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   FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08   

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FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08 (https://dejure.org/2012,27579)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.2012 - 6 K 3775/08 (https://dejure.org/2012,27579)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 2012 - 6 K 3775/08 (https://dejure.org/2012,27579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auf den Bodenschatz eines veräußerten forstwirtschaftlichen Betriebs entfallender Gewinn als Veräußerungsgewinn - Kalkvorkommen kein selbständiges Wirtschaftsgut bei Grundstückserwerb zur Tauschgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des i.R.d. Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Betriebs auf ein mitveräußertes Kalkvorkommen entfallenden Gewinns als Teil des Veräußerungsgewinns; Einordnung eines Kalkvorkommens als ein selbstständiges Wirtschaftsgut im Privatvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenschatz als Teil des Veräußerungsgewinns eines forstwirtschaftlichen Betriebes Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Bodenschätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bodenschatz als Teil des Veräußerungsgewinns eines forstwirtschaftlichen Betriebes - Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Bodenschätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungsgewinn bei einem forstwirtschaftlichen Betrieb

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung eines Grundstücks mit Bodenschatz

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Abbau von Sand- und Kiesvorkommen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2088
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89

    Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Nachhaltig in den Verkehr gebracht ist der Bodenschatz nach der Rechtsprechung dann, wenn mit seiner Aufschließung oder Verwertung begonnen wird, zumindest aber mit dieser Verwertung unmittelbar zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BFHE 163, 126; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508, unter C.II.1.d der Gründe; BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, BFH/NV 2006, 2064).

    Ein Kaufvertrag über die Veräußerung von Grund und Boden macht darin enthaltene bodenschatzführende Schichten nicht zu einem gegenüber dem Grund und Boden selbständigen Wirtschaftsgut, wenn diese weder abgebaut noch einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang als der Grund und Boden im Übrigen zugeführt werden sollen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, a.a.O.; und vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, a.a.O.).

    ccc) Entgegen der Ansicht des Klägers steht im Streitfall der Bodenschatz nicht in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang als der Grund und Boden im Übrigen (unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, a.a.O.).

    Allein die Möglichkeit, das Grundstück wegen seines Bodenschatzes in bestimmter Weise als Tauschgabe zu nutzen, hat aber nicht zur Folge, dass diese Nutzungsmöglichkeit als besonderes Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden anzusehen wäre (so auch BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, a.a.O. für den Fall der Nutzung eines Salzvorkommens als Tiefspeicher).

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 51/05

    Abfindung weichender Erben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Nachhaltig in den Verkehr gebracht ist der Bodenschatz nach der Rechtsprechung dann, wenn mit seiner Aufschließung oder Verwertung begonnen wird, zumindest aber mit dieser Verwertung unmittelbar zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BFHE 163, 126; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508, unter C.II.1.d der Gründe; BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, BFH/NV 2006, 2064).

    Ein Kaufvertrag über die Veräußerung von Grund und Boden macht darin enthaltene bodenschatzführende Schichten nicht zu einem gegenüber dem Grund und Boden selbständigen Wirtschaftsgut, wenn diese weder abgebaut noch einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang als der Grund und Boden im Übrigen zugeführt werden sollen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, a.a.O.; und vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, a.a.O.).

    Dieser Mehrpreis von 7 Mio DM wurde im Streitfall nicht für ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut Bodenschatz, sondern für eine dem Kläger als Veräußerer entgehende Nutzungsmöglichkeit entrichtet, die sich noch nicht zu einem selbständigen Wirtschaftsgut entwickelt hat (so auch BFH-Urteile vom 7. Dezember 1989 IV R 1//, BFHE 159, 177, BStBl II 1990, 317; und vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, a.a.O).

