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   VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10   

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VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10 (https://dejure.org/2012,36803)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28.11.2012 - 6 K 745/10 (https://dejure.org/2012,36803)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 (https://dejure.org/2012,36803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dauerobservation statt nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dauerobservation - Aus Sicherungsverwahrung Entlassener durfte überwacht werden

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Dauerobservation von Walter H. war rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dauerobservation: Aus Sicherungsverwahrung Entlassener Sexualstraftäter durfte dauerhaft überwacht werden - Dauerobservation des Sexualstraftäters Walter H. war rechtmäßig / Damalige Gefahrenprognose der Polizei nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Für den Bereich polizeilicher Eingriffsnormen bedeutet dies, dass eine ursprünglich auf eine bestimmte polizeirechtliche Gefahrenlage bezogene Regelung bei Entstehen neuartiger, bislang in dieser Form nicht vorhergesehener, aber im Wesenskern vergleichbarer Gefahrenlagen herangezogen werden kann, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen dies erlauben und dies nicht zu einer unzulässigen Ausweitung der - an den Vorgaben des Verfassungsrechts zu orientierenden - polizeilichen Eingriffsbefugnisse führt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -) Den durch das Verfassungsrecht gezogenen Grenzen ist durch eine verfassungskonforme Auslegung der Norm Rechnung zu tragen.(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

    Es muss stets gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen haben.(vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, sowie VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, jeweils bei juris) Des Weiteren ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unberührt zu bleiben hat.

    Dies hat zur Folge, dass die Observation sich nicht in der privaten Wohnung des Betroffenen oder in der Wohnung von Freunden oder Bekannten, sondern nur im öffentlichen Raum abspielen darf.(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris (zur entsprechenden Novellierung des PolG NW)).

    Durch den Behördenleitervorbehalt wird sichergestellt, dass die Entscheidung über die Anordnung der längerfristigen Observation nicht den vor Ort eingesetzten Polizeibeamten oder deren direkten Vorgesetzten möglich ist, sondern allein dem Behördenleiter oder einem von ihm beauftragten Beamten, also einer personell eindeutig verantwortlichen Person, der kraft ihres Amtes und ihrer Berufserfahrung eine besondere Sach- und Rechtskenntnis zugesprochen wird.(Vgl. ebenso VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris) Zwar wäre ein Richtervorbehalt eine darüber hinausgehende besondere verfahrensrechtliche Sicherung, da es sich bei einem Richter um eine neutrale und der Polizeiorganisation nicht angehörende Instanz handelt.

    Eine polizeiliche Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann (§ 2 Abs. 3 SPolG).(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

    Die im Verfahren auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gewonnenen Erkenntnisse durften der polizeilichen Gefahrenprognose im Rahmen der Gefahrenabwehr zu Grunde gelegt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 - sowie VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

    Hinzu kommt, dass der Polizei ein gegebenenfalls erforderliches sofortiges Einschreiten nicht möglich gewesen wäre.(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris) Eine nur stichprobenartig auf einzelne Zeiträume begrenzte Observation bot in Anbetracht der Gefährlichkeit des Klägers nicht den gleichen lückenlosen Schutz der Allgemeinheit.

    Diese Beeinträchtigungen werden mit fortschreitender Dauer der Observierung immer gravierender, weshalb auch die Anforderungen aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes steigen.(Vgl. Guckelberger a.a.O. (Fn. 16) S. 216) Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Klägers unberührt blieb, da die Observation sich nicht in seiner Wohnung, sondern ausschließlich im öffentlichen Raum abspielte.(Vgl. ebenso VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris) Dies zugrunde legend war die Zweck-Mittel-Relation im Hinblick darauf, dass es auf Seiten der potenziellen Opfer um nicht weniger als den Schutz des Lebens und der physischen wie psychischen Unversehrtheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung ging, trotz der nicht unerheblichen Dauer der Observation (ca. 15 ½ Monate) noch gewahrt.

    Die Polizei war unabhängig davon gehalten, die Rechtmäßigkeit der Observation des Klägers fortlaufend bzw. in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und das Verfahren auf diese Weise "unter Kontrolle zu halten".(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 6 L 746/10 und 3 B 284/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen.

