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   FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03 F   

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FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03 F (https://dejure.org/2005,4020)
FG Münster, Entscheidung vom 30.08.2005 - 6 K 6539/03 F (https://dejure.org/2005,4020)
FG Münster, Entscheidung vom 30. August 2005 - 6 K 6539/03 F (https://dejure.org/2005,4020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3
    Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines slowakischen Anstreicherunternehmens, an dem eine atypisch stille Beteiligung besteht

  • rechtsportal.de

    EStG § 7g Abs. 3
    Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines slowakischen Anstreicherunternehmens, an dem eine atypisch stille Beteiligung besteht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines slowakischen Anstreicherunternehmens, an dem eine atypisch stille Beteiligung besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer Ansparabschreibung bei einer atypisch stillen Beteiligung an einem ausländischen Betrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 255
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH (siehe BFH-Urteil vom 19. September 2002, Az.: X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl. II 2004, 184 und BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001, Az.: XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl. II 2002, 385) ist der Steuerpflichtige zwar nicht gehalten, die Absicht einer Investition nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

    Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. September 2002 (a. a. O. unter 4. der Gründe) ausgeführt hat, erfordert das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten der Steuerpflichtigen, welche bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln, aus der Sicht des jeweiligen Bilanzstichtages zu treffen ist.

    Der X. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 19. September 2002 a. a. O. zu einer entsprechenden Auslegung wörtlich ausgeführt: "Die vom erkennenden Senat befürwortete Auslegung des § 7 g Abs. 3 EStG ist verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt geboten, dass es andernfalls möglich wäre, die Ansparabschreibung "ins Blaue hinein" ohne Konkretisierung - möglicherweise - mit der Wirkung in Anspruch zu nehmen, dass diese zur Erhöhung eins tarifbegünstigten Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns führen würde.

  • FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01

    Ansparrücklage; Ansparabschreibung; Finanzierungszusammenhang;

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Der Kläger ist weiter der Auffassung, dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. August 2003 eklatant gegen die Rechtsprechung des XI. Senats des BFH verstoße und verweist insoweit auf einen Aufsatz vom ihm und seinem Bevollmächtigen unter dem Thema "Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht bei der Ansparrückschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG - zugleich Besprechung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 19.08.2003, 2 K 1602/01, rechtskräftig" in Deutsches Steuerrecht 204, Seite 409. .

    Diese Einschätzung beruht u. a. auch aus einer Veröffentlichung des Klägers und seines Bevollmächtigten unter dem Titel "Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht bei der Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG - zugleich Besprechung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 19.08.2003, Az. 2 K 1602/01, rkr.

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Eine durch objektive wirtschaftliche Gegebenheiten, an welcher eine Prognose anknüpfen könnte, nicht gedeckte Minderung des steuerlichen Ergebnisses wäre unvereinbar mit der generell an Steuertatbeständen zu stellenden Anforderung, dass der Gesetzgeber Belastungsgründe "möglichst unausweichlich" normieren muss (Urteile des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. April 1997, Az. 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl. II 1997, 518; vom 7. Dezember 1999, Az. 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 bis 312, BStBl. II 2000, 162).
  • BFH, 31.01.2005 - III B 87/04

    Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Aber erst durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I 1996, 2049) ist als notwendige Folge des Wegfalls der Vermögensteuer und des damit verbundenen Wegfalls der Feststellung von Einheitswerten des Betriebsvermögens für den Gewerbebetrieb Abs. 2 in § 7 g EStG in der Weise geändert worden, dass auf das - nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu ermittelnde - Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes abzustellen ist (siehe auch BFH-Beschluss vom 31.01.2005, X B 87/04, BFH/NV 2005, 906).
  • BFH, 27.10.2004 - X B 87/04

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Aber erst durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I 1996, 2049) ist als notwendige Folge des Wegfalls der Vermögensteuer und des damit verbundenen Wegfalls der Feststellung von Einheitswerten des Betriebsvermögens für den Gewerbebetrieb Abs. 2 in § 7 g EStG in der Weise geändert worden, dass auf das - nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu ermittelnde - Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes abzustellen ist (siehe auch BFH-Beschluss vom 31.01.2005, X B 87/04, BFH/NV 2005, 906).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Eine durch objektive wirtschaftliche Gegebenheiten, an welcher eine Prognose anknüpfen könnte, nicht gedeckte Minderung des steuerlichen Ergebnisses wäre unvereinbar mit der generell an Steuertatbeständen zu stellenden Anforderung, dass der Gesetzgeber Belastungsgründe "möglichst unausweichlich" normieren muss (Urteile des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. April 1997, Az. 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl. II 1997, 518; vom 7. Dezember 1999, Az. 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 bis 312, BStBl. II 2000, 162).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH (siehe BFH-Urteil vom 19. September 2002, Az.: X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl. II 2004, 184 und BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001, Az.: XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl. II 2002, 385) ist der Steuerpflichtige zwar nicht gehalten, die Absicht einer Investition nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Das Finanzgericht (FG) Münster wies die dagegen gerichtete Klage ab (Urteil vom 30. August 2005 6 K 6539/03 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 255).
  • BFH, 10.08.2011 - I R 45/10

    Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte -

    Sie wird von einigen Finanzgerichten (vgl. neben dem angefochtenen FG-Urteil das Urteil des FG Münster vom 30. August 2005  6 K 6539/03 F, EFG 2006, 255 --zustimmend Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 5. Januar 2007, Der Betrieb 2007, 368--; Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen FG vom 4. September 2008  5 V 10067/08, EFG 2009, 98, und des FG Baden-Württemberg vom 12. Januar 2009  5 V 3932/08, juris) und einem Teil der Literatur (Brandis in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7g EStG a.F. Rz 16; Daller, Schrift Nr. 423 des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V., S. 12) bejaht.
  • FG Münster, 25.07.2007 - 3 V 1834/07

    Behandlung der Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung eines

    Zur Begründung verwies die Ast. auf ein Urteil des FG Münster vom 30.08.2005 (Az. 6 K 6539/03 F), gegen welches beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. I R 104/05 ein Revisionsverfahren anhängig ist, und bezog sich insbesondere auf die entsprechende Revisionsbegründungsschrift.

    Den hiergegen erhobenen Einspruch der Ast. vom 14.12.2006 wies der Ag. durch Einspruchsentscheidung (EE) vom 30.04.2007 unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Münster vom 30.08.2005 (6 K 6539/03 F) als unbegründet zurück.

    Der Ag. begründe seine Rechtsauffassung mit dem Urteil des FG Münster vom 30.08.2005 (Az. 6 K 6539/03 F), wonach Ansparrücklagen gem. § 7 g Abs. 3 EStG nur für inländische Betriebe bzw. Betriebsstätten gebildet werden könnten.

  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08

    EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts -

    Begünstigt gemäß § 7g Abs. 3 EStG seien jedoch nur Investitionen in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. August 2005, EFG 2006, 255 und Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. August 2007, 5 V 108/07).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) Münster in seinem Urteil vom 30. August 2005, 6 K 6539/03 F (EFG 2006, 255 ; vom BFH in der Revisionsentscheidung vom 11. Juli 2007, I R 104/05, BStBl II 2007, 1667 offengelassen) an (vgl. im Ergebnis ebenso: Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuer-Recht, § 7g Rn 67 i.V.m. Rn 14; Brandis in Blümich, EStG Kommentar, § 7 g a.F. Anm. 16; OFD Münster, Verfügung vom 5. Januar 2007 - S 2183 b - 185/ St 12 - 33, Der Betrieb 2007, 368; a.A. Schmidt/Kulosa, EStG, 27. Aufl. 2008, § 7 g, Rz. 63).

  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer

    Der Senat brauchte sich daher nicht mit den zu diesem Problemkreis unterschiedlichen Auffassungen in der Finanzrechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur auseinanderzusetzen ( für eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf inländische Betriebe/ Betriebsstätten : FG Münster, Urteil vom 30. August 2005, 6 K 6539/03 F, EFG 2006, 255, vom BFH in der Revisionsentscheidung vom 11. Juli 2007, I R 104/05, BStBl II 2007, 1667 offen gelassen; FG Schleswig-Holsteinischen FG, Beschluss vom 4. September 2008, 5 V 10067/08, EFG 2009, 98; im Ergebnis ebenso: Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuer-Recht, § 7g Rn 67 i.V.m. Rn 14; Brandis in Blümich, EStG Kommentar, § 7g a.F. Anm. 16; OFD Münster, Verfügung vom 5. Januar 2007 - S 2183 b - 185/ St 12 - 33, Der Betrieb 2007, 368; gegen eine Beschränkung auf inländische Betriebe/Betriebsstätten : a.A. Schmidt/Kulosa, EStG, 28. Aufl. 2009, § 7 g aF, Rz. 63; Gosch, DStR 2007, 1895; Weßling/Romswinkel, IWB Fach 3 Gr. 3, 1517).
  • FG Münster, 20.11.2019 - 9 K 315/17

    Keine Haftung für eine Duldungsverpflichtung

    Das Finanzgericht Münster versagte mit Urteil vom 30.8.2005 - 6 K 6539/03 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 255, die Bildung einer Ansparrücklage nach dem beworbenen Konzept.
  • FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08

    Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der

    Der Beklagte hat auf das Urteil des FG Münster 6. Senat, 30. August 2005, Az: 6 K 6539/03 F EFG 2006, 255 , Aktenzeichen beim BFH : 1 R 104/05 verwiesen.
  • FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 497/05

    Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes; Umfassung des Einheitswertes i. S. d. §

    Der Einheitswertbescheid stellt für die Frage, ob eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden kann, einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO) dar (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 30. August 2005 6 K 6539/03, EFG 2006, 255, rechtskräftig, zu § 7 g Abs. 1 und 2 EStG in der bis 1992 geltenden Fassung; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E, EFG 2005, 29, rechtskräftig, zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung durch einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; Handzik, in: Littmann / Bitz / Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7 g, Rz. 32; Schmidt / Kulosa, EStG, 27. Aufl., § 7 g, Rz. 11).
  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09

    Ansparabschreibung nach § 7g EStG nur für Betriebe oder Betriebsstätten im Inland

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Münster in seinem Urteil vom 30. August 2005 ( 6 K 6539/03 F, EFG 2006, 255 ) aus den dort genannten Gründen an.
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08

    Keine Bildung einer Ansparrücklage für einen Betrieb beziehungsweise

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) Münster in seinem Urteil vom 30. August 2005, 6 K 6539/03 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 2006, 255) aus den dort genannten Gründen an.
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