Rechtsprechung
FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungs-Erstattungen für Unfall auf Privatfahrt mit Betriebs-PKW als Betriebseinnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4
Versicherungs-Erstattungen für Unfall auf Privatfahrt mit Betriebs-PKW keine Betriebseinnahme; Gewerbesteuermeßbetrag 1990; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1990 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Versicherungs-Erstattungen für Unfall auf Privatfahrt mit Betriebs-PKW keine Betriebseinnahme - Gewerbesteuermeßbetrag 1990 - gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1990
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Leistung der Kaskoversicherung, Unfall bei Privatfahrt, private Nutzung eines gewerblichen Kfz, Dienstwagen, Firmenwagen
Verfahrensgang
- FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93
- BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 48/98
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/98
Papierfundstellen
- DB 1998, 2196
- EFG 1998, 1384
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.12.1977 - IV R 78/74
OHG - Betriebsvermögen - PKW - Abschluß einer Insassenunfallversicherung - …
Auszug aus FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93
Weil die bei einem gemischt genutzten Pkw des Betriebsvermögens während einer Privatfahrt anfallenden Unfallkosten keine Betriebsausgaben sind, auch nicht anteilig (ständige Rechtsprechung des BFH, s. die Nachweise bei Kirchhof/Söhn, EStG , § 4 E 645), sind auch die entsprechenden Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung keine Betriebseinnahmen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 IV R 78/74, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1978, 212).Im BFH-Urteil, BStBl II 1978, 212 , behandelt der BFH Leistungen aus einer Insassen-Unfallversicherung und aus einer Kaskoversicherung gleich.
- BFH, 24.05.1989 - I R 213/85
Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei …
Auszug aus FG München, 23.04.1998 - 6 K 3590/93
Im BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BStBl II 1990, 8 unter 5. ist ausgeführt, daß Ansprüche aus einer Insassen-Unfallversicherung nicht als stellvertretendes commodum i.S. des § 281 BGB an die Stelle des zerstörten Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens treten.
- BFH, 20.11.2003 - IV R 31/02
Diebstahl eines Betriebs-Pkw
Mit ihrem hiergegen gerichteten Einspruch machten die Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 23. April 1998 6 K 3590/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1384, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 617) geltend, die Versicherungsleistung stelle deshalb keine Betriebseinnahme dar, weil der PKW aus dem "Privatbereich" entwendet worden sei. - BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer …
Vorinstanz: FG München (EFG 1998, 1384). - FG Hamburg, 15.04.2002 - III 208/01
Kfz-Versicherungsentschädigung:
Da der Pkw aus dem "Privatbereich" entwendet worden sei, stelle die Versicherungsleistung keine Einnahme dar (Hinweis auf FG München vom 23. April 1998, 6 K 3590/93, Juris).