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Rechtsprechung
   BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R   

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https://dejure.org/2008,4825
BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R (https://dejure.org/2008,4825)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R (https://dejure.org/2008,4825)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 66/07 R (https://dejure.org/2008,4825)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Abrechenbarkeit gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller Ausblendungen mit Hilfe eines Multi-Leaf-Kollimators (MLK) im Rahmen der Strahlentherapie

  • openjur.de

    Abrechenbarkeit gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller Ausblendungen mit Hilfe eines Multi-Leaf-Kollimators (MLK) im Rahmen der Strahlentherapie; Aktivlegitimation des Krankenhausarztes beim Streit über die Vergütung ambulanter Krankenhau ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller Ausblendungen mit Hilfe eines Multi-Leaf-Kollimators durch einen Facharzt für Strahlentherapie - Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • Judicialis

    EBM-Ä Nr 7025 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Abrechnung gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller Ausblendungen mit Hilfe eines Multi-Leaf-Kollimators durch einen Facharzt für Strahlentherapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Für Bescheidungsurteile ist dies nunmehr ausdrücklich in § 131 Abs. 2 Satz 3 SGG (idF des ab 1.4.2008 geltenden Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008, BGBl I 444) klargestellt, indem eine entsprechende Anwendung des § 131 Abs. 3 SGG auch für Klagen nach § 54 Abs. 4 SGG angeordnet wird (s hierzu näher das Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren B 6 KA 45/07 R - RdNr 29 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Zweckmäßigerweise wird sie aber die ergänzenden Maßgaben würdigen, die der Senat in dem am heutigen Tage entschiedenen Parallelverfahren vorgegeben hat (vgl Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R - RdNr 36, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Die Statthaftigkeit einer Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts im Rahmen eines Grundurteils folgt unabhängig davon aus dem Umstand, dass ein Grundurteil auch dann ergehen kann, wenn lediglich die Höhe einer Leistung im Streit steht; in einer solchen Konstellation kann der Verwaltung die Rechtsauffassung des Gerichts zu einzelnen Merkmalen für die Bestimmung der Leistungshöhe zur Beachtung vorgegeben werden (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 7; s auch Bolay, in Lüdtke [Hrsg], Handkommentar zum SGG, 3. Aufl 2009, § 130 RdNr 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 130 RdNr 2d).

    Bei einem Grundurteil wird die rechtliche Verpflichtung der Behörde, einen weiteren Verwaltungsakt zu erlassen, ohnehin inzident vorausgesetzt und lediglich - üblicherweise - nicht gesondert tenoriert; gleichwohl ist ein solches Urteil inhaltlich ein "verkapptes Verpflichtungsbescheidungsurteil" (so BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 7) und kann deshalb entsprechend der für Bescheidungsurteile vorgesehenen Vorschrift des § 201 SGG vollstreckt werden.

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R

    Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Ebenso ist die Honorierung einer das Leistungsspektrum der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erweiternden Methode im System der vertragsärztlichen Versorgung erst dann möglich, wenn der Bewertungsausschuss die neue Methode im Vergleich zu den übrigen Leistungen bewertet, deren Finanzierungsmöglichkeit - beispielsweise durch Streichung oder Minderbewertung anderer Leistungen - sichergestellt und mit entsprechenden Vorgaben in den EBM-Ä aufgenommen hat (vgl BSGE 79, 239, 241 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 48 ff; BSG, Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 59/98 R - USK 2000-97, juris RdNr 20; BSGE 84, 247, 250 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11 S 51 ff).

    Bei der MLK-Technik zur Herstellung von Ausblendungen handelt es sich jedoch nicht um eine neue Behandlungsmethode im Sinne von § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Methode im Sinne dieser Vorschrift ist die Hochvolttherapie gemäß Abschnitt T III EBM-Ä aF, während Ausblendungen lediglich in deren Rahmen zum Einsatz kommende Hilfsmittel darstellen (vgl BSGE 84, 247, 250 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11 S 50: Behandlungsmethode als eigenständiges theoretisch-wissenschaftliches Konzept, das sich von anderen Therapieverfahren unterscheidet).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Diese Bewertung trifft zu (s oben RdNr 28); der Kläger hat sie im weiteren Verfahren hingenommen und damit bestandskräftig werden lassen (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 22 f).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.12.2005 - L 5 KA 77/04

