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   VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10   

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VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10 (https://dejure.org/2012,8)
VG Köln, Entscheidung vom 12.01.2012 - 6 K 5404/10 (https://dejure.org/2012,8)
VG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 6 K 5404/10 (https://dejure.org/2012,8)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    § 2 Nr. 1 TMG, § 7 TMG, § 8 TMG, § 10 TMG, § 9 Abs. 1 GlüStV, 19 OBG NRW
    Internetsperren gegen Glücksspieler

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung zum Erschweren des Zugangs zum Internetangebot der Webseiten www.bwin.com und www.tipp.24.com über die Einrichtung einer DNS-Sperrung; Haftung des Access-Providers nach § 8 Abs. 1 S. 2 TMG für die Übermittlung der Internetseiten www.bwin.com und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Auch das VG Köln spricht sich gegen Netzsperren bei Glücksspielen aus

  • heise.de (Pressebericht, 12.01.2012)

    Telekom muss Glücksspielseiten nicht sperren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Telekom und der Zugang zu Sportwettenanbieter im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Telekom geht erfolgreich gegen Sperrungsanordnung vor

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage der DTAG gegen Internet-Sperrungsanordnung erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekom muss Internetseiten von rechtswidrigen Sportwettenanbietern nicht sperren - Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Telekom klagt erfolgreich gegen Anordnung zur Sperrung von Websites // Vorgehen von Düsseldorfer Bezirksregierung rechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.05.2011)

    Sperrverfügungen gegen Wettanbieter in NRW

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neue Sperrungsanordnungen in NRW

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    GlüStV - Düsseldorf will Domain-Namen sperren

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 5887/10

    Sperrungsanordnung Access-Provider

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Diese Norm lässt lediglich anderweitig begründete Verpflichtungen fortbestehen; sie stellt aber keinen eigenständigen Tatbestand dar, mit dem eine Haftung nach dem Telemediengesetz begründet wird, vgl. Billmeier in Manssen (Hrsg.) Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar Band 2 (Stand 12/09) § 7 TMG Rn 49; VG Düsseldorf, Urteile vom 29.11.2011 - 27 K 3883/11 und 27 K 5887/10 -.

    Die zivilrechtlichen Grundsätze sind somit nach Auffassung des Gerichts nicht im Rahmen der ordnungsrechtlichen Heranziehung übertragbar, vgl. auch VG Düsseldorf, Urteile vom 29.11.2011 - 27 K 3883/11 und 27 K 5887/10 -.

    vgl. zum Aspekt der Rechtsänderung auch VG Düsseldorf, Urteile vom 29.11.2011 - 27 K 3883/11 und 27 K 5887/10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 B 760/09

    Zulässigkeit einer Inanspruchnahme des Registrars eines

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Die Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung kann nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 TMG allein im Falle des Speicherns von fremden Informationen eine Verantwortlichkeit begründen, vgl. auch OVG NRW vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, Juris.

    Für die Annahme einer erheblichen Gefahr in dieser Konstellation: OVG NRW, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, Juris (Rn 16).

  • VG Köln - 6 L 1230/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Sperrverfügungen gegen Wettanbieter in NRW

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Die Klägerin hat am 27.08.2010 Klage erhoben und parallel dazu ein Eilverfahren anhängig gemacht (- 6 L 1230/10 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die Akte des Verfahrens 6 L 1230/10 verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2003 - 8 B 2567/02

    Rechtsradikale Webseiten müssen vorläufig gesperrt werden

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Wenngleich die Maßnahme ihre Eignung zur Gefahrenabwehr nicht dadurch verliert, dass sie umgangen werden kann (sei es durch Anbieterwechsel, sei es durch entsprechende Konfiguration des Computers), vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2003 - 8 B 2567/02 -, Rn 68 ff und Beschluss der Kammer vom 07.02.2003 - 6 L 2495/02 - Rn 18, jeweils Juris, so schlägt der Aspekt der Umgehungsmöglichkeit im Rahmen der Abwägung zwischen den Wirkungen der Anordnungen und der Beeinträchtigungen für den herangezogenen Nichtstörer durch.
  • VG Köln, 07.02.2003 - 6 L 2495/02

    Sperrungsverfügung gegen rechtswidrige Internet-Inhalte

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Wenngleich die Maßnahme ihre Eignung zur Gefahrenabwehr nicht dadurch verliert, dass sie umgangen werden kann (sei es durch Anbieterwechsel, sei es durch entsprechende Konfiguration des Computers), vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2003 - 8 B 2567/02 -, Rn 68 ff und Beschluss der Kammer vom 07.02.2003 - 6 L 2495/02 - Rn 18, jeweils Juris, so schlägt der Aspekt der Umgehungsmöglichkeit im Rahmen der Abwägung zwischen den Wirkungen der Anordnungen und der Beeinträchtigungen für den herangezogenen Nichtstörer durch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07

    Polizeirechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit eines als "Zweckveranlasser"

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Der zivilrechtliche Störerbegriff entspricht nicht dem ordnungsrechtlichen: Im Ordnungsrecht wird eine wertende Zurechnung von Gefahren vorgenommen, wobei nach der Theorie der unmittelbaren Verursachung darauf abgestellt wird, ob mit einem Verhalten die ordnungsrechtliche Gefahrengrenze überschritten wird, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.0.2008 - 7 B 12.08 - und vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 -, OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 -, jeweils Juris; Denninger, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, Kapitel E, Rn 77.
  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Ferner muss das Gericht nicht entscheiden, inwieweit die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses einer Inanspruchnahme der Klägerin entgegensteht, vgl. zum Schutz personenbezogener Daten: EuGH, Urteil vom 24.11.2011 Scarlet Extended (Rs. C-70/10), Juris, wonach die Anordnung an einen Provider, ein Filtersystem einzurichten wegen der damit verbundenen Erfassung von IP-Adressen auch die Grundrechte der Kunden auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten betreffe.
  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08

    Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Demgegenüber knüpft das Zivilrecht, das die Rechtsfigur des Nichtstörers nicht kennt, weitaus weitreichender an die bloße Mitverursachung im Sinne einer willentlichen und adäquaten Kausalität an, vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99 -, LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2008 - 308 O 548/08 -, Rn 26, jeweils Juris; Billmeier in Manssen (Hrsg.) Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar Band 2 (Stand 12/09) § 7 TMG Rn 148 ff, m.w.N.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Demgegenüber knüpft das Zivilrecht, das die Rechtsfigur des Nichtstörers nicht kennt, weitaus weitreichender an die bloße Mitverursachung im Sinne einer willentlichen und adäquaten Kausalität an, vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99 -, LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2008 - 308 O 548/08 -, Rn 26, jeweils Juris; Billmeier in Manssen (Hrsg.) Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar Band 2 (Stand 12/09) § 7 TMG Rn 148 ff, m.w.N.
  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10
    Der zivilrechtliche Störerbegriff entspricht nicht dem ordnungsrechtlichen: Im Ordnungsrecht wird eine wertende Zurechnung von Gefahren vorgenommen, wobei nach der Theorie der unmittelbaren Verursachung darauf abgestellt wird, ob mit einem Verhalten die ordnungsrechtliche Gefahrengrenze überschritten wird, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.0.2008 - 7 B 12.08 - und vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 -, OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 -, jeweils Juris; Denninger, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, Kapitel E, Rn 77.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

  • VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 14/12

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben

    Aus dem gleichen Grunde scheidet auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Der Umstand, dass Zugangsvermittler verwaltungsrechtlich als Nichtstörer angesehen werden (z. B. VG Köln, ZUM-RD 2012, 168, 172), steht dem nicht entgegen, da der verwaltungsrechtliche und der zivilrechtliche Störerbegriff unterschiedliche Voraussetzungen haben, so dass die zivilrechtliche Störerhaftung weiter reichen kann (OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 140, 143 - 3dl.am; VG Köln, ZUM-RD 2012, 168, 171).
  • VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben

    Aus dem gleichen Grunde scheidet auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • OLG Hamburg, 21.11.2013 - 5 U 68/10

    Access-Provider nicht zur Sperrung verpflichtet

    (c) Dass Access-Provider in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als Nicht-Störer im ordnungsbehördlichen Sinne eingeordnet werden (vgl. z.B. VG Köln ZUM-RD 2012, 168, 172; VG Düsseldorf ZUM-RD 2012, 362, 366), kann im Rahmen der zivilrechtlichen Störerhaftung keine unmittelbare Rolle spielen.

    Im Ordnungsrecht wird eine wertende Zurechnung von Gefahren vorgenommen, wobei nach der Theorie der unmittelbaren Verursachung darauf abgestellt wird, ob mit einem Verhalten die ordnungsrechtliche Gefahrengrenze überschritten wird (VG Köln ZUM-RD 2012, 168, 171 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 B 11175/22

    Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet gegenüber

    Diesem Regelungsverständnis entsprechend stellte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu der Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnung einer Bezirksregierung nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 gegen einen Domain-Registrar fest, dieser könne nicht als Störer, sondern nur als Nichtstörer in Anspruch genommen werden, da es an einer Verantwortlichkeit nach dem Teledienstegesetz gefehlt habe (Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, juris Rn. 9 und 12; vgl. ebenso die zu Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2008 gegen Access-Provider bzw. Registrare ergangenen und rechtskräftig gewordenen Urteile des VG Köln vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, sowie des VG Düsseldorf vom 29. November 2011 - 27 K 458/10, 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11 -, zitiert nach juris).

