Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10.F |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- Justiz Hessen
Aufhebung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden wegen Unwirksamkeit der zugrunde gelegten Satzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden wegen Unwirksamkeit der zugrunde gelegten Satzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10.F
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1402/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10
Die Annahme eines "faktischen" Inkrafttretens einer Satzung widerspricht auch dem Grundsatz der Normenklarheit (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 09.04.2003 - Az.: 1 BvL 1/01, 1 BvR 1794/01). - VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 1086/06
Antragsbefugnis, Antragsfrist, Aufhebungssatzung, Bekanntmachung, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10
Sie vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.09.2006 (Az.: 5 N 1086/06) die Auffassung, dass durch die Aufhebung der StrRS 2005 durch die Aufhebungssatzung 2005 die StrRS 1992 automatisch erneut in Kraft getreten sei. - VGH Hessen, 20.02.1991 - 5 N 478/88
Straßenreinigungsgebühr: Unterschiedlichkeit des Gebührenmaßstabs für …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10
Die Anwendung dieses Maßstabes bedeutet zugleich, dass Hinterliegergrundstücke nach der "fiktiven" Frontlänge der Straßen zugewandten Seite des Grundstücks zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen sind (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20.02.1991, Az.: 5 N 478/88). - VGH Hessen, 12.01.1962 - OS IV 159/60
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10
Die Aufhebung einer Satzung durch einfachen Beschluss oder Erklärung der Gemeinde, diese nicht mehr anwenden zu wollen, ist nicht möglich (vgl. HessVGH, Urt. v. 12.01.1962 - OS IV 159/60); gleiches gilt auch für das Inkraftsetzen einer Satzung.
- VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
Vollstreckung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags
dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, aus dem an Frau G. A. gerichteten Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheid des Verbandsvorstehers des Wasser- und Abwasserverbandes "SB260075" vom 28. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. August 2006 vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren VG 6 K 510/10 nicht in sein Vermögen zu vollstrecken,.Mit der (u.a.) vom Antragsteller erhobenen Klage mit dem Aktenzeichen VG 6 K 510/10 begehren die dortigen Kläger aber die Feststellung der Nichtigkeit des an die mittlerweile verstorbene Frau G. A. gerichteten Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheides des Verbandsvorstehers des Wasser- und Abwasserverbandes vom 28. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. August 2006.
Es ist aber nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens unter Zugrundelegung des Vortrags des Antragstellers sowie des gesamten Inhaltes der Akten einschließlich der des beigezogenen Verfahrens VG 6 K 510/10 nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die angekündigte Vollstreckung rechtswidrig wäre.
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1402/11
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Frankfurt a.M.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2011 - 6 K 510/10.F - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2011 - 6 K 510/10.F - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 5753/09 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Aufhebung der Aufhebung einer Straßenreinigungssatzung
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main