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   FG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 752/13 F   

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https://dejure.org/2015,46717
FG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 752/13 F (https://dejure.org/2015,46717)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2015 - 6 K 752/13 F (https://dejure.org/2015,46717)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2015 - 6 K 752/13 F (https://dejure.org/2015,46717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Minderung der Körperschaftsteuer durch ein Körperschaftsteuerguthaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung festgestellter Körperschaftsteuerguthaben bei Verschmelzung - Geänderte Feststellung bei übertragender Kapitalgesellschaft als rückwirkendes Ereignis - Bindung des übernehmenden Rechtsträgers - Änderungsbefugnis gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 752/13
    Ferner muss es den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige Regelung an die Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH, Urteil vom 9. August 1990 X/R 5/88, BStBl II 1991, 55 m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2007 - I R 42/07

    "Jahresgleiche" Realisierung von nach § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 752/13
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 28. November 2007 (I R 42/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 390) im Sinne der Rechtsauffassung der Klägerin entschieden hatte, dass ein durch die sogenannte Nachsteuerregelung des § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetes Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 2002 realisiert werden könne, indem die Gesellschaft noch im selben Jahr, in dem sie die Gewinnausschüttung erhalte, ihrerseits eine Gewinnausschüttung vornehme, änderte der Beklagte gegenüber der Klägerin den Körperschaftsteuerbescheid 2002.
  • BFH, 19.12.2012 - I R 5/12

    Formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 752/13
    Der BFH hat in diesem Fall eine bloße materiell-rechtliche Bindung mit der Folge einer Änderungsmöglichkeit bei der übernehmenden Gesellschaft nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei etwaigen Änderungen in der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers angenommen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2012 I R 5/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2013, 743).
  • BFH, 28.03.2018 - I R 90/15

    Keine verfahrensrechtliche Verknüpfung in § 40 Abs. 1 KStG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. November 2015 6 K 752/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Einspruch und Klage blieben erfolglos (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 24. November 2015 6 K 752/13 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 436).

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