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   FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12   

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https://dejure.org/2012,31936
FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12 (https://dejure.org/2012,31936)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12 (https://dejure.org/2012,31936)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 6 Ko 2327/12 (https://dejure.org/2012,31936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 Abs 1 Nr 5 GKG, § 9 GKG
    Anforderung von Gerichtskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anforderung von Gerichtskosten z. Ztpkt. des nicht abgeschlossenen Verfahrens wegen Einlegung der Revison

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit von, Gerichtsgebühren, wenn das FG-Urteil noch nicht rechtskräftig ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fälligkeit von Gerichtsgebühren, wenn das FG-Urteil noch nicht rechtskräftig ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtskosten vor Rechtskraft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Verfahrensgebühren - Gerichtskosten vor Entscheidung über Revision fällig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gerichtskosten können trotz anhängigem Revisionsverfahren angefordert werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtskosten können schon dann angefordert werden, wenn das Verfahren wegen Einlegung der Revision noch nicht abgeschlossen ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anforderung von Gerichtskosten bei noch nicht abgeschlossenem Verfahren möglich - Verfahrensgebühr wird bereits mit Einreichung der Klageschrift fällig

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97

    Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12
    Die von der Klägerin insoweit herangezogene ältere Rechtsprechung des BFH ist daher nach Ansicht des Senats zur Auslegung der nunmehr maßgeblichen Vorschriften vorliegend nicht heranzuziehen; diese Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 13. Juni 1977 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75) bezog sich auf § 63 Abs. 1 a.F. GKG, wonach im Übrigen die Gebühren sowie die Auslagen fällig wurden, sobald eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen oder das Verfahren oder die Instanz durch Vergleich, Zurücknahme oder anderweitige Erledigung beendigt war.
  • BFH, 12.10.2005 - III E 3/05

    Streitwert in Kindergeldverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12
    Die Erinnerungsführerin trägt zur Begründung vor, dass nach ständiger BFH-Rechtsprechung Gerichtskosten gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG erst mit einer unbedingten Kostenentscheidung fällig würden, wobei eine solche unbedingte Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren erst mit der Rechtskraft der Kostenentscheidung gegeben sei; daher stehe nur das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde, die kein den Eintritt der Rechtskraft hinderndes Rechtsmittel sei, einer Fälligkeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG entgegen (Hinweis u.a. auf BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH-NV 2006, 325).
  • BFH, 18.06.2009 - VI S 9/09

    Antrag auf gerichtliche Streitwertfestsetzung - Streitwert im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12
    In Finanzgerichtssachen braucht die Wertfestsetzung nur auf Antrag eines Beteiligten oder der Staatskasse zu erfolgen, wenn nicht das Gericht von sich aus eine solche für angemessen erachtet (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2009 VI S 9/09, JurisDok; Meyer, aaO, § 63 GKG Rz. 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12
    Mit Urteil vom 12. Januar 2012 hat der Senat im Verfahren 6 K 1917/07 die Klage der Antragstellerin wegen Umsatzsteuer 2002 abgewiesen, ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt und die Revision zugelassen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - L 24 KR 33/09

    Kostenentscheidung - kostenrechtliche anderweitige Erledigung bei Ruhen des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12
    Es genügt irgendeine Entscheidung die den (gesamten) Streitgegenstand erfasst, selbst wenn es sich hierbei lediglich um eine solche handelt, die eine kraft Gesetzes eingetretene Rechtsfolge bestätigt, wie etwa im zivilgerichtlichen Verfahren der Kostenanspruch nach einer wirksamen Klagerücknahme nach § 269 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO), und damit auch eine Kostengrundentscheidung nach § 197a Abs. 1 Satz 1 3. Halbsatz SGG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B - JURIS-Dokument Rdnr. 12; Hartmann, Kostengesetze [42. Aufl., 2012], § 63 GKG Rdnr. 17).
  • LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12
    Ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts in Abs. 2 kommt es dabei auf die Rechtskraft dieser Entscheidung nicht an (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2012 L 3 AS 897/11 B, JurisDok).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12

    Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren

    Nach den Recherchen des Senats (u.a. im Justiz-Forum NRW) wird bei der Frage, wann Kostenrechnungen zu erstellen sind, die Anwendbarkeit des § 6 GKG bzw. des § 9 GKG von den Finanzgerichten unterschiedlich gehandhabt (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 15 Oktober 2012 6 Ko 2327/12, jurisDok).

    Wegen der ersten Alternative wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 15. Oktober 2012 (6 Ko 2327/12, jurisDok) verwiesen.

  • FG Hamburg, 05.08.2015 - 3 KO 196/15

    Keine Gerichtsgebühren bei Verfahrenseinleitung im vorläufigen Rechtsschutz

    c) Dementsprechend werden Gerichtsgebühren nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 nicht bereits bei Einreichung eines Antrags auf einstweilige Anordnung gemäß § 114 FGO oder § 123 VwGO oder auf aufschiebende Wirkung gemäß § 80 VwGO oder - wie hier - auf AdV gemäß § 69 FGO fällig und erhoben (Schoenfeld, DB 2004, 1279, 1281; vgl. FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2012 6 Ko 2327/12, Juris Rz. 27, 46 i. V. m. 13; entgegen Sächsisches FG, Beschluss vom 30.01.2008 3 Ko 9/08, Juris).
  • FG Köln, 02.02.2017 - 10 Ko 1908/16
    Das Gericht verweist insoweit auf die zutreffende Begründung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Oktober 2012 - 6 Ko 2327/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 84).
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