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   FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06   

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https://dejure.org/2008,22164
FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06 (https://dejure.org/2008,22164)
FG München, Entscheidung vom 07.10.2008 - 6 K 3945/06 (https://dejure.org/2008,22164)
FG München, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 6 K 3945/06 (https://dejure.org/2008,22164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage, ob eine Mitunternehmerschaft vorliegt, wenn der Gesellschafter seine Anteile nur eine juristische Sekunde lang hält

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei Halten der Anteile durch einen Gesellschafter nur für eine juristische Sekunde; Voraussetzungen der Gewerbesteuerbarkeit des aus der Veräußerung eines Kommanditanteils entstandenen Gewinns

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 2 S. 1; ; GewStG § 7; ; GewStR 98 Abschn. 38 Abs. 3 S. 1; ; GewStR 98 Abschn. 40 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns einer GmbH aus dem Verkauf eines KG-Anteils, wenn dieser nur eine juristische Sekunde nach der Gründung der KG veräußert wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns einer GmbH aus dem Verkauf eines KG-Anteils, wenn dieser nur eine juristische Sekunde nach der Gründung der KG veräußert wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Kennzeichnend für den Mitunternehmer ist, dass er zusammen mit anderen Personen eine Unternehmerinitiative (Mitunternehmerinitiative) entfalten kann und ein Unternehmerrisiko (Mitunternehmerrisiko) trägt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 769).

    bb) Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Gewerbebetriebs, in der Regel durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich des Geschäftswerts, wenigstens bei Auflösung der Gesellschaft (vgl. BFH vom 25. Juni 1984 a.a.O., BStBl II 1984, 751, 769).

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 81/06

    Gewerblicher Grundstückshandel infolge der kurzfristigen Veräußerung von mehr als

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Zur Begründung nimmt die Finanzverwaltung auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug (vgl. Urteil vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BStBl III 1962, 438; grundsätzlich bestätigt mit Urteil vom 5. Juni 2008 IV R 81/06, BFH/NV 2008, 1751).
  • FG München, 13.09.2007 - 15 K 2426/04

    Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns als laufenden Gewerbeertrag bei der

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Dies gäbe weder den gesellschaftsrechtlichen noch den wirtschaftlichen Inhalt der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung wieder (vgl. FG München vom 13. September 2007 15 K 2426/04, EFG 2008, 1031).
  • BFH, 08.05.1991 - I R 33/90

    Veräußerungsfreibetrag auch bei Liquidationsgewinn einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Davon ist nur insoweit abzuweichen, als sich unmittelbar aus dem GewStG etwas anderes ergibt oder soweit die Vorschriften des Einkommensteuerrechts mit dem besonderen Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer nicht in Einklang stehen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 1991 I R 33/90, BStBl II 1992, 437, unter II.B.2.a der Gründe, m.w.N. und ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 13/83

    Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung eines

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Insbesondere ist in keiner Weise erkennbar, inwieweit in diesem Zeitraum eine Änderung des Betriebsvermögens hätte erfolgen können (vgl. dazu Urteil des BFH vom 28. November 1985 IV R 13/83, BFH/NV 1986, 332 undvom 15. Juli 1986 VIII R 154/85, BStBl II 1986, 896 unter 4b).
  • BFH, 25.05.1962 - I 78/61 S

    Steuerrechtliche Bewertung von Gewinnen aus der Veräußerung eines

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Zur Begründung nimmt die Finanzverwaltung auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug (vgl. Urteil vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BStBl III 1962, 438; grundsätzlich bestätigt mit Urteil vom 5. Juni 2008 IV R 81/06, BFH/NV 2008, 1751).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 154/85

    1. Schenkung eines Kommanditanteils als Aufgabe des Mitunternehmeranteils - 2.

    Auszug aus FG München, 07.10.2008 - 6 K 3945/06
    Insbesondere ist in keiner Weise erkennbar, inwieweit in diesem Zeitraum eine Änderung des Betriebsvermögens hätte erfolgen können (vgl. dazu Urteil des BFH vom 28. November 1985 IV R 13/83, BFH/NV 1986, 332 undvom 15. Juli 1986 VIII R 154/85, BStBl II 1986, 896 unter 4b).
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