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   VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21   

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VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21 (https://dejure.org/2022,3782)
VG Köln, Entscheidung vom 01.03.2022 - 6 L 1277/21 (https://dejure.org/2022,3782)
VG Köln, Entscheidung vom 01. März 2022 - 6 L 1277/21 (https://dejure.org/2022,3782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gericht entscheidet über Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Neuregelungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) teilweise unionsrechtswidrig - Eilanträge von Google und Meta / Facebook

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Eilanträge von Google und Meta erfolgreich: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Eilanträge von Google und Meta erfolgreich: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Teilweise Europarechtswidrigkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Eilanträge von Meta und Google - NetzDG ist in zentralen Punkten europarechtswidrig

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2021)

    Google geht gegen das NetzDG vor

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vorschriften des NetzDG verstoßen gegen Unionsrecht

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Teilen europarechtswidrig

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    YouTube vs. das NetzDG

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.04.2022)

    Nach Beschlüssen des VG Köln: Google geht nicht mehr gegen NetzDG vor

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 330
  • K&R 2022, 379
  • afp 2022, 183
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 13 m.w.N., und vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris, Rn. 7 f. m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 15 m.w.N., und vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris, Rn. 9 f. m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 17 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 19 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 24 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 27 m.w.N.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 132.

  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    Diese Ansicht dürfte nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen Urteilen vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 - und vom 19. Dezember 2019 - C-390/18 - jedenfalls zweifelhaft sein.

    vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-390/18 - , juris, Rn. 99.

    vgl. zur Forderung eines ordnungsgemäßen Nachweises: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C- 390/18 - , juris, Rn. 93.

    Der Verstoß gegen die Verfahrensbestimmungen des Art. 3 Abs. 5 und 4 ECRL hat zur Folge, dass § 3a Abs. 1, 2, 3 und 4 NetzDG und die durch diese Normen der Antragstellerin auferlegten Pflichten ihr nicht entgegengehalten werden können, vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-390/18 - , juris, Rn. 96, auf sie - die Antragstellerin - mit anderen Worten keine Anwendung finden.

  • EuGH, 01.10.2020 - C-649/18

    Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    Da dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Maßnahme nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch ein Einschätzungsspielraum zusteht, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, juris, Rn. 204 m.w.N., und auch der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten bei der Frage der Erforderlichkeit einer Ausnahme vom Herkunftslandprinzip nach Art. 3 Abs. 4 ECRL einen Wertungsspielraum zubilligt, vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris, Rn. 71 m.w.N., sowie angesichts der genannten Unwägbarkeiten ist der Gesetzgeber aus Sicht der Kammer jedoch nicht eindeutig auf das genannte Alternativmodell zu verweisen, das nicht die notwendige parlamentarische Mehrheit erfahren hat.

    Diese Ansicht dürfte nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen Urteilen vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 - und vom 19. Dezember 2019 - C-390/18 - jedenfalls zweifelhaft sein.

    vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris.

  • VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16

    Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    vgl. so auch Verwaltungsgericht (VG) Köln, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 9 L 1009/16 -, juris, Rn. 11.

    vgl. VG Köln, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 9 L 1009/16 -, juris, Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2017 - 13 B 762/17
    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 13 m.w.N., und vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris, Rn. 7 f. m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 15 m.w.N., und vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris, Rn. 9 f. m.w.N.

