Rechtsprechung
VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
NetzDG teilweise europarechtswidrig
Kurzfassungen/Presse (8)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
- nrw.de (Pressemitteilung)
Gericht entscheidet über Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Eilanträge von Meta und Google - NetzDG ist in zentralen Punkten europarechtswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Neuregelungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) teilweise unionsrechtswidrig - Eilanträge von Google und Meta / Facebook
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Eilanträge von Google und Meta erfolgreich: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Eilanträge von Google und Meta erfolgreich: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
- heuking.de (Kurzinformation)
Teilweise Europarechtswidrigkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2021)
Google geht gegen das NetzDG vor
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Vorschriften des NetzDG verstoßen gegen Unionsrecht
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
YouTube vs. das NetzDG
Sonstiges
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.04.2022)
Nach Beschlüssen des VG Köln: Google geht nicht mehr gegen NetzDG vor
Papierfundstellen
- MMR 2022, 330
- K&R 2022, 379
- afp 2022, 183
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.