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   VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05   

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https://dejure.org/2007,23834
VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05 (https://dejure.org/2007,23834)
VG Münster, Entscheidung vom 29.03.2007 - 6 K 838/05 (https://dejure.org/2007,23834)
VG Münster, Entscheidung vom 29. März 2007 - 6 K 838/05 (https://dejure.org/2007,23834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung einer freiwillig gezahlten Betriebsrentenabfinung im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von Ausbildungsförderung; Zulässigkeit einer fiktiven Aufteilung einer Abfindungsleistung auf mehrere Zeiträume; Analoge Anwendbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1996 - 7 S 2005/94

    Ausbildungsförderung: Einkommensanrechnung - Auszahlung kapitalisierter

    Auszug aus VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05
    Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits entschieden hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, NJW 1997 S. 76 = FamRZ 1996 S. 1508), sind ebenso wie Rentennachzahlungen (zu Rentennachzahlungen, die ein Auszubildender erhalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985 S. 215 = Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2) kapitalisierte, in einem Betrag ausgezahlte Versorgungsbezüge der Eltern in vollem Umfang für den gemäß § 24 BAföG maßgeblichen Berechnungszeitraum, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen.

    Auch die Verwendung von Kapitalmitteln zur "„Altersversorgung" ist letztlich auf die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts gerichtet (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

    Ist die Betriebsrentenabfindung Teil des Einkommens im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG, gilt für die Frage der zeitlichen Zuordnung der Einnahmen § 11 Abs. 1 EStG, der infolge der Einkommensbegriffs des § 21 Abs. 1 BAföG anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81

    Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von

    Auszug aus VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05
    Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits entschieden hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, NJW 1997 S. 76 = FamRZ 1996 S. 1508), sind ebenso wie Rentennachzahlungen (zu Rentennachzahlungen, die ein Auszubildender erhalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985 S. 215 = Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2) kapitalisierte, in einem Betrag ausgezahlte Versorgungsbezüge der Eltern in vollem Umfang für den gemäß § 24 BAföG maßgeblichen Berechnungszeitraum, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen.

    Ist die Betriebsrentenabfindung Teil des Einkommens im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG, gilt für die Frage der zeitlichen Zuordnung der Einnahmen § 11 Abs. 1 EStG, der infolge der Einkommensbegriffs des § 21 Abs. 1 BAföG anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05
    Zur Vermeidung unbilliger Härten kann nach dieser Vorschrift auf b e s o n d e r e n Antrag, der im Regelfall vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist (vgl. zu Ausnahmen z. B. BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78.88 -, BVerwGE 87 S. 103 = NVwZ 1991 S. 572 = MDR 1991 S. 913), abweichend von den anderen Vorschriften des § 25 BAföG ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben.

    Soweit ein Härtefallantrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden kann, müssen jedoch die Härtefallgründe unverzüglich geltend gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78.88 -, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 15.07.2005 - 13 A 105/05

    Klage- und Antragsbefugnis eines Elternteils im Ausbildungsförderungsverfahren.

    Auszug aus VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05
    Soweit nicht nur die Klägerin, sondern auch die Eltern der Klägerin einen solchen Antrag wirksam stellen können sollten (so VG Oldenburg, Urteil vom 15. Juli 2005 - 13 A 105/05 -, www.dbovg.niedersachsen.de, unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des 6. BAföG-Änderungsgesetzes, BT-Drucksache 8/2467 S. 24 zu Nr. 19; vgl. jedoch auch die Gegenäußerung der Bundesregierung, a.a.O., S. 30 zu Nr. 19), dürfte zwar in dem an den Beklagten gerichteten Schreiben des Vaters der Klägerin ein solcher Antrag enthalten sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1996 - 16 A 4614/95