    Vertragsarzt - Erstattungsfähigkeit - Kosten der Herstellung von Abdeckungen

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Im Übrigen nimmt der Kläger Bezug auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 1.12.2005 (L 5 KA 77/04).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Die Statthaftigkeit einer Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts im Rahmen eines Grundurteils folgt unabhängig davon aus dem Umstand, dass ein Grundurteil auch dann ergehen kann, wenn lediglich die Höhe einer Leistung im Streit steht; in einer solchen Konstellation kann der Verwaltung die Rechtsauffassung des Gerichts zu einzelnen Merkmalen für die Bestimmung der Leistungshöhe zur Beachtung vorgegeben werden (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 7; s auch Bolay, in Lüdtke [Hrsg], Handkommentar zum SGG, 3. Aufl 2009, § 130 RdNr 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 130 RdNr 2d).
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Die vom Kläger zutreffend erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG - hier in der Sonderform einer Bescheidungsklage; zur Sachgerechtigkeit einer solchen Antragstellung in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten vgl BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 RdNr 7, 12; SozR 4-2500 § 85 Nr. 26 RdNr 9 sowie im Folgenden unter 3.) ist hinsichtlich des Anfechtungsteils seines Begehrens begründet.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Nach diesen für die Abrechnung des Quartals II/2001 maßgeblichen und im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtig zu stellen (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10; für Zeiträume ab 1.1.2004 vgl nunmehr § 106a SGB V idF des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14.11.2003, BGBl I 2190).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Ebenso ist die Honorierung einer das Leistungsspektrum der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erweiternden Methode im System der vertragsärztlichen Versorgung erst dann möglich, wenn der Bewertungsausschuss die neue Methode im Vergleich zu den übrigen Leistungen bewertet, deren Finanzierungsmöglichkeit - beispielsweise durch Streichung oder Minderbewertung anderer Leistungen - sichergestellt und mit entsprechenden Vorgaben in den EBM-Ä aufgenommen hat (vgl BSGE 79, 239, 241 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 48 ff; BSG, Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 59/98 R - USK 2000-97, juris RdNr 20; BSGE 84, 247, 250 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11 S 51 ff).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

    Auszug aus BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R
    Ebenso ist die Honorierung einer das Leistungsspektrum der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erweiternden Methode im System der vertragsärztlichen Versorgung erst dann möglich, wenn der Bewertungsausschuss die neue Methode im Vergleich zu den übrigen Leistungen bewertet, deren Finanzierungsmöglichkeit - beispielsweise durch Streichung oder Minderbewertung anderer Leistungen - sichergestellt und mit entsprechenden Vorgaben in den EBM-Ä aufgenommen hat (vgl BSGE 79, 239, 241 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 48 ff; BSG, Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 59/98 R - USK 2000-97, juris RdNr 20; BSGE 84, 247, 250 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11 S 51 ff).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 51/07 R

    Vertragsärztlicher Notfalldienst - keine Abrechnung der Erhebung einer

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 25/90

    Abrechnung der Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R

    Vertragsarzt - Zuschlag für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt im Notfalldienst - Erstversorgung -

    Die Klägerin hat mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG die richtige Klageart gewählt; denn sie wendet sich gegen sog quartalsgleiche Richtigstellungen, nämlich gegen sachlich-rechnerische Richtigstellungen, die die Beklagte sogleich im Zusammenhang mit der Erteilung des Quartalshonorarbescheids vornahm: Die Klägerin macht gegenüber dieser Honorar-Teilversagung zu Recht im Wege der Leistungsklage, verbunden mit der Anfechtungsklage gegen den teilweise ablehnenden Bescheid, das versagte Honorar geltend (zur Klageart vgl BSG vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - Juris RdNr 14; Clemens in Schlegel/Voelzke/Engelmann , jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 106a RdNr 39 iVm 44) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 34/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Rechtsgrundlage für

    Zwar ist im Hinblick auf die Sonderregelung zum Zahlungsweg und zur Einziehungsbefugnis für die Honorare der ermächtigten Krankenhausärzte (§ 120 Abs. 1 S 3 SGB V) der Krankenhausträger zu einem Rechtsstreit über die den Krankenhausärzten für ihre vertragsärztliche Tätigkeit zustehende Vergütung im Grundsatz notwendig beizuladen (§ 75 Abs. 2 Alt 1 SGG - s hierzu BSG Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - Juris RdNr 13).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Hiergegen hat nur die Beigeladene zu 8., nicht auch die Klägerin Berufung eingelegt, sodass diese nun auch im Revisionsverfahren keine weitergehende Verurteilung erreichen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 23; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19 RdNr 15 f, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; siehe ferner BSG, Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - juris RdNr 29).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten

    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (vgl BSGE 89, 90, 94 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10; zuletzt Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - für Zeiträume ab 1.1.2004 vgl nunmehr § 106a SGB V idF des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14.11.2003, BGBl I 2190; vgl dazu BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 RdNr 9 f).
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 8/18 R

    Vertragsärztliche Vergütung - rückwirkende Beschränkung der Abrechenbarkeit einer

    Sie wendet sich gegen eine sog quartalsgleiche Richtigstellung und macht zu Recht im Wege der Leistungsklage, verbunden mit der Anfechtungsklage gegen den teilweise ablehnenden Bescheid, das ihr versagte Honorar geltend (BSG Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - Juris RdNr 14; BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R - SozR 4-2500 § 115 Nr. 1 RdNr 9) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborarzt - keine Befugnis zum Bezug des Teils 3

    Zwar ist für die Auslegung von Vergütungsbestimmungen im Vertragsarztrecht grundsätzlich nur der Wortlaut der Vorschrift maßgebend; nur soweit der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es seiner Klarstellung dient, ist Raum für eine systematische Interpretation (BSG 10.12.2008 B 6 KA 66/07 R, juris Rn. 17).