    Für den Bereich polizeilicher Eingriffsnormen bedeutet dies, dass eine ursprünglich auf eine bestimmte polizeirechtliche Gefahrenlage bezogene Regelung bei Entstehen neuartiger, bislang in dieser Form nicht vorhergesehener, aber im Wesenskern vergleichbarer Gefahrenlagen herangezogen werden kann, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen dies erlauben und dies nicht zu einer unzulässigen Ausweitung der - an den Vorgaben des Verfassungsrechts zu orientierenden - polizeilichen Eingriffsbefugnisse führt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -) Den durch das Verfassungsrecht gezogenen Grenzen ist durch eine verfassungskonforme Auslegung der Norm Rechnung zu tragen.(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

    Der Gesetzgeber hat daher Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen.(Vgl. BVerfG, Urteile vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (Telekommunikationsüberwachung), vom 27.2.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BR 595/07 -, NJW 2008, 822 (Online-Durchsuchung), und vom 11.3.2008 -1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505 (automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung),) Etwaige Bestimmtheitsdefizite können durch eine verfassungskonforme Auslegung geheilt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -).

    Daher lagen zur maßgeblichen Zeit der Dauerüberwachung des Klägers tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SPolG vor, dass von dem Kläger eine hohe Gefahr ausging, weitere schwere Gewaltdelikte ebenso wie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu begehen, durch welche die Opfer sowohl psychisch wie auch körperlich schwer geschädigt werden.(Vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -).

    Die im Verfahren auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gewonnenen Erkenntnisse durften der polizeilichen Gefahrenprognose im Rahmen der Gefahrenabwehr zu Grunde gelegt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 - sowie VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Der Gesetzgeber hat daher Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen.(Vgl. BVerfG, Urteile vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (Telekommunikationsüberwachung), vom 27.2.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BR 595/07 -, NJW 2008, 822 (Online-Durchsuchung), und vom 11.3.2008 -1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505 (automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung),) Etwaige Bestimmtheitsdefizite können durch eine verfassungskonforme Auslegung geheilt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -).

    Es muss sich hierbei um konkrete Umstände des Einzelfalls handeln, die den Verdacht einer Straftat objektivierbar tragen müssen.(Vgl. BVerfG, Urteile vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (Telekommunikationsüberwachung)) Die Polizei darf nicht aufgrund bloßer Vermutungen oder allgemeiner Erfahrungssätze und damit sozusagen "ins Blaue hinein" zu den in Rede stehenden Maßnahmen greifen.

    Es muss stets gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen haben.(vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, sowie VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, jeweils bei juris) Des Weiteren ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unberührt zu bleiben hat.

  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Die Kammer hat durch Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 - den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, seine polizeiliche Überwachung vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren einzustellen, zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 6 L 746/10 und 3 B 284/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen.

    Ausgehend hiervon hält die Kammer an ihren in dem vorangegangenen Eilverfahren - 6 L 746/10 - geäußerten Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 28 SPolG für den vorliegenden Fall der offenen Dauerobservation des Klägers nicht fest.

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Der Gesetzgeber hat daher Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen.(Vgl. BVerfG, Urteile vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (Telekommunikationsüberwachung), vom 27.2.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BR 595/07 -, NJW 2008, 822 (Online-Durchsuchung), und vom 11.3.2008 -1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505 (automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung),) Etwaige Bestimmtheitsdefizite können durch eine verfassungskonforme Auslegung geheilt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -).

    In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte ist es Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen.(Vgl. vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, und Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, bei juris) Dies kann dazu führen, dass Grundrechtseingriffe einer bestimmten Eingriffsintensität erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden dürfen.

