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   FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13   

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https://dejure.org/2015,50414
FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13 (https://dejure.org/2015,50414)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2015 - 6 K 386/13 (https://dejure.org/2015,50414)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2015 - 6 K 386/13 (https://dejure.org/2015,50414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2004 - 2007; Zinsen gemäß § 233a AO

  • rechtsportal.de

    KStG § 14 Abs. 1 S. 1; KStG § 17 S. 2 Nr. 2
    Versagung der körperschaftsteuerlichen Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2004 - 2007 Zinsen gemäß § 233a AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung der körperschaftsteuerlichen Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerliche Anerkennung eines EAV

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ergebnisabführungsvertrag

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anerkennung Ergebnisabführungsvertrag bei Ausgleichszahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1193
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.03.1976 - I R 123/74

    Steuerbescheid - Unterbrechung der Verjährung - GmbH - Abführungsverpflichtung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
    Der BFH habe ausgeführt, dass jedenfalls dann, wenn dem außenstehenden Gesellschafter infolge der Ausgleichszahlung der Gewinn der Organgesellschaft in dem Verhältnis zufließe, in dem er ohne Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag zu verteilen gewesen wäre, keine Abführung des vollen Gewinns an den Organträger erfolge (BFH-Urteil vom 31.03.1976 I R 123/74, BStBl II 1976, 510).

    Insoweit hat der BFH für den Fall, dass dem außenstehenden Gesellschafter infolge der Ausgleichszahlung der Gewinn der Organgesellschaft in dem Verhältnis zufließt, in dem er ohne Ergebnisabführungsvertrag zu verteilen gewesen wäre, ausgeführt, dass keine Abführung des vollen Gewinns mehr vorliegt (siehe auch BFH vom 31.03.1976 I R 123/74, BStBl II 1976, 510).

  • BFH, 04.03.2009 - I R 1/08

    Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
    Das Finanzamt verwies insoweit auf das BFH-Urteil vom 04.03.2009 (I R 1/08, BStBl II 2010, 407).

    Zwar führt nach der Rechtsprechung des BFH nicht bereits die Kombination einer variablen Zahlung mit einer Festbetragskomponente zur steuerlichen Schädlichkeit der Ausgleichszahlung, durch die Kopplung der Ausgleichszahlung an das Ergebnis der Organgesellschaft vor Gewinnabführung wird aber die tatsächliche Durchführung der Gewinnabführung in Frage gestellt (vgl. BFH vom 04.03.2009 I R 1/08 BStBl II 2010, 407).

  • BFH, 03.03.2010 - I R 68/09

    Bestätigung der Rechtsprechung: Notwendiger Inhalt einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
    Die Tatsache, dass § 302 AktG zivilrechtlich im GmbH-Vertragskonzern analog anzuwenden ist, macht eine solche Vereinbarung nicht entbehrlich (ausführlich dazu siehe BFH vom 03.03.2010 I R 68/09, juris).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2009 1 BvR 2539/07 (WM 2009, 2001) die Auffassung vertreten, dass § 302 AO 1977 mit einem Zins von 0, 5 % pro Monat bei Nachzahlungszinsen nicht gegen das Übermaßverbot verstoße.
  • BFH, 24.07.2013 - I R 40/12

    Organschaft: Zeitpunkt der gewerblichen Betätigung des Organträgers -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
    81 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH umfasst die Regelung des § 17 Satz 2 Nr. 2 auch die Verjährungsvorschrift des § 302 Abs. 4 AktG (vgl. BFH vom 24.07.2013 I R 40/12, BStBl II 2014, 272 m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2017 - I R 93/15
    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
    Revision eingelegt - BFH-Az.: I R 93/15.
  • BFH, 10.05.2017 - I R 93/15

    Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter;

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. November 2015  6 K 386/13, soweit es den Streitgegenstand Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2006 betrifft, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Es beanstandete zusätzlich die Verlustübernahmeregelung in § 2 des Gewinnabführungsvertrags wegen des fehlenden Verweises auf § 302 Abs. 4 AktG als unzureichend (Urteil vom 11. November 2015 6 K 386/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1193).

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