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   FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 430/03   

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https://dejure.org/2006,25743
FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 430/03 (https://dejure.org/2006,25743)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2006 - 6 K 430/03 (https://dejure.org/2006,25743)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 6 K 430/03 (https://dejure.org/2006,25743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11
    Zufluss einer Provisionszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss einer Provisionszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fall eines steuerpflichtigen Zuflusses von Provisionszahlungen; Betriebsausgaben durch die Veruntreuung von Finanzen durch einen Empfangszuständigen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73

    Freiberuflich tätiger Arzt - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 430/03
    3.) Die Veruntreuung von Beträgen durch einen Empfangszuständigen kann allerdings zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten führen, wenn ein Veranlassungszusammenhang zu der Einnahmeerzielung, hier der Provisionszahlung, besteht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06.05.1976, IV R 79/73, BStBl II 1976, 560).
  • BFH, 20.02.1964 - IV 4/61 U

    Ermittlung des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit (hier: Zahnarzt)

    Auszug aus FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 430/03
    Fließt der Vermögenswert nicht beim Einkunftserzieler zu, so tritt der Zufluss gleichwohl beim Steuerpflichtigen selbst ein, wenn der unmittelbar leistende oder empfangende Dritte als Bevollmächtigter kraft Rechtsgeschäfts oder als Verwalter kraft Gesetzes, behördlicher Anordnung oder letztwilliger Verfügung zur Ausführung oder Entgegennahme der Leistung berechtigt ist und damit die Vermögenswerte für den Steuerpflichtigen vereinnahmt (so bereits BFH-Urteil vom 20.02.1964, IV 4/61, BStBl. III, 1964, 329).
  • FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14

    Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als

    Erhält ein Empfangsbevollmächtigter Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Barzahlung oder einen Scheck, schließt dessen geheimer Vorbehalt, den erhaltenen Vermögensvorteil zu veruntreuen, den Zufluss bei der Personengesellschaft nicht aus (BFH Urteil vom 29.3.2000 X RR 99/95, BFH/NV 2000, 1188; FG Hamburg Urteil vom 2.6.2006 6 K 430/03, zitiert nach juris).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2012 - 10 K 5492/08

    Zurechnung von Einnahmen bei Zwischenschaltung ausländischer

    Da der Zufluss damit bereits abgeschlossen ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Vermögenswerte dem Steuerpflichtigen anschließend selbst zufließen (Urteil des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 2. Juni 2006 6 K 430/03, juris).
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