Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 10.10.2017 - 6 K 6119/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 53 Abs 1 SGB 5, § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG 2009, § 10 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2014
Prämie nach § 53 Abs. 1 SGB V mindert die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Einkommensteuer 2014
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Prämienzahlungen einer Krankenkasse aufgrund eines Wahltarifs nach § 53 Abs. 1 SGB V als Beitragsrückerstattung an den Krankenversicherten, Minderung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.10.2017 - 6 K 6119/17
- BFH, 06.06.2018 - X R 41/17
Papierfundstellen
- EFG 2018, 104
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.06.2016 - X R 17/15
Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.10.2017 - 6 K 6119/17
Der Bundesfinanzhof -BFH- habe mit Urteil vom 01. Juni 2016 (X R 17/15) entschieden, dass Prämien nach § 65a SGB V nicht die Vorsorgeaufwendungen minderten.Nach der Entscheidung des BFH (X R 17/15) sei die Prämie nicht von den zu berücksichtigenden Sonderausgaben abzuziehen.
Das Urteil des BFH vom 01. Juni 2016 (X R 17/15) sei nicht auf den Streitfall zu übertragen; denn die Prämie nach § 65a SGB V werde dafür gewährt, dass der Versicherte sog. Früherkennungsuntersuchungen wahrnehme, Schutzimpfungen vornehme bzw. sich präventiv gesundheitsbewusst verhalte.
Bei Beitragserstattungen erfolgt eine Verrechnung der Erstattung mit gleichartigen geleisteten Sonderausgaben im Jahr der Erstattung, so dass nur der Saldo zum Abzug als Sonderausgaben verbleibt (vgl. BFH, Urteil vom 01. Juni 2016, X R 17/15, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2016, 989).
- BFH, 06.06.2018 - X R 41/17
Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2017 6 K 6119/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 104 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
- FG Hessen, 22.02.2018 - 4 K 174/17
§ 10 EStG
Bei einer Prämienzahlung nach § 53 SGB V soll nach einer nicht rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg eine Verrechnung mit Beiträgen möglich sein, weil die Prämie mit einer Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung vergleichbar ist und es sich nicht um eine Bonuszahlung handelt (Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2017 6 K 6119/17, juris).