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   FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18   

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https://dejure.org/2019,7895
FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18 (https://dejure.org/2019,7895)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2019 - 6 K 6071/18 (https://dejure.org/2019,7895)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2019 - 6 K 6071/18 (https://dejure.org/2019,7895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG in Verschmelzungsfällen bei übertragender Gesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Auflösung einer Rücklage bei der übertragenden oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 6b Abs. 3
    Auflösung einer Rücklage bei der übertragenden oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer 6b-Rücklage durch rückwirkende Verschmelzung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Auflösung einer von einer Kapitalgesellschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Verschmelzung der Gesellschaft auf andere Kapitalgesellschaft und Ende der sechsjährigen Reinvestitionsfrist zum steuerlichen Verschmelzungsstichtag: Gewinnerhöhung durch Auflösung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 1456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.02.2008 - I R 11/07

    Gewinnzurechnung bei Verschmelzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18
    Hinsichtlich der im Jahr 2006 gebildeten Rücklage berufe sich der Beklagte zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 (BFH/NV 2008, 1538); denn dort seien alle Geschäftsvorfälle schon zum 30. Dezember angefallen.
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 9/06

    Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18
    Der BFH (Urteil vom 23. April 2009 - IV R 9/06) habe jedoch entschieden, dass dies nicht gelte, wenn das Rumpfwirtschaftsjahr im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Betriebsübergabe gem. § 6 Abs. 3 EStG stehe.
  • BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18
    Vielmehr ist die vorausgehende Einreichung des Bauantrags jedenfalls dann maßgebend, wenn das Bauvorhaben aufgrund des Bauantrags später tatsächlich innerhalb der Sechsjahresfrist durchgeführt wird (BFH, Urteil vom 14. März 2012 - IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122 Rn. 18 f.).
  • FG Münster, 17.09.2018 - 13 K 2082/15

    Körperschaftsteuer - Zur Auflösung einer § 6b-Rücklage bei einer GmbH, die zum

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18
    Der Senat kann sich nicht der abweichenden Auffassung des FG Münster (Urteil vom 17. September 2018 - 13 K 2082/15 K, G, n.rkr. Az. des BFH: XI R 39/18) anschließen.
  • BFH, 29.04.2020 - XI R 39/18
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18
    Der Senat kann sich nicht der abweichenden Auffassung des FG Münster (Urteil vom 17. September 2018 - 13 K 2082/15 K, G, n.rkr. Az. des BFH: XI R 39/18) anschließen.
  • BFH, 29.04.2020 - XI R 39/18

    Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

    Sie steht dem Wortlaut und dem Regelungszweck des § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG entgegen (so im Ergebnis auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2019 - 6 K 6071/18, EFG 2019, 739 [Revision XI R 43/19, früher I R 20/19]; Kanzler in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, EStG, 5. Aufl., § 6b Rz 179; Martini in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 4 UmwStG Rz 177; Müller/Dorn in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 6b Rz 113; Paetsch in BeckOK EStG, § 6b Rz 237; Schnitter in Frotscher/Drüen, a.a.O., § 4 UmwStG Rz 93; wohl auch Tiede, EFG 2019, 742).
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