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   VG Gießen, 26.04.2010 - 6 K 4310/09   

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https://dejure.org/2010,35534
VG Gießen, 26.04.2010 - 6 K 4310/09 (https://dejure.org/2010,35534)
VG Gießen, Entscheidung vom 26.04.2010 - 6 K 4310/09 (https://dejure.org/2010,35534)
VG Gießen, Entscheidung vom 26. April 2010 - 6 K 4310/09 (https://dejure.org/2010,35534)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Die per Telefax am 26. Mai 2010 rechtzeitig vor Ablauf der in § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO bestimmten Frist beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingegangene Beschwerdebegründung, die dieser allein prüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), lässt keinen Gesichtspunkt erkennen, der zu einer Abänderung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung und zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller am 21. Dezember 2009 beim Verwaltungsgericht Gießen erhobenen Anfechtungsklage - 6 K 4310/09.GI - führen könnte.
  • VGH Hessen, 21.07.2010 - 2 B 1076/10

    Berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen

    Die per Telefax am 26. Mai 2010 rechtzeitig vor Ablauf der in § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO bestimmten Frist beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingegangene Beschwerdebegründung, die dieser allein prüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), lässt keinen Gesichtspunkt erkennen, der zu einer Abänderung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung und zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller am 21. Dezember 2009 beim Verwaltungsgericht Gießen erhobenen Anfechtungsklage - 6 K 4310/09.GI - führen könnte.
  • VG Gießen, 26.04.2010 - 6 L 663/10

    Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren die Untersagung des Fahrradfahrens

    Die Anträge, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (6 K 4310/09) vom 21.12.2009 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 07.04.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2009 wiederherzustellen, mit dem dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt wurde, sowie dem Antragsteller unter Beiordnung seines Bevollmächtigten Prozesskostenhilfe zu bewilligen, sind abzulehnen.
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