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   VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08.KO   

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https://dejure.org/2009,7413
VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08.KO (https://dejure.org/2009,7413)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2009 - 6 K 772/08.KO (https://dejure.org/2009,7413)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2009 - 6 K 772/08.KO (https://dejure.org/2009,7413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besoldung nach einer höheren Besoldungsgruppe für einen Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts; Vereinbarkeit des § 6d Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) mit dem in Art. 33 Abs. 5 GG wurzelnden hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    "Wartefrist" bei Besoldung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltseinbuße bei Beförderung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Wartefrist" bei Besoldung von Spitzenbeamten zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wartefrist" bei Besoldung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Einbeziehung von Leistungsgesichtspunkten in die Besoldung und daraus resultierende vorübergehende niedrigere Bezahlung gerechtfertigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Andererseits spielt das Leistungsprinzip jedoch auch bei der Besoldung eine maßgebliche Rolle (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333 m. w. N.).

    Dem Gesetzgeber ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verwehrt, Leistungsgesichtspunkte in die Besoldung dergestalt einzubeziehen, dass etwa eine neue - niedrigere - Stufung innerhalb der Besoldungsgruppe eingeführt wird, um dem Gesichtspunkt einer Einarbeitungszeit und der naturgemäß damit verbundenen geringeren Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen (so für Beamte auf Probe Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333).

    Dem liegt offenkundig die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass mit steigender Berufserfahrung im Amt regelmäßig qualifiziertere Leistungen verbunden sind, die bei der Höhe der Besoldung nicht unberücksichtigt bleiben sollen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333).

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, das Dienstaltersstufengefüge in den Besoldungsgruppen der verschiedenen Laufbahnen in gleicher Weise auszugestalten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Unstreitig gehört das Alimentationsprinzip zu den hergebrachten Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum maßgeblich prägen (hierzu eingehend Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, BVerfGE 117, 372).

    Zu den finanziellen Erwägungen müssen deshalb weitere Gründe hinzukommen, die die Neuregelung als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, BVerfGE 117, 372).

    Der 2-Jahres-Rhythmus ist an vielen Punkten des Besoldungsrechts verankert, so etwa im Rahmen der nach Dienstaltersstufen ansteigenden A-Besoldung oder bei im Bereich der Wartefrist für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, BVerfGE 117, 372).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Bei der Konkretisierung dieser sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht kommt dem Gesetzgeber indes nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (ständige Rspr., vgl. statt vieler Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258 m. w. N.).

    Hier kommt auch der hergebrachte Grundsatz der Amtsangemessenheit der Alimentierung zum Tragen, denn der Gesetzgeber hat bei der besoldungsrechtlichen Regelung auch die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittliche qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258 m. w. N.).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Jede Regelung des Besoldungsrechts muss zwangsläufig generalisieren und typisieren und wird in der Abgrenzung unvermeidbare Härten mit sich bringen; sie wird insoweit vielfach unter irgendeinem Gesichtspunkt für die unmittelbar Betroffenen fragwürdig erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 141, 159).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141, 159; 49, 260, 273; 65, 141, 148; 76, 256, 295; zusammenfassend BVerfGE 103, 310, 320).

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141, 159; 49, 260, 273; 65, 141, 148; 76, 256, 295; zusammenfassend BVerfGE 103, 310, 320).
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 -, NVwZ 2008, 873 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Auch dieser zählt zum Kerngehalt der beamtenrechtlichen Grundsätze, so dass auch das Leistungsprinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zu berücksichtigen, sondern vielmehr zu beachten ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141, 159; 49, 260, 273; 65, 141, 148; 76, 256, 295; zusammenfassend BVerfGE 103, 310, 320).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141, 159; 49, 260, 273; 65, 141, 148; 76, 256, 295; zusammenfassend BVerfGE 103, 310, 320).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
    Dieses gehört auch zum Kerngehalt der beamtenrechtlichen Grundsätze, so dass es, worauf der Kläger zu Recht hinweist, nicht bloß zu berücksichtigen, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten ist (ständige Rspr., vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, BVerfGE 117, 330 m. w. N.).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 17. März 2009 - 6 K 772/08.KO -).
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