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   FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01   

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https://dejure.org/2003,8972
FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01 (https://dejure.org/2003,8972)
FG München, Entscheidung vom 22.07.2003 - 6 K 4124/01 (https://dejure.org/2003,8972)
FG München, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 6 K 4124/01 (https://dejure.org/2003,8972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinn aus Veräußerungsgeschäften als sonstige Einkünfte; Ankauf und Verkauf eines Grundstücks innerhalb von zwei Jahren als Veräußerungsgeschäft; Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften; Abziehbarkeit von Schuldzinsen, die unabhängig von der Art der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften; Einkommensteuer 1997

  • rechtsportal.de

    Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften - Einkommensteuer 1997

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schuldzinsenabzug bei einem Spekulationsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Schuldzinsenabzug bei Zwischenerwerb einer Immobilie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 36
  • EFG 2003, 1612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01
    In Abweichung zum Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG ) wirkt sich die nachträgliche Umqualifikation allerdings nicht im Jahr des Abflusses aus, sondern erst in dem Jahr, in dem der Veräußerungspreis zufließt (BFH-Urteil vom 17.7.1991 X R 6/91, BFHE 165, 85 , BStBl II 1991, 916 ).
  • BFH, 12.12.1996 - X R 65/95

    Einkommensteuer; vergebliche Werbungskosten bei Spekulationsgeschäft

    Auszug aus FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01
    Nach Ansicht des Senats kommt es deshalb für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen, die unabhängig von der Art. der Nutzung entstehen, nicht darauf an, ob das Objekt in der Zeit zwischen An- und Verkauf zu privaten, zu neutralen Zwecken oder überhaupt nicht genutzt worden ist (ebenso Blümich/Glenk, § 23 EStG , Rz. 168; Warnke, DStR 1998, 1073; a.A. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.12.1996 X R 65/95, BFHE 182, 363 , BStBl II 1997, 603 ).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93

    Wann sind rückerstattete Werbungskosten zu versteuern?

    Auszug aus FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01
    Die Erstattung von Finanzierungskosten im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages kann zur steuerlichen Aufspaltung eines zivilrechtlich einheitlichen Kaufpreises führen (vgl. BFH-Urteil vom 22.9.1994 IX R 13/93, BFHE 175, 546 , BStBl II 1995, 118 ).
  • FG Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 8 K 162/93
    Auszug aus FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01
    Aber auch dann, wenn von vornherein ein Verkauf des Objekts beabsichtigt gewesen wäre, schiede nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8.12.1994 8 K 162/93 (EFG 1995, 621) ein Abzug der Finanzierungskosten aus, da auch eine Verkaufsabsicht eine Eigennutzung, zu der die Nutzungsüberlassung an die Tochter gehöre, nicht völlig in den Hintergrund treten lasse.
  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/00

    Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

    Wird ein selbstgenutztes Einfamilienhaus innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern deshalb die für die Zeit der Selbstnutzung aufgewandten Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs den Spekulationsgewinn nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 237, im Geltungsbereich der Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 965; a.A. Warnke in Lademann, a.a.O., Rz. 345; Glenk in Blümich, a.a.O., Rz. 168; FG München, Urteil vom 22. Juli 2003 6 K 4124/01, EFG 2003, 1612).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 51/03

    Veräußerungspreis i. S. des § 23 Abs. 3 EStG - Erstattung von

    Der dagegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) statt; seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1612 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 09.01.2007 - 17 K 2300/04

    Vermögensverwaltungsgebühren; Werbungskostenabzug; Zuordnung zu Kapitalerträgen;

    Bei Schuldzinsen im Zusammenhang mit Wertpapieren und Grundstücken belässt man es wegen des in § 23 Abs. 2 Satz 1 EStG enthaltenen Subsidiaritätsprinzips, wenn die Schuldzinsen bereits im Rahmen einer vorrangigen Einkunftsart (z. B. Vermietung und Verpachtung) angesetzt wurden, bei der Abziehbarkeit der Werbungskosten im Rahmen dieser vorrangigen Einkunftsart (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 5. Oktober 2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl I 2000, 1383, 1387; Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 22. Juli 2003 6 K 4124/0, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1612).
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