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 1/88

    Bodenschatz vor Erteilung der Abbaugenehmigung kein Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Dieser Mehrpreis wird nicht für ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut Bodenschatz, sondern für eine dem Veräußerer entgehende Nutzungsmöglichkeit entrichtet, die sich noch nicht zu einem selbständigen Wirtschaftsgut entwickelt hatte (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 1/88, BFHE 159, 177, BStBl II 1990, 317 -zur Veräußerung eines Grundstücks, unter dem sich ein Kiesvorkommen befindet, an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen-).

    Dieser Mehrpreis von 7 Mio DM wurde im Streitfall nicht für ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut Bodenschatz, sondern für eine dem Kläger als Veräußerer entgehende Nutzungsmöglichkeit entrichtet, die sich noch nicht zu einem selbständigen Wirtschaftsgut entwickelt hat (so auch BFH-Urteile vom 7. Dezember 1989 IV R 1//, BFHE 159, 177, BStBl II 1990, 317; und vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, a.a.O).

  • BFH, 26.11.1993 - III R 58/89

    1. Zur Entstehung eines Bodenschatzes als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Die Entdeckung oder allein die Tatsache des Bekanntseins eines Bodenschatzes reicht für die Annahme eines Wirtschaftsguts noch nicht aus (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; vom 26. November 1993 III R 58/89, BFHE 173, 115, BStBl II 1994, 293, und vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind spätestens zu dem Zeitpunkt erfüllt, in dem die erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Abbau des Bodenschatzes erteilt wird (BFH-Urteil vom 26. November 1993 III R 58/89, a.a.O.).

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Die Entdeckung oder allein die Tatsache des Bekanntseins eines Bodenschatzes reicht für die Annahme eines Wirtschaftsguts noch nicht aus (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; vom 26. November 1993 III R 58/89, BFHE 173, 115, BStBl II 1994, 293, und vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, m.w.N.).

    Allerdings gilt diese Vermutung nicht, wenn nach den Umständen des Einzelfalles ausnahmsweise nicht in absehbarer Zeit mit einem Beginn der Aufschließung gerechnet werden kann (BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 88/96, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 10.08.1978 - IV R 181/77

    Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert wegen Wertminderung eines nach §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Die Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG ergänzt die pauschale Wertermittlung des Grund und Bodens nach § 55 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 17. November 2011 IV R 2/09, juris; vom 10. August 1978 IV R 181/77, BFHE 126, 191, BStBl II 1979, 103; vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 61).
  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Die Entdeckung oder allein die Tatsache des Bekanntseins eines Bodenschatzes reicht für die Annahme eines Wirtschaftsguts noch nicht aus (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; vom 26. November 1993 III R 58/89, BFHE 173, 115, BStBl II 1994, 293, und vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1993 - III R 36/93

    Erlös aus der Veräußerung von Bodenschätzen (hier: Sand) an die Gemeinde als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Das ist nach BFH etwa dann der Fall, wenn der Erwerber eine Aufschließung des Bodenschatzes nach den getroffenen Feststellungen nicht beabsichtigt (so wie im BFH-Urteil vom 29. Oktober 1993 III R 36/93, BFH/NV 1994, 473, wo die Stadt ein Grundstück mit Wirtschaftsgut Sandvorkommen erstanden hat, jedoch nach Feststellungen des FG dieses Grundstück allein zum Zwecke der Friedhofserweiterung erworben hat).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Die Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG ergänzt die pauschale Wertermittlung des Grund und Bodens nach § 55 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 17. November 2011 IV R 2/09, juris; vom 10. August 1978 IV R 181/77, BFHE 126, 191, BStBl II 1979, 103; vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 61).
  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08
    Nachhaltig in den Verkehr gebracht ist der Bodenschatz nach der Rechtsprechung dann, wenn mit seiner Aufschließung oder Verwertung begonnen wird, zumindest aber mit dieser Verwertung unmittelbar zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BFHE 163, 126; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508, unter C.II.1.d der Gründe; BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, BFH/NV 2006, 2064).
  • BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei

  • Drs-Bund, 03.03.1971 - BT-Drs VI/1901
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