Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anwaltskosten eines Betriebsprüfers für Strafverfahren wegen Beleidigung auf dem Weg zu einer Betriebsprüfung sind steuerlich nicht abzugsfähig
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beleidigung steuerlich absetzbar? - "Fahr doch Du Arschloch!"
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gerichts- und Anwaltskosten wegen Beleidigung auf Dienstfahrt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gerichts- und Anwaltskosten wegen Beleidigung auf Dienstfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Beleidigung steuerlich nicht abzugsfähig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten eines Betriebsprüfers für ein Strafverfahren wegen Beleidigung auf dem Weg zu einer Betriebsprüfung; Aufwendungen für den Rechtsanwalt als Werbungskosten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gerichts- und Anwaltskosten eines Betriebsprüfers für Strafverfahren wegen Beleidigung
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Straftat auf Dienstfahrt-Betriebsprüfer auf Abwegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbungskosten: Gerichts- und Anwaltskosten eines Betriebsprüfers für Strafverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 18.10.2007 - VI R 42/04
Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen und als außergewöhnliche …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Dabei ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder teilweise erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFH/NV 2008, 155 ff.).Ein beruflicher Zusammenhang besteht nur, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner erwerbsbedingten, beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (…BFH-Urteile vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441 f.; und vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFH/NV 2008, 155 ff.).
- BFH, 08.09.2003 - VI B 109/03
WK-Abzug, Strafverteidigungskosten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Zum Einen wurde im Streitfall gegen den Kläger kein Disziplinarverfahren eingeleitet und zum Anderen führen Strafverteidigungskosten wegen eines Tatvorwurfs, der mit dem Beruf des Steuerpflichtigen nichts zu tun hat, nicht bereits deswegen zu Werbungskosten, weil die verhängte Strafe beim Verurteilten disziplinarrechtliche Folgen haben kann (BFH-Beschluss vom 8. September 2003 VI B 109/03; BFH/NV 2004, 42). - BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
Strafverteidigungskosten; betriebliche Veranlassung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Ein beruflicher Zusammenhang besteht nur, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner erwerbsbedingten, beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteile vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441 f.; …und vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFH/NV 2008, 155 ff.).
- BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83
Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine berufliche Veranlassung anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht, und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (ständige Rechtssprechung, siehe BFH-Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1986, 771 ff. m.w.N.). - BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84
Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Ein ausreichender beruflicher Zusammenhang wird nicht bereits dadurch begründet, dass die Berufsausübung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Ausgabe entfiele; m. a. W. eine reine "conditio sine qua non" genügt nicht (siehe BFH-Urteil vom 18. September 1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353). - FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Auf die Frage, ob der Vorwurf zu Recht erhoben wurde, kommt es nicht an (FG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2006 1 K 262/03, [...], m.w.N.). - BFH, 19.02.1982 - VI R 31/78
Strafverteidigungskosten, die ausschließlich durch das berufliche Verhalten des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Zudem ist das Steuerrecht grundsätzlich wertneutral (BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 31/78, BStBl. II 1982, 467). - BFH, 21.06.1989 - X R 20/88
Außergewöhnliche Belastung - Strafverteidigungskosten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Die Anwaltskosten sind dem Kläger daher nicht zwangsläufig erwachsen (ständige Rechtsprechung des BFH; siehe BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 X R 20/88, BStBl. II 1989, 831 m.w.N.; siehe auch BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 III R 177/94, BStBl. II 1996, 197 ff. für den Fall der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a Strafprozessordnung -StPO-). - BFH, 19.12.1995 - III R 177/94
Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie Kosten der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Die Anwaltskosten sind dem Kläger daher nicht zwangsläufig erwachsen (ständige Rechtsprechung des BFH; siehe BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 X R 20/88, BStBl. II 1989, 831 m.w.N.; siehe auch BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 III R 177/94, BStBl. II 1996, 197 ff. für den Fall der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a Strafprozessordnung -StPO-).
Rechtsprechung
VG Trier, 14.06.2007 - 6 K 327/07.TR |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)