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   FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93   

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https://dejure.org/1998,5231
FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93 (https://dejure.org/1998,5231)
FG München, Entscheidung vom 23.04.1998 - 6 K 3590/93 (https://dejure.org/1998,5231)
FG München, Entscheidung vom 23. April 1998 - 6 K 3590/93 (https://dejure.org/1998,5231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungs-Erstattungen für Unfall auf Privatfahrt mit Betriebs-PKW als Betriebseinnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Versicherungs-Erstattungen für Unfall auf Privatfahrt mit Betriebs-PKW keine Betriebseinnahme; Gewerbesteuermeßbetrag 1990; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1990

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versicherungs-Erstattungen für Unfall auf Privatfahrt mit Betriebs-PKW keine Betriebseinnahme - Gewerbesteuermeßbetrag 1990 - gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Leistung der Kaskoversicherung, Unfall bei Privatfahrt, private Nutzung eines gewerblichen Kfz, Dienstwagen, Firmenwagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 2196
  • EFG 1998, 1384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.12.1977 - IV R 78/74

    OHG - Betriebsvermögen - PKW - Abschluß einer Insassenunfallversicherung -

    Auszug aus FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93
    Weil die bei einem gemischt genutzten Pkw des Betriebsvermögens während einer Privatfahrt anfallenden Unfallkosten keine Betriebsausgaben sind, auch nicht anteilig (ständige Rechtsprechung des BFH, s. die Nachweise bei Kirchhof/Söhn, EStG , § 4 E 645), sind auch die entsprechenden Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung keine Betriebseinnahmen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 IV R 78/74, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1978, 212).

    Im BFH-Urteil, BStBl II 1978, 212 , behandelt der BFH Leistungen aus einer Insassen-Unfallversicherung und aus einer Kaskoversicherung gleich.

  • BFH, 24.05.1989 - I R 213/85

    Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei

    Auszug aus FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93
    Im BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BStBl II 1990, 8 unter 5. ist ausgeführt, daß Ansprüche aus einer Insassen-Unfallversicherung nicht als stellvertretendes commodum i.S. des § 281 BGB an die Stelle des zerstörten Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens treten.
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 31/02

    Diebstahl eines Betriebs-Pkw

    Mit ihrem hiergegen gerichteten Einspruch machten die Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 23. April 1998 6 K 3590/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1384, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 617) geltend, die Versicherungsleistung stelle deshalb keine Betriebseinnahme dar, weil der PKW aus dem "Privatbereich" entwendet worden sei.
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98

    Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer

    Vorinstanz: FG München (EFG 1998, 1384).
  • FG Hamburg, 15.04.2002 - III 208/01

    Kfz-Versicherungsentschädigung:

    Da der Pkw aus dem "Privatbereich" entwendet worden sei, stelle die Versicherungsleistung keine Einnahme dar (Hinweis auf FG München vom 23. April 1998, 6 K 3590/93, Juris).
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