  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    Vor dem Hintergrund, dass eine Wahrung des in Art. 28b Abs. 5 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 und 2 AVMD-RL verankerten Grundsatzes der rechtlichen und funktionellen Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden unter gleichzeitiger - wenn auch gelockerter - demokratischer Anbindung auch bei den Landesmedienbehörden (vgl. beispielsweise für die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, §§ 87 ff. des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen) verfassungsrechtlich unbedenklich ist, vgl. etwa zur Vereinbarkeit der Kommission für Zulassung und Aufsicht als gemeinsames Organ der Landesmedienanstalten mit dem Demokratieprinzip eingehend BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 C 6.19 -, juris, Rn. 36 ff., erschließt sich für die Kammer nicht, wieso der Gesetzgeber sich gegen eine Rechtfertigung etwaiger Einschränkungen des Demokratieprinzips bei Beachtung der Vorgaben der AVMD-RL entschieden hat und die Antragsgegnerin unter Berufung auf das Demokratieprinzip auch für die Überwachung der Pflichtenerfüllung der Videosharingplattform-Anbieter eine in den hierarchischen Verwaltungsaufbau eingegliederte Aufgabenwahrnehmung fordert.
  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    vgl. EuGH, Urteile vom 16. Februar 2012 - C-360/10 -, juris, Rn. 44 und vom 24. November 2011 - C- 70/10 -, juris, Rn. 46.
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    Da dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Maßnahme nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch ein Einschätzungsspielraum zusteht, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, juris, Rn. 204 m.w.N., und auch der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten bei der Frage der Erforderlichkeit einer Ausnahme vom Herkunftslandprinzip nach Art. 3 Abs. 4 ECRL einen Wertungsspielraum zubilligt, vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris, Rn. 71 m.w.N., sowie angesichts der genannten Unwägbarkeiten ist der Gesetzgeber aus Sicht der Kammer jedoch nicht eindeutig auf das genannte Alternativmodell zu verweisen, das nicht die notwendige parlamentarische Mehrheit erfahren hat.
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Europäischen Bankenunion vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 - in den Rn. 132 ff. ausgeführt:.
  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21
    vgl. EuGH, Urteile vom 16. Februar 2012 - C-360/10 -, juris, Rn. 44 und vom 24. November 2011 - C- 70/10 -, juris, Rn. 46.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2023 - 13 B 381/22

    Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht

    So auch Liesching, MMR 2022, 330 (339); ähnlich Holznagel, CR 2022, 250 (258).

    vgl. dazu auch Liesching, MMR 2022, 330 (339 f.).

    vgl. Liesching, MMR 2022, 330 (339).

    vgl. Liesching, MMR 2022, 330, (339), mit Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2000 - Rs. C-355/98 -, juris, Rn. 28, und vom 19. Januar 1999 - Rs. C-348/96 -, juris, Rn. 23, jeweils zu Abweichungen von Grundprinzipien des EG-Vertrags; zu einer richtlinienkonformen restriktiven Auslegung der Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip auch Spindler, in: Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl. 2018, § 3 Rn. 10.

    vgl. auch Holznagel, CR 2022, 250 (258), der darauf verweist, dass die Rückausnahmen zum Herkunftslandprinzip im Übrigen zusammenhängend in Art. 3 Abs. 3 E-Commerce-RL (inkl. Anhang) und Art. 3 Abs. 4 E-Commerce-RL geregelt sind.

    Insoweit kritisch auch Liesching, MMR 2022, 330 (340).

    Das Verwaltungsgericht ist (zu § 3a NetzDG) davon ausgegangen (vgl. Beschlussabdruck, S. 27), dass eine Dringlichkeit i. S. v. Art. 3 Abs. 5 E-Commerce-RL nur bei einer unvorhersehbaren, sofortiges Handeln erfordernden Situation anzunehmen sei, vgl. Nordmeier, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2019, § 3 TMG Rn. 29, mit Verweis auf Heckmann/Wimmers, CR 2017, 310 (313); weniger streng Holznagel, CR 2022, 250 (258), in der die Einhaltung des nach Art. 3 Abs. 4 Buchst. b E-Commerce-RL vorgesehenen Verfahrens nicht möglich sei, ohne den Zweck der Maßnahme zu gefährden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden oder -stellen benennt und dafür sorgt, dass diese rechtlich von Regierungsstellen getrennt und funktionell unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind, vgl. hierzu VG Köln, Beschluss vom 1. März 2022 - 6 L 1277/21 -, juris, Rn. 105 ff., vorliegend Anwendung findet und bejahendenfalls für den Bereich jugendschützender Aufsicht das Gebot der Staatsferne statuiert, kommt es daher nicht an.
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