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   FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02 K, F   

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https://dejure.org/2010,18748
FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02 K, F (https://dejure.org/2010,18748)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2010 - 6 K 7145/02 K, F (https://dejure.org/2010,18748)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2010 - 6 K 7145/02 K, F (https://dejure.org/2010,18748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verrechnung der Verluste aus gewerblicher Tierzucht bei der Ermittlung des Einkommens; Ausgleich der Verluste aus gewerblicher Tierzucht ober gewerblicher Tierhaltung mit anderen Einkünften aus Gewerbetrieb oder mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mantelkauf - Verluste aus gewerblicher Tierzucht; Verluste; Gewerbliche Tierzucht; Verrechenbarkeit; Organschaft; Verlustabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verluste aus gewerblicher Tierzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2106
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 02.05.1995 - 7 K 5815/92
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Mit Verfügung vom 19. Februar 2010 hat das Gericht unter Hinweis auf das Urteil des FG Münster vom 02.05.1995, 7 K 5815/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 973 die Beteiligten um Mitteilung gebeten, ob und ggf. für wen (Organgesellschaft oder Organträgerin) die nicht ausgeglichenen Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung gesondert festgestellt worden sind und zur Vorlage der entsprechenden Feststellungsbescheide aufgefordert.

    Zwar erstreckt sich nach Auffassung des FG Münster (Urteil in EFG 1995, 973), der sich die AO-Referatsleiter des Bundes und der Länder angeschlossen haben (vgl. z. B. OFD Frankfurt S 2119 A - 5 - St II 20 vom 09.09.2002, JURIS), die Verweisung des § 15 Abs. 4 Satz 2 EStG auf § 10 d EStG auch auf die Verfahrensregeln in Abs. 4 des § 10 d EStG, so dass für nicht ausgeglichene Verluste i. S. des § 15 Abs. 4 EStG eine gesonderte Feststellung nach § 179 Abs. 1 Abgabenordnung - AO - erfolgen müsse.

    Der auf einer anderen Auslegung des identischen Wortlautes in § 15 Abs. 4 EStG beruhenden Entscheidung des FG Münster in EFG 1995, 973 ist deshalb nicht zu folgen.

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 95/97

    Bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden aufgrund des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Denn nach § 14 KStG ist zwar das Einkommen der Organgesellschaft der Organträgerin als fremdes Einkommen zuzurechnen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 95/97, BStBl II 2003, 9).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Er schließt sich damit der Ansicht des IX. BFH-Senats an, der in seinem Urteil vom 22. September 2005 (X R 21/04, BFH/NV 2005, 1749) zur wortgleichen Verweisung in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG entschieden hat, dass dem Wortlaut der Vorschrift keine Entscheidung des Gesetzgebers für ein gesondertes Feststellungsverfahren für nicht ausgeglichene Verluste nicht entnommen werden könne und zwar auch nicht im Wege teleologischer Auslegung.
  • BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91

    Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Das Gericht hat mit Beschlüssen vom 29. April 2005 und 15. Dezember 2008 jeweils das Ruhen des Verfahrens im Einvernehmen mit den Beteiligten angeordnet und zwar zunächst im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 2 BvL 12/91 zur Frage, ob das Unternehmenssteuerreformgesetz vom 29. Oktober 1997 verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und anschließend (Beschluss vom 15. Dezember 2008) im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren I R 78/01 zur Frage des Verlustes der wirtschaftlichen Identität bei Anteilsübertragungen im Konzern.
  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Der Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 28.11.2002 sah zwar eine Ausweitung der gesetzlichen Regelung unter anderem auf Verluste i. S. des § 15 Abs. 4 EStG vor (Bundestagsdrucksache 15/119 vom 02.12.2002, Art. 3).
  • BFH, 28.06.2005 - X R 54/04

    VA; Auslegung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Er schließt sich damit der Ansicht des IX. BFH-Senats an, der in seinem Urteil vom 22. September 2005 (X R 21/04, BFH/NV 2005, 1749) zur wortgleichen Verweisung in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG entschieden hat, dass dem Wortlaut der Vorschrift keine Entscheidung des Gesetzgebers für ein gesondertes Feststellungsverfahren für nicht ausgeglichene Verluste nicht entnommen werden könne und zwar auch nicht im Wege teleologischer Auslegung.
  • BFH, 27.08.2008 - I R 78/01

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02
    Das Gericht hat mit Beschlüssen vom 29. April 2005 und 15. Dezember 2008 jeweils das Ruhen des Verfahrens im Einvernehmen mit den Beteiligten angeordnet und zwar zunächst im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 2 BvL 12/91 zur Frage, ob das Unternehmenssteuerreformgesetz vom 29. Oktober 1997 verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und anschließend (Beschluss vom 15. Dezember 2008) im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren I R 78/01 zur Frage des Verlustes der wirtschaftlichen Identität bei Anteilsübertragungen im Konzern.
  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    Das der E-GmbH nach § 14 KStG 2002 (steuerrechtlich) zuzurechnende Einkommen der B-GmbH wäre außerbilanziell um die nach § 15a EStG nur verrechenbaren Verluste zu erhöhen (vgl. z.B. Dötsch/Witt in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG Rz 271; Abschn. 27 Abs. 1 Nr. 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 --KStR 1995--; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2010  6 K 7145/02 K,F, EFG 2010, 2106); die handelsrechtliche Gewinnabführung würde damit steuerlich nicht unterschritten, da die Beteiligung in der Handelsbilanz der B-GmbH mit einem Erinnerungswert ausgewiesen war.
  • FG Niedersachsen, 15.12.2010 - 9 K 299/08

    Feststellung nicht ausgleichsfähiger Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder

    (2) Das FG Düsseldorf vertritt dagegen die Auffassung, dass aus der Formulierung "nach Maßgabe des § 10d EStG" keine hinreichende Grundlage für ein gesondertes Feststellungsverfahren zur Feststellung nicht ausgeglichener Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung zu entnehmen ist (Urteil vom 20. April 2010 - 6 K 7145/02 K,F, StE 2010, 581, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 48/10).
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