Rechtsprechung
FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 27 SGB 8, § 27 ff SGB 8, § 4 Nr 14 UStG, § 4 Nr 18 UStG, § 4 Nr 25 UStG
Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Vereins in der ambulanten Kinderhilfe, Jugendhilfe und Familienhilfe tätig ist - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer; Sozialarbeiter; Sozialer Brennpunkt; Betreuung; Kinder; Steuerbefreiung; Selbstständige Tätigkeit - Umsatzsteuerbefreiung der Tätigkeit als Sozialarbeiter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerbefreiung der Tätigkeit als Sozialarbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerpflichtigkeit der privatrechtlich selbstständigen Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen im Auftrag des Jugendamtes Erziehungshilfen in Konfliktfällen durchführenden gemeinnützigen Verein; Anforderungen an die Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
- BFH, 08.11.2007 - V R 2/06
- BFH, 21.02.2008 - V R 2/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 937
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 29.01.2007 - 7 K 6072/04
Anspruch eines Sozialarbeiters auf Befreiung von der Umsatzsteuer bei …
Mit den Begriffen Freizeit, Zeltlagern, Fahrten verbindet der Senat allgemeine der Erholung von Kindern und Jugendlichen dienende Maßnahmen, was im übrigen auch durch den nachfolgenden Hinweis auf Veranstaltungen, die dem Sport oder der Erholung dienen, bestätigt wird (so auch das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 13. Dezember 2005 6 K 4053/04, EFG 2006, 937). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2007 - 2 V 126/06
Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Familienpflegerin im Rahmen der …
Es sind dies die eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Dienstleistungen gem. Buchstabe g (vgl. dazu BFH, Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143), die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen gem. Buchstabe h (vgl. dazu Hessisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 6 K 4053/04, EFG 2006, 937 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.09.2006, 16 K 76/05, juris), und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen gem. Buchstabe i (vgl. FG Köln, Urteil vom 29.01.2007 7 K 6072/04, juris).