Rechtsprechung
VG Mainz, 03.03.2009 - 6 L 102/09.MZ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Zulassung zum Probestudium im Fach Kunstgeschichte und Archäologie einer Maskenbildnerin mit einem Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Maskenbildner und Archäologe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Maskenbildnerin - Kein Probestudium Kunstgeschichte / Archäologie - Meisterprüfung im Frisörhandwerk reicht nicht aus