Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 16 Abs 2 EStG 2002, § 16 Abs 3 EStG 2002
Übertragung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis - Pflicht zur Erstellung einer Aufgabebilanz - Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben - Keine Bildung von Rückstellungen bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben und die Bildung von Rückstellungen für Steuerberatungskosten bei Betriebsaufgabe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerberatungskosten, die die frühere Gemeinschaftspraxen bzw. eine frühere Einzelpraxis betreffen, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben im Streitjahr Keine Rückstellung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerberatungskosten, die die frühere Gemeinschaftspraxen bzw. eine frühere Einzelpraxis betreffen, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben im Streitjahr - Keine Rückstellung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
- BFH - VIII B 19/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
Anforderungen an eine Abweichung der Vorentscheidung von einer Entscheidung des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (…vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 IV B 9/05 BFH/NV 2006, 2028; BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH /NV 1998, 202). - BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und die Gefahr der Verschleppung des Verfahrens eine strenge Prüfung von Verlegungsgesuchen gebieten, die kurzfristig vor dem Termin gestellt werden (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483). - BFH, 23.10.2002 - III B 167/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Auch wenn es sich um eine unvorhergesehene, plötzliche Erkrankung handelt, ist daher die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit ergibt oder das eine so genaue Schilderung enthält, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin nicht erwarten lässt (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80).
- BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05
NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 IV B 9/05 BFH/NV 2006, 2028; BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH /NV 1998, 202). - BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Das bedeutet, dass die Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach im Zusammenhang mit der betrieblichen Betätigung des Steuerpflichtigen stehen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961). - BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65
Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Dies ist auch -wie im Streitfall- dann der Fall, wenn die Finanzbehörde eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung, über einen längeren Zeitraum vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).
Rechtsprechung
VG Freiburg, 04.10.2012 - 6 K 594/11 |
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 04.10.2012 - 6 K 594/11
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2015 - 5 S 642/13
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2015 - 5 S 642/13
- BVerwG, 15.10.2015 - 4 B 33.15
- BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15