    Tatsächlich ist der Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 aber seinem Wortlaut nach durch die dynamische Rechtsgrundverweisung auf das abgestufte Haftungssystem der §§ 8 bis 10 TMG faktisch eingeschränkt (vgl. bereits VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris Rn. 39, zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2008).

  • VG Köln, 15.02.2023 - 24 L 1718/22
    Eine Inanspruchnahme eines nicht verantwortlichen Diensteanbieters nach dem TMG scheidet auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 hingegen aus, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz (OVG RLP), Beschluss vom 31. Januar 2023 - 6 B 11175/22.OVG -, juris, Rn. 7; Liesching, in "Sperrverfügungen gegen Access-Provider in Bezug auf unerlaubte Glücksspielangebote im Internet", ZfWG 2022, S. 404 (405); Dünchheim, GlücksspielR, 2021, § 9 Rn. 29 ff.; Anstötz/Tautz, "Internetsperre 2.0 - Eine effektive Maßnahme gegen illegale Online-Glücksspielangebote", ZdiW 2022, 173 (176, 178); vgl. auch die bisher ergangene Rechtsprechung zum GlüStV 2008: VG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 27 K 5887/10 -, juris Rn. 63 ff.; VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris Rn. 29 ff.

    Die bisher zu den Vorgängerfassungen ergangene Rechtsprechung hat bereits erkannt, dass dadurch zwar faktisch der Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV eingeschränkt wird, dies aber nicht zu einer systemwidrigen erweiternden Auslegung führen kann, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris Rn. 39.

    Dass dies faktisch zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 führen wird, musste dem Staatsvertragsgeber aufgrund der bisherigen Rechtsprechung bekannt gewesen sein, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris Rn. 39.

    Die Wertung des Gesetzgebers im Telemediengesetz muss zu Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch hier gelten, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris Rn. 41.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11

    Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten

    Gegen diese Sperrungsanordnung hat die V vor dem Verwaltungsgericht Köln am 27. August 2010 Klage erhoben (Az.: 6 K 5404/10) und einen entsprechenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gestellt (Az.: 6 L 1230/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich derjenigen zu dem Verfahren 6 K 5404/10 und 6 L 1230/10 - VG Köln , die zum vorliegenden Verfahren beigezogen worden sind) und des beigezogenen Verwaltungsvorgangs der Bezirksregierung Düsseldorf verwiesen.

    Dies gilt umso mehr, als die Bezirksregierung E im Eilverfahren 6 L 1230/10 - VG Köln im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs auf die Vollstreckung der Sperrungsanordnung bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung im betreffenden Klageverfahren 6 K 5404/10 - VG Köln verzichtet und die V die geforderte DNS-Sperrung noch nicht eingerichtet hat.

  • VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben

    Aus dem gleichen Grunde scheiden auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195

    Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des

    Die hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ging davon aus, dass - wenngleich hierdurch faktisch der Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2008 eingeschränkt werde - eine systemwidrige erweiternde Auslegung nicht möglich sei (VG Köln, U.v. 15.12.2011 - 6 K 5404/10 - juris Rn. 39; vgl. auch OVG NW, B.v. 26.1.2010 - 13 B 760/09 - juris Rn. 9 und 12; VG Düsseldorf, U.v. 29.11.2011 - 27 K 3883/11, 27 K 5887/10 - juris).
  • VG Düsseldorf, 03.02.2023 - 3 L 2261/22

    Sperrverfügungen der Glücksspielbehörde gegen Internet-Provider ausgebremst

    Dieses Ergebnis legt auch die bisher ergangene Rechtsprechung nahe, vgl. insoweit VG Düsseldorf, Urteile vom 29. November 2011 - 27 K 458/10 und 27 K 5887/10 -, beide juris, und VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris, die zudem durch die seitens der Antragstellerin vorgelegte aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in einem Parallelverfahren eines dort geschäftsansässigen Diensteanbieters, vgl. Beschluss vom 31. Januar 2023 - 6 B 11175/22.OVG -, für den Glücksspielstaatsvertrag 2021 nachhaltig bestätigt wird.
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