    Anrechnungsfreiheit; Kapitalvermögen; Vermögensteuer; Alterssicherung

    Auszug aus VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05
    Da das Bundesausbildungsförderungsgesetz im Wege der Pauschalierung und Typisierung diesen Betrag für die Eltern, die Einkommen beziehen, im Rahmen der Einkommensanrechnung als anrechnungsfrei behandelt, ist es gerechtfertigt, einen solchen Betrag zur Bestimmung einer "„unbilligen Härte" bei der Entscheidung nach § 25 Abs. 6 BAföG als Mindestunterhalt zu Grunde zu legen, welcher als Teil des Kapitalisierungserlöses benötigt wird, um einen weiteren Lebensunterhalt in dieser (Mindest-)Höhe sicherzustellen (ebenso zur Härtefallregelung des früheren § 26 Abs. 2 BAföG OVG NRW, Urteil vom 24. April 1996 - 16 A 4614/95 -, NJW 1997 S. 77 = FamRZ 1996 S. 1443).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05
    Dass der Gesetzgeber im Rahmen seines im Sozialrecht bestehenden weiten Gestaltungsspielraums Gründe der Verwaltungspraktikabilität berücksichtigen darf, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987 S. 901).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 12 A 1621/13

    Anrechnung von Leibrenten als Einkommen der Eltern i.R.d. Gewährung von

    vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 - FamRZ 1996, 1508, juris; VG Minden, Urteil vom 8. Januar 2010 - 6 K 2083/09 -, juris; VG Münster, Urteil vom 29. März 2007 - 6 K 838/05 -, juris.

    vgl. VG Münster, Urteil vom 29. März 2007 - 6 K 838/05 -, juris, unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, aaO.

  • VG Schwerin, 07.07.2010 - 6 A 282/07

    Härtefall im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG

    Das Geltendmachen von Härtegesichtspunkten im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums ist allerdings davon abhängig, dass der Auszubildende vorher keinen Anlass hatte, zur Vermeidung unbilliger Härten von der Behörde die Einräumung eines weiteren Freibetrages zu verlangen (vgl. hierzu auch VG Münster, Urt. v. 29.03.2007, Az. 6 K 838/05; VG Ansbach, Urt. v. 12.02.2004, Az. AN 2 K 03.01095; jeweils zitiert nach Juris).
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   VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05   

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https://dejure.org/2006,24066
VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05 (https://dejure.org/2006,24066)
VG Münster, Entscheidung vom 07.11.2006 - 6 K 838/05 (https://dejure.org/2006,24066)
VG Münster, Entscheidung vom 07. November 2006 - 6 K 838/05 (https://dejure.org/2006,24066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Betriebsrentenabfindung als bei der Ermittlung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anrechenbares Einkommen der Eltern; Maßgeblicher Zeitraum für den Zufluss von zu berücksichtigendem Einkommen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1996 - 7 S 2005/94

    Ausbildungsförderung: Einkommensanrechnung - Auszahlung kapitalisierter

    Auszug aus VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05
    Ebenso wie Rentennachzahlungen (zu Rentennachzahlungen, die ein Auszubildender erhalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985 S. 215 = Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2) sind kapitalisierte, in einem Betrag ausgezahlte Versorgungsbezüge der Eltern in vollem Umfang für den gemäß § 24 BAföG maßgeblichen Berechnungszeitraum, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, NJW 1997 S. 76 = FamRZ 1996 S. 1508).

    Auch die Verwendung von Kapitalmitteln zur Altersversorgung" ist letztlich auf die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts gerichtet (unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG's zu Rentennachzahlungen ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

    Ist die Betriebsrentenabfindung Teil des Einkommens im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG, gilt für die Frage der zeitlichen Zuordnung der Einnahmen § 11 Abs. 1 EStG, der infolge der Einkommensbegriffs des § 21 Abs. 1 BAföG anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05
    Zur Vermeidung unbilliger Härten kann nach dieser Vorschrift auf besonderen Antrag, der im Regelfall vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist (vgl. zu Ausnahmen z. B. BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78.88 -, BVerwGE 87 S. 103 = NVwZ 1991 S. 572 = MDR 1991 S. 913), abweichend von den vorstehenden Vorschriften des § 25 BAföG ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben.

