleistungsvertrags dar (zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei der Beurteilung des Gegenseitigkeitsverhältnisses BFH vom 29.11.2006 I R 46/05, DStR 2007, 573; vom 19.01.1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262).

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05
    Diese Betrachtungsweise entspreche auch der umsatzsteuerlichen Würdigung vergleichbarer Vertragsverhältnisse durch den Bundesfinanzhof -BFH- (vgl. Urteil vom 07.03.1995 XI R 72/93, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1995, 518).
  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05
    Ob Ausgaben im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG als Aufwand für das abgelaufene Wirtschaftsjahr oder für eine (bestimmte) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im allgemeinen danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit oder in der Zukunft liegt, insbesondere ob und inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr empfangene Gegenleistungen oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind (BFH vom 12.08.1982 IV R 184/79, BStBl II 1982, 696).
  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 7115/00

    Keine RAPs bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Agio/Disagio

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05
    Das Tatbestandsmerkmal "Aufwand für eine (bestimmte) Zeit" ist demnach in dem Sinne zu verstehen, dass einer Vorleistung eine noch nicht erbrachte zeitraumbezogene Gegenleistung gegenübersteht (vgl. FG Köln vom 17.03.2005 13 K 7115/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1179 m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72

    Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05
    Damit stellt sich wirtschaftlich die Hingabe des subventionierten Mobilfunktelefons als eine Art Prämie für den Abschluss eines Mobilfunkdienstleistungsvertrags dar (zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei der Beurteilung des Gegenseitigkeitsverhältnisses BFH vom 29.11.2006 I R 46/05, DStR 2007, 573; vom 19.01.1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262).
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1607 abgedruckt.
  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Sein Urteil vom 20. Mai 2008 6 K 3224/05 K,F ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1607 abgedruckt.
  • FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04

    Aktive Rechnungsabgrenzung - Bilanzierungspflicht auch bei geringfügigen Beträgen

    Maßgeblich ist demnach der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung der Ausgabe (Tiedchen, Posten der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung, in Handbuch des Jahresabschlusses, Abt. II/11; Stand Februar 2006, Rz. 75; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2008 6 K 3224/05 K, F, EFG 2008, 1607).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 6 K 121/06

    Aufhebung der Vollziehung; Begünstigender Verwaltungsakt; Beschwer;

    Mit ihrer Klage vom 29.07.2005 (6 K 3224/05) wendet sich die Klägerin wie im Einspruchsverfahren u.a. gegen die vom Beklagten vorgenommene Auflösung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens.
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