Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten - Kein Abzug von Hotelkosten nach Wohnungskündigung als außergewöhnliche Belastung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abziehbarkeit der Kosten für einen Schadensersatzprozess, Hotelkosten, Lagerungskosten sowie Kosten für Kleidung und Verpflegung als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1
Außergewöhnliche Belastung Kosten für ein Zivil- und Strafverfahren und Kosten für Kleidung, Verpflegung, Unterbringung und einen Umzug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Außergewöhnliche Belastung - Kosten für ein Zivil- und Strafverfahren und Kosten für Kleidung, Verpflegung, Unterbringung und einen Umzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Größere Aufwendungen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
- BFH, 14.04.2016 - VI R 5/13
- BVerfG, 22.11.2016 - 2 BvR 1247/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
a) Zivilprozesskosten erwachsen Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Zivilrechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015).Dies hat das FG im Wege einer summarischen Prüfung zu untersuchen (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015).
Denn diese sind nach § 11 EStG jeweils in dem Veranlagungszeitraum der Zahlung als außergewöhnliche Belastung abziehbar (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015).
- BFH, 28.02.1975 - VI R 120/73
Umzugskosten (unabhängig von der Art der Wohnungskündigung) in der Regel keine …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
Eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs ist nicht ungewöhnlich (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 120/73, BStBl II 1975, 482;… bestätigt durch Beschluss vom 8. Oktober 2008 VI B 66/08, BFH/NV 2009, 149). - BFH, 08.10.2008 - VI B 66/08
Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung - Verfahrensfehler
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
Eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs ist nicht ungewöhnlich (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 120/73, BStBl II 1975, 482; bestätigt durch Beschluss vom 8. Oktober 2008 VI B 66/08, BFH/NV 2009, 149). - BFH, 29.03.2012 - VI R 70/10
Aufwendungen für die Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
Ziel des § 33 EStG ist es, zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die sich wegen ihrer Außergewöhnlichkeit einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Freibeträgen entziehen (BFH-Urteil vom 29. März 2012 VI R 70/10, BStBl II 2012, 572).
- BFH, 14.04.2016 - VI R 5/13
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. September 2012 6 K 3622/10 aufgehoben und die Klage abgewiesen.