Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - 6 K 864/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kürzung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen um volle Beitragsrückerstattung trotz selbst getragener Krankheitskosten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung der Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen auf die Basiskrankenversorgung um selbst getragene Krankheitskosten
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG 2009, EStG VZ 2013
Kürzung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen um volle Beitragsrückerstattung trotz selbst getragener Krankheitskosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Minderung der Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen auf die Basiskrankenversorgung um selbst getragene Krankheitskosten
- rechtsportal.de
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3a ; EStG § 11 Abs. 2
Minderung der Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen auf die Basiskrankenversorgung um selbst getragene Krankheitskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung von Beitragsrückerstattungen sind keine Sonderausgaben
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Kürzung von Beitragsrückerstattungen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.10.2016)
PKV-Beitrag: Rückerstattung ist voll zu versteuern
- haufe.de (Kurzinformation)
Kürzung der Beitragsrückerstattungen um Krankheitskosten?
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - 6 K 864/15
- BFH, 29.11.2017 - X R 3/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1515
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.09.2015 - VI R 32/13
Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - 6 K 864/15
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat der BFH im Urteil vom 2. September 2015 VI R 32/13, DStR 2016, 43 bestätigt. - FG Münster, 17.11.2014 - 5 K 149/14
Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - 6 K 864/15
Dies widerspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ("Beiträge") als auch der Grundentscheidung des Gesetzgebers, Krankheitskosten lediglich im Rahmen des § 33 EStG, verbunden mit einer zumutbaren Belastung, steuerlich zu berücksichtigen (i.E. ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2014 1 K 2873/13 E, EFG 2014, 1789; FG Münster, Urteil vom 17. November 2014 5 K 149/14 E). - FG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 2873/13
Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung - Kürzung um …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - 6 K 864/15
Dies widerspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ("Beiträge") als auch der Grundentscheidung des Gesetzgebers, Krankheitskosten lediglich im Rahmen des § 33 EStG, verbunden mit einer zumutbaren Belastung, steuerlich zu berücksichtigen (i.E. ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2014 1 K 2873/13 E, EFG 2014, 1789; FG Münster, Urteil vom 17. November 2014 5 K 149/14 E).
- BFH, 29.11.2017 - X R 3/16
Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2016 6 K 864/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1515 veröffentlichten Urteil ab.
- FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 K 11327/16
Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich …
Auch wenn die Zahlungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Höhe der (als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren) Krankenversicherungsbeiträge stehen und im Ergebnis zu einer Minderung der als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen führen können, sind Krankheitskosten nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen und dem gemäß nur unter den in § 33 EStG normierten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig (ebenso: Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 25. Januar 2016 - 6 K 864/15, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2016, 1515).