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FG München, 18.05.2016 - 6 K 774/13 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BFH, 12.07.2017 - X K 3/16
Entschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf …
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger wegen unangemessener Dauer der beim Finanzgericht München anhängigen Verfahren 3 K 752/13, 6 K 768/13 und 6 K 774/13 jeweils 600 EUR (insgesamt 1.800 EUR) nebst seit dem 4. Januar 2017 zu berechnender Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.Einkommensteuer 1999 (6 K 774/13; nur der Kläger).
In den vor dem 6. Senat des FG geführten ertragsteuerrechtlichen Ausgangsverfahren 6 K 768, 770, 772/13 endete der Wechsel der vorbereitenden Schriftsätze am 19. Juni 2013; in dem weiteren Verfahren 6 K 774/13 geschah dies am 22. Juli 2013.
an den Kläger wegen unangemessener Dauer der vor dem FG geführten Verfahren 3 K 752/13 und 6 K 774/13,.
In den ebenfalls seit dem 11. März 2013 beim FG anhängigen ertragsteuerrechtlichen Verfahren war der Schriftsatzaustausch am 19. Juni 2013 bzw. 22. Juli 2013 (Verfahren 6 K 774/13) beendet.