    Auch insoweit ist festzuhalten, dass wegen des grundsätzlichen gesetzlichen Postulats der persönlichen Leistungserbringung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Vergütungsbestimmungen allein nach deren Wortlaut (vgl BSG 10.12.2008 aaO) nicht gelten.

  • LSG Sachsen, 08.09.2015 - L 1 KR 45/12

    Krankenversicherung - DRG I08B; DRG I08C; Fraktur; Hüft-Totalendoprothese

    Ergeben sich bei der Abrechnung Wertungswidersprüche und sonstige Ungereimtheiten, sind in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese durch Änderungen im Fallpauschalenkatalog, im OPS-301 und in den Kodierrichtlinien für die Zukunft zu beseitigen, wenn sie Handlungsbedarf sehen (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 14/12 R - juris Rn. 14; Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 8/11 R - juris Rn. 27; Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 18; zur Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen: BSG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 66/07 R - juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 11 KA 24/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Anforderungen an die Abrechenbarkeit

    Nur wenn die streitige Richtigstellung bereits im Rahmen des Honorarfestsetzungsbescheides vorgenommen und dem Kläger damit von vornherein ein geringeres Honorar ausgezahlt wird (sog. quartalsgleiche Richtigstellung), bedarf es zur Realisierung des Klagebegehrens einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 66/07 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 5/12 R - SozR 4-2500 § 115 Nr. 1; BSG; Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 68/17 R - SozR 4-2500 § 106d Nr. 6; BSG, Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 8/18 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 36).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 11 KA 130/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (st. Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - m.w.N.).
  • SG Marburg, 06.12.2019 - S 12 KA 360/18

    Vertragsarztrecht

    Der Anspruch bleibt trotz der gesetzlichen Einziehungsbefugnis des Krankenhausträgers materiell zumindest auch dem Krankenhausarzt zugeordnet; dieser hat ihn erforderlichenfalls gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und den Prüfgremien zu vertreten (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R - KRS 08.105, juris Rdnr. 13).
  • SG Stuttgart, 23.08.2011 - S 10 KA 418/10

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch eines

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Rechtsprechung
   BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40323
BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B (https://dejure.org/2009,40323)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B (https://dejure.org/2009,40323)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 66/07 B (https://dejure.org/2009,40323)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 2 KA 63/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 70/06
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde -

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren B 6 KA 50/07 R entschieden, dass eine Pflicht zur Erweiterung der Praxisbudgets aufgrund der Anhebung der Ordinationsgebühr für Rheumatologen zum 1.7.2002 nicht bestand.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Dieser Umstand muss gemäß § 141 Abs. 1 SGG auch in Honorarstreitigkeiten für nachfolgende Quartale zwingend zugrunde gelegt werden (BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 21).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Diese erfordert, dass eine Rechtsfrage benannt wird, die noch klärungsbedürftig, in dem erstrebten Revisionsverfahren auch klärungsfähig und über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Diese erfordert, dass eine Rechtsfrage benannt wird, die noch klärungsbedürftig, in dem erstrebten Revisionsverfahren auch klärungsfähig und über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Das LSG hat auf die von ihm für zutreffend gehaltenen Entscheidungsgründe des SG Bezug genommen und ergänzend ausgeführt, entsprechend den vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 8.3.2000 (BSGE 86, 16 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23) dargelegten Grundsätzen bestehe keine Verpflichtung, die Honorarkontingente für einzelne Arztgruppen im HVM anzupassen, wenn einzelne ärztliche Leistungen im EBM-Ä höher bewertet würden.
  • SG Marburg, 02.02.2015 - S 12 KA 436/12

    1. Ficht ein Vertragsarzt vor Eintritt der Bestandskraft des Zuweisungsbescheids

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 208/13

    1. Fachärzte für Humangenetik können Regelleistungsvolumina unterworfen werden

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris), was vorliegend der Fall ist.
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 3/18

    Vertragsarztrecht

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 35/15

    Vertragsarztrecht

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 29.08.2014 - S 12 KA 353/13
    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 28.03.2013 - S 12 KA 916/11

    Vertragsärztliche Vergütung - Kassenärztliche Vereinigung Hessen -

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 465/15

    Vertragsarztrecht

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 421/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 356/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 173/10

    Vertragsarzt - Verantwortlichkeit für korrekte und vollständige Abrechnung -

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 388/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 389/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

  • SG Marburg, 19.03.2021 - S 12 KA 224/17

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 12.05.2016 - S 12 KA 210/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 638/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Selbstverwaltungsrecht - Satzung: Entscheidung über

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