  • LG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 O 59/11

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Die Richtigkeit der auf den damals vorliegenden Gutachten beruhenden Gefahrenprognose der Polizei ist im Übrigen durch die vom Landgericht A-Stadt während des Therapieunterbringungsverfahrens eingeholten Sachverständigengutachten im Nachhinein bestätigt worden.(Vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.2012 - 5 O 59/11 Th -).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Das mit der Maßnahme verfolgte Ziel, der effektive Schutz der Allgemeinheit vor einzelnen gefährlichen Straftätern, von denen weitere erhebliche Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, durch die die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, stellt ein Gemeinwohlinteresse von überragendem Gewicht dar.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 10.2.2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, NJW 2004, 750, sowie Beschlüsse vom 23.8.2006, NJW 2006, 3483, vom 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 -, NJW 2009, 980 und vom 5.8.2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, bei juris) Andererseits ist nicht zu verkennen, dass die Dauerüberwachung des Klägers für diesen erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigungen mit sich brachte.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte ist es Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen.(Vgl. vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, und Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, bei juris) Dies kann dazu führen, dass Grundrechtseingriffe einer bestimmten Eingriffsintensität erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden dürfen.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Das mit der Maßnahme verfolgte Ziel, der effektive Schutz der Allgemeinheit vor einzelnen gefährlichen Straftätern, von denen weitere erhebliche Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, durch die die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, stellt ein Gemeinwohlinteresse von überragendem Gewicht dar.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 10.2.2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, NJW 2004, 750, sowie Beschlüsse vom 23.8.2006, NJW 2006, 3483, vom 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 -, NJW 2009, 980 und vom 5.8.2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, bei juris) Andererseits ist nicht zu verkennen, dass die Dauerüberwachung des Klägers für diesen erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigungen mit sich brachte.
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
    Das mit der Maßnahme verfolgte Ziel, der effektive Schutz der Allgemeinheit vor einzelnen gefährlichen Straftätern, von denen weitere erhebliche Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, durch die die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, stellt ein Gemeinwohlinteresse von überragendem Gewicht dar.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 10.2.2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, NJW 2004, 750, sowie Beschlüsse vom 23.8.2006, NJW 2006, 3483, vom 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 -, NJW 2009, 980 und vom 5.8.2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 -, bei juris) Andererseits ist nicht zu verkennen, dass die Dauerüberwachung des Klägers für diesen erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigungen mit sich brachte.
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 1771/09

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über

  • VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10

    Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

  • OLG Saarbrücken, 08.11.2012 - 5 W 391/12

    Walter H. bleibt weiter in Therapieunterbringung BGH soll über Anwendbarkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. zuletzt VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 29 ff.; stark zweifelnd bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 -, Beschlussabdruck S. 6 f. (aufgehoben durch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, in diesem Punkt allerdings eher bestätigend, juris, Rn. 25); OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A. VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 6 K 140/10 -, juris, sowie VG Saarlouis, Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, juris.

    Zur erheblichen Intensität des Eingriffs vgl. Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. E Rn. 279 sowie Petri, ebenda, Kap. G Rn. 228; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012, a. a. O., Rn. 23; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 36; Linke, DVBl. 2013, 559 f., 565 f.

    Dass die polizeigesetzlichen Rechtsgrundlagen über die längerfristige Observation auf die allgemeine Rückfallgefahr von Straftätern überhaupt nicht anwendbar sein könnten, wurde in der Rechtsprechung erstmals von den saarländischen Gerichten im Jahr 2010 näher erwogen, vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 -, anders nunmehr aber Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, jeweils juris; OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff., ohne dass jedoch eine entsprechende Festlegung erfolgt wäre.

    vgl. §§ 463 Abs. 3 Satz 3, § 454 Abs. 2 StPO i. V. m. § 67d Abs. 2 und 3 StGB sowie BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18 f. und vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Rn. 17-19; siehe auch VG Saarlouis, Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, juris, Rn. 42 f. Für die Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB (elektronische Aufenthaltsüberwachung) hat der Gesetzgeber keine zwingende Begutachtung durch einen Sachverständigen vorgesehen, vgl. BT-Drs.

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    Durch das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 28. November 2012 ergangene Urteil - 6 K 745/10 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund mündlicher Verhandlung vom 28.11.2012 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 6 K 745/10 - festzustellen, dass die polizeiliche Dauerüberwachung vom 12.5.2010 bis zum 2.9.2011 rechtswidrig war.

  • OLG München, 01.04.2019 - 34 Wx 289/18

    Anordnung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Die alternativ in Betracht kommende polizeiliche Dauerobservation bedeutet - unabhängig davon, ob sie heimlich oder offen stattfindet - ebenfalls einen massiven Grundrechtseingriff (vgl. VG Saarlouis, Urt. V. 28.11.2012, 6 K 745/10, juris Rn. 39; Guckelberger DVBl. 2017, 1121/1125).
  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    Der Antrag, mit dem der Antragsteller der Sache nach begehrt, seine polizeiliche Überwachung vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren (6 K 745/10) einzustellen, ist gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zulässig, jedoch nicht begründet.
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