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   FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04   

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https://dejure.org/2006,27099
FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04 (https://dejure.org/2006,27099)
FG München, Entscheidung vom 26.05.2006 - 6 K 835/04 (https://dejure.org/2006,27099)
FG München, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 6 K 835/04 (https://dejure.org/2006,27099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Tantiemezahlung trotz eines bestehenden Verlustvortrags als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tantiemezahlung trotz eines bestehenden Verlustvortrags als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tantiemezahlung trotz eines bestehenden Verlustvortrags als verdeckte Gewinnausschüttung; Einbeziehung des bei einer Kapitalgesellschaft bestehenden Verlustvortrag in die Bemessungsgrundlage falls der tantiemeberechtigte Geschäftsführer für den Verlust mitverantwortlich ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.2003 - I R 22/03

    VGA bei Verlustvortrag

    Auszug aus FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04
    Andernfalls liegt in Höhe des Differenzbetrages zwischen der tatsächlich zu zahlenden Tantieme und derjenigen, die sich bei Berücksichtigung des Verlustvortrages ergeben hätte, eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 I R 22/03, BFHE 205, 67 , BStBl II 2004, 524 ).

    Eine Verlustverrechnung würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch deshalb nicht ausschließen, weil sich für den Geschäftsführer sonst die Möglichkeit eröffnen könnte, Gewinnmanipulationen zu seinen Gunsten und zu Lasten der Gesellschaft vorzunehmen (vgl. Beschluss des BFH vom 29. Juni 2005 - I B 247/04 BFH/NV 2005, 1868 ; Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 - I R 22/03, BFH/NV 2004/889).

    Dies würde einem gerechten Interessensausgleich widersprechen (vgl. dazu BFH vom 17. Dezember 2003, aaO).

  • BFH, 29.06.2005 - I B 247/04

    VGA: Gewinntantieme

    Auszug aus FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04
    Eine Verlustverrechnung würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch deshalb nicht ausschließen, weil sich für den Geschäftsführer sonst die Möglichkeit eröffnen könnte, Gewinnmanipulationen zu seinen Gunsten und zu Lasten der Gesellschaft vorzunehmen (vgl. Beschluss des BFH vom 29. Juni 2005 - I B 247/04 BFH/NV 2005, 1868 ; Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 - I R 22/03, BFH/NV 2004/889).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 27/03

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626 und vom 9. November 2005 - I R 27/03, BFH/NV 2006, 995 ).
  • BFH, 17.12.1987 - V B 152/87

    Umsatzsteuer - Antrag auf Veranlagung - Ablehnung eines Antrags - Festsetzung

    Auszug aus FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04
    Der Betroffene kann einen Steuerbescheid grundsätzlich nur anfechten, wenn er sich entweder durch die Höhe der festgesetzten Steuer oder dadurch beschwert fühlt, dass die Steuerpflicht bejaht worden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17.12.1987 - V B 152/87, BStBl II 1988, 286 ).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG München, 26.05.2006 - 6 K 835/04
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626 und vom 9. November 2005 - I R 27/03, BFH/NV 2006, 995 ).
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