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   FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19 AO   

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https://dejure.org/2019,29297
FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19 AO (https://dejure.org/2019,29297)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2019 - 6 K 481/19 AO (https://dejure.org/2019,29297)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2019 - 6 K 481/19 AO (https://dejure.org/2019,29297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit - Musterklauseln in der Satzung sind Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn Sie sich nicht an die Mustersatzung halten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Satzungsregelung zur Selbstlosigkeit: Verbindlichkeit der Vorgaben der Mustersatzung in Anlage 1 zu § 60 AO - Unterscheidung zwischen Selbstlosigkeit und der unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hessen, 28.06.2017 - 4 K 917/16

    § 52, § 60 Abs.1 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19
    Zwar habe das Hessische Finanzgericht (4 K 917/16) entschieden, dass Satzungen schon dann den gesetzlichen Neuregelungen genügten, wenn sie unabhängig vom Aufbau und vom Wortlaut der Mustersatzung die bezeichneten Festlegungen, nämlich die Verpflichtung zur ausschließlichen und unmittelbaren Verfolgung förderungswürdiger Zwecke sowie die Verwendung des Begriffs "selbstlos" enthalte.

    Es wird nicht gefordert, dass die Satzung einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck bzw. Muster entsprechen muss, was aber erforderlich wäre, wenn der Gesetzgeber tatsächlich eine wortwörtliche Übernahme der Mustersatzung gewollt hätte, wie das Hessisches Finanzgericht im Urteil vom 28.6.2017 (4 K 917/16, juris) zutreffend ausgeführt hat.

    Ob der Begriff "selbstlos" verwendet werden muss (so Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28.6.2017 4 K 917/16, juris; Leisner-Egensperger in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 60 AO Rz. 8; Gersch, AO-StB 2010, 213; wohl auch Köster, DStZ 2010, 166) oder die genaue Wiedergabe des Inhaltes des Begriffs "selbstlos" ausreicht, kann der Senat offenlassen.

  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19
    Sie können aber nicht verlangen, dass die Allgemeinheit ihr Tun durch von der Steuer abziehbare Spenden nachhaltig unterstützt (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.2017 V R 52/15, BStBl II 2018, 218; BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

    Es gibt keinen Anspruch auf Fehlerwiederholung bei der Rechtsanwendung (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.2017 V R 52/15, BStBl II 2018, 218).

  • BFH, 07.02.2018 - V B 119/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19
    Denn nach der mit Gesetzeskraft ausgestatteten Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) ist zwischen der Regelung zur ausschließlichen und unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke in § 1 und der Regelung zur Selbstlosigkeit in § 2 zu unterscheiden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

    Sie können aber nicht verlangen, dass die Allgemeinheit ihr Tun durch von der Steuer abziehbare Spenden nachhaltig unterstützt (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.2017 V R 52/15, BStBl II 2018, 218; BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 94/02

    Vorlage an den EuGH: Steuerbefreiung einer gemeinnützigen beschränkt stpfl.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19
    Die Regelung des § 60 Abs. 1 Satz 2 AO ist ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/11108 S. 46) eingeführt worden, weil nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14.7.2004 I R 94/02, BStBl II 2005, 721) die Begriffe "ausschließlich" und "unmittelbar" in der Satzung einer steuerbegünstigten Körperschaft - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - nicht genannt werden mussten.
  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19
    Auch in der Rechtsprechung des BFH wird zwischen der Regelung zur Selbstlosigkeit in § 55 AO und Regelung zur unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke in § 56 AO unterschieden (BFH-Urteil vom 4.4.2007 I R 76/05, BStBl II 2007, 631; Märtens, 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland 1918-2018 (Festschrift für den Bundesfinanzhof) 2018, S. 1477, 1479).
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