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   FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12   

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https://dejure.org/2015,44116
FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12 (https://dejure.org/2015,44116)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 6 K 6215/12 (https://dejure.org/2015,44116)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 6 K 6215/12 (https://dejure.org/2015,44116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verminderung von Einkünften des Steuerpflichtigen durch Verluste aus einem Steuerstundungsmodell; Verminderung der Feststellung verrechenbarer Verluste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verminderung von Einkünften des Steuerpflichtigen durch Verluste aus einem Steuerstundungsmodell; Verminderung der Feststellung verrechenbarer Verluste

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den nicht ausgleichsfähigen Einkünften aus einem Steuerstundungsmodell gehören auch nach dem ursprünglichen Konzept nicht geplante Beteiligungseinkünfte - teleologische Reduktion des § 15b Abs. 1 EStG im Hinblick auf Totalverluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    Dies würde ein endgültiges Abzugsverbot darstellen, nicht jedoch einen Ausschluss einer befristeten Steuerstundung (vgl. Söffing, Betriebsberater -BB- 2005, 1249, Brandtner/Raffel, BB 2006, 639 und Naujok, Deutsches Steuerrecht 2007, 1601; in diese Richtung ebenfalls: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Juli 2011, 3 K 4368/09, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1897).

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein definitiver Untergang von Verlusten zumindest als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet (Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. Juni 2015, 12 K 689/12 F, n.v., Rev. beim BFH, VIII R 29/15; ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Juli 2011, 3 K 4368/09, EFG 2011, 1897, rkr.).

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    Sieht das vertriebene Konzept hingegen keine steuerlichen Verluste vor und sollte es danach ausschließlich wegen der erzielbaren Erlöse als Geldanlage attraktiv sein, liegt kein Steuerstundungsmodell vor (so Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 06. Februar 2014, IV R 59/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 465).

    Das Fondskonzept des Streitfalls ist deshalb auch nicht mit dem Konzept des Urteilsfalls des BFH (Urteil vom 06. Februar 2014, IV R 59/10, BStBl II 2014, 465) vergleichbar; denn in diesem wurden überhaupt keine steuerlichen Verluste konzeptioniert.

  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 29/15

    Zwischengewinne als Verlust i.S. des § 15b Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein definitiver Untergang von Verlusten zumindest als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet (Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. Juni 2015, 12 K 689/12 F, n.v., Rev. beim BFH, VIII R 29/15; ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Juli 2011, 3 K 4368/09, EFG 2011, 1897, rkr.).
  • FG Münster, 18.06.2015 - 12 K 689/12

    Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell im Sinne von §§ 20 Abs. 2b , 15b

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein definitiver Untergang von Verlusten zumindest als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet (Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. Juni 2015, 12 K 689/12 F, n.v., Rev. beim BFH, VIII R 29/15; ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Juli 2011, 3 K 4368/09, EFG 2011, 1897, rkr.).
  • BVerfG - 2 BvL 19/14 (anhängig)

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    In Bezug auf solche Verluste hat der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 19/14) zur sog. Mindestbesteuerung ausgeführt, dass die Abzugsfähigkeit von Verlusten nicht in ihrem Kernbereich betroffen und gänzlich ausgeschlossen sein darf und dass § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n.F. und § 10a Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- 2002 n.F. nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich sind, wenn keine sog. Definitiveffekte eintreten (BFH, Beschluss vom 26. Februar 2014, I R 59/12, BStBl II 2014, 1016, mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    In Bezug auf solche Verluste hat der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 19/14) zur sog. Mindestbesteuerung ausgeführt, dass die Abzugsfähigkeit von Verlusten nicht in ihrem Kernbereich betroffen und gänzlich ausgeschlossen sein darf und dass § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n.F. und § 10a Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- 2002 n.F. nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich sind, wenn keine sog. Definitiveffekte eintreten (BFH, Beschluss vom 26. Februar 2014, I R 59/12, BStBl II 2014, 1016, mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkung des Verlustausgleichs bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf § 15a EStG offen gelassen, ob ein lediglich verrechenbarer Verlust verfassungsrechtlich zwingend zu berücksichtigen ist, wenn ihm ein mindestens gleich hoher "Aufgabegewinn" gegenübersteht (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006, 2 BvR 375/00, Sammlung der amtlich nichtveröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, Beilage 4, 235).
  • BFH, 20.12.2018 - IV R 2/16

    Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2015  6 K 6215/12 aufgehoben.

    Es beantragt, das Urteil des FG vom 8. Dezember 2015  6 K 6215/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Hamburg, 20.02.2020 - 2 K 293/15

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2015 (6 K 6215/12, EFG 2016, 385) berufen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6003/21

    Beschränkung des Ausgleichs von Verlusten im Zusammenhang mit einem

    a) Der Senat kann im vorliegenden Streitfall offen lassen, ob er an seiner Rechtsprechung festhält, wonach im Fall des Definitivwerdens von (Veräußerungs-)Verlusten bei Ausscheiden aus der Einkunftsquelle eine einschränkende Auslegung des § 15b EStG geboten sein kann (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2015 - 6 K 6215/12, EFG 2016, 385 , aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - IV R 2/16, BStBl. II 2019, 526; a.A. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Januar 2022 - 3 K 348/17, EFG 2022, 1198 ; offenlassend für den Fall der Veräußerung FG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - 2 K 293/15, EFG 2020, 713 ).
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