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   VG Düsseldorf, 27.06.1980 - 6 K 4740/78   

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VG Düsseldorf, 27.06.1980 - 6 K 4740/78 (https://dejure.org/1980,2609)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1980 - 6 K 4740/78 (https://dejure.org/1980,2609)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - 6 K 4740/78 (https://dejure.org/1980,2609)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1283
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Dies ist bei der Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen - insbesondere an eine Privatperson - dann der Fall, wenn damit die öffentlich-rechtliche Verfahrens- und Zuständigkeitsordnung umgangen und sowohl öffentliche als auch schützenswerte private Interessen in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt würden (vgl. VG Düsseldorf, NJW 1981, 1283; LG Bochum, Urteil vom 23. November 2009 - 8 O 647/08, juris Rn. 24; Staudinger/Busche aaO, Einleitung zu §§ 398 ff. Rn. 6).
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 191/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Dies ist bei der Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen - insbesondere an eine Privatperson - dann der Fall, wenn damit die öffentlich-rechtliche Verfahrens- und Zuständigkeitsordnung umgangen und sowohl öffentliche als auch schützenswerte private Interessen in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt würden (vgl. VG Düsseldorf, NJW 1981, 1283; LG Bochum, Urteil vom 23. November 2009 - 8 O 647/08, juris Rn. 24; Staudinger/Busche aaO, Einleitung zu §§ 398 ff. Rn. 6).
  • LG Siegen, 14.06.2010 - 3 S 124/09

    Ölspur; Straße; Nassreinigung; Schadensersatz; Gefahrenabwehr; doppeldeutiges

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Abtretung zu einer Umgehung der öffentlich-rechtlichen Verfahrens- und Zuständigkeitsordnung führt und damit den Schutz öffentlicher Interessen oder privater Interessen des Zahlungspflichtigen in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt (VG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.1980, Az. 6 K 4740/78, Randnummer 33, zitiert nach juris; Busche, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, Einleitung zu §§ 398ff., Randnummer 6).
  • KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08

    Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg:

    Die Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen an Private kann problematisch sein, wenn die Forderung nur durch die Ausübung hoheitlicher Befugnisse (Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, Ermessensausübung) entsteht, wenn der Charakter der Geldschuld die Vollstreckung allein durch den Staat gebietet, weil sie untrennbar mit seinem Straf- bzw. Zwangsmonopol verbunden ist, wenn Ansprüche gegen Bürger nicht auf Zahlung gerichtet sind oder wenn die Abtretung zu einer Umgehung der öffentlich-rechtlichen Verfahrens- und Zuständigkeitsordnung führen würde (vgl. Ohler DÖV 2004, 518, 519; VG Düsseldorf NJW 1981, 1283).
  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

    Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zwar wie privatrechtliche Forderungen grundsätzlich in entsprechender Anwendung der §§ 398 ff. BGB an private Dritte abtretbar (BGH ZIP 1995, 1698/1699); die Abtretung darf aber nicht zur Umgehung der öffentlich-rechtlichen Verfahrens- und Zuständigkeitsordnung führen (VG Düsseldorf NJW 1981, 1283; Stober JuS 1982, 740/744 ff.; Staudinger/Busche Einl. zu §§ 398 ff. Rn. 5 und 6).
  • AG Euskirchen, 06.08.2009 - 4 C 401/08

    Öffentlich-rechtlich, Schadensersatz, Eigentum, Straße, Ölspur, Gefahrenabwehr,

    Diese Befugnis kann nicht durch bloße Abtretung auf eine Privatperson wirksam übertragen werden (vgl. VG Düsseldorf vom 27.06.1980, Az. 6 K 4740/78 m.w.N).

    Das Gericht verweist hinsichtlich der grundlegenden Problematik auf die Entscheidung des VG Düsseldorf (Urteil vom 27.06.1980, Az. 6 K 4740/78).

  • VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10

    Teure Straßenreinigung

    Eine Abtretung kann daher nicht davon dispensieren, dass die streitbefangene Erstattungsforderung zunächst durch den Inhaber des Erstattungsanspruchs, hier die Beklagte, durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden muss und eine Abtretung erst dann im Raume steht, wenn die Forderung durch einen derartigen Bescheid vollziehbar festgestellt ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 1980, 6 K 4740/78; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002, 1 Z RR 331/99; Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009, 2 O 121/09; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009, 1 O 486/08; Landgericht Bochum, Urteil vom 23. November 2009, 8 O 647/08, jeweils mit weiteren Nachweisen sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2002, 5 U 69/00 zur Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen einer Finanzbehörde).
  • LG Bochum, 23.11.2009 - 8 O 647/08

    Öffentlich-rechtlicher Kostenersatzanspruch einer Stadt gegen einen

    Die Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen an Private ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Abtretung zu einer Umgehung der öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnung und Zuständigkeitsordnung führt und damit den Schutz sowohl öffentlicher Interessen als auch schutzwerter privater Interessen beeinträchtigen kann (VG Düsseldorf, Urteil v. 27.06.1980, Az. 6 K 4740/78).
  • LG Bielefeld, 23.10.2009 - 1 O 486/08

    Erstattung von Ölspurbeseitigungskosten nach einer Nassreinigung; Wirksamkeit der

    Ferner bestünde nicht die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme vorgerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. VG Düsseldorf NJW 1981, 1283).
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