    Soweit ein Härtefallantrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden kann, müssen jedoch die Härtefallgründe unverzüglich geltend gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78.88 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81

    Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von

    Auszug aus VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05
    Ebenso wie Rentennachzahlungen (zu Rentennachzahlungen, die ein Auszubildender erhalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985 S. 215 = Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2) sind kapitalisierte, in einem Betrag ausgezahlte Versorgungsbezüge der Eltern in vollem Umfang für den gemäß § 24 BAföG maßgeblichen Berechnungszeitraum, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, NJW 1997 S. 76 = FamRZ 1996 S. 1508).

    Ist die Betriebsrentenabfindung Teil des Einkommens im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG, gilt für die Frage der zeitlichen Zuordnung der Einnahmen § 11 Abs. 1 EStG, der infolge der Einkommensbegriffs des § 21 Abs. 1 BAföG anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 15.07.2005 - 13 A 105/05

    Klage- und Antragsbefugnis eines Elternteils im Ausbildungsförderungsverfahren.

    Auszug aus VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05
    Soweit nicht nur die Klägerin, sondern auch die Eltern der Klägerin einen solchen Antrag wirksam stellen können sollten (so VG Oldenburg, Urteil vom 15. Juli 2005 - 13 A 105/05 -, www.dbovg.niedersachsen.de, unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des 6. BAföG-Änderungsgesetzes, BT-Drucksache 8/2467 S. 24 zu Nr. 19; vgl. jedoch auch die Gegenäußerung der Bundesregierung, a.a.O., S. 30 zu Nr. 19), dürfte zwar in den an das Studentenwerk gerichteten Schreiben des Vaters der Klägerin ein solcher Antrag enthalten sein.
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05
    Dass der Gesetzgeber im Rahmen seines im Sozialrecht bestehenden weiten Gestaltungsspielraums Gründe der Verwaltungspraktikabilität berücksichtigen darf, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987 S. 901).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1996 - 16 A 4614/95

    Anrechnungsfreiheit; Kapitalvermögen; Vermögensteuer; Alterssicherung

    Auszug aus VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05
    Da das Bundesausbildungsförderungsgesetz im Wege der Pauschalierung und Typisierung diesen Betrag für die Eltern, die Einkommen beziehen, im Rahmen der Einkommensanrechnung als anrechnungsfrei behandelt, ist es gerechtfertigt, einen solchen Betrag zur Bestimmung einer unbilligen Härte" bei der Entscheidung nach § 25 Abs. 6 BAföG als Mindestunterhalt zu Grunde zu legen, welcher als Teil des Kapitalisierungserlöses benötigt wird, um einen weiteren Lebensunterhalt in dieser (Mindest-)Höhe sicherzustellen (ebenso zur Härtefallregelung des früheren § 26 Abs. 2 BAföG OVG NRW, Urteil vom 24. April 1996 - 16 A 4614/95 -, NJW 1997 S. 77 = FamRZ 1996 S. 1443).
  • VG Minden, 08.01.2010 - 6 K 2083/09

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum November 2008 bis

    vgl. hierzu VG Münster, Beschluss vom 07.11.2006 - 6 K 838/05 -, m.w.N. zur einschlägigen Rechtsprechung, abrufbar bei juris.

    vgl. VG Münster, Beschluss vom 07.11.2006, a.a.O, m.w.N.

    vgl. VG Münster, Beschluss vom 07.11.2006, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 12 A 300/12

    Berücksichtigung des außerhalb des Bewilligungszeitraums erzielten Einkommens bei

    vgl. zu Vorstehendem: VG Münster, Beschluss vom 7. November 2006 - 6 K 838/05 -, juris, m